Frage zu meiner vorherigen Frage. Ich Untermieterin in einem Kosmetikstudio (zurzeit dort nicht tätig da krank) zahle aufgrund meiner Kündigung zum 31.12. bis dato noch miete. Heute E-Mail von Vermieterin, Schloss ausgetaucht. Ich solle mich melden, falls ich in die Räume muss. Hier wurde mir gesagt das sei nicht zulässig, solange ich miete zahle steht mir zugang zu. Ich hab ihr per E-Mail geantwortet, dass ich die Mietzahlung einstelle. Wie gehe ich jetzt weiter vor ??? Gleich zum Anwalt ?? Was kostet mich der ???
Antworten (7)
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dantesdantes
Zum Anwalt. Die ersten Beratungsgespräche sind meist vom Preis her human, so lange er noch nichts schreiben muss, etc.
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Marion79Marion79
Ich denke nicht das ich das einseitig sehe. Heute habe ich den ANwalt kontaktiert und ich bin im Recht, solange ich Miete zahle steht mir auch ein Schlüssel zu !
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Marion79Marion79
@augustkoenigin: Ich denke schon das ich im Recht bin. Du würdest doch auch keine Miete zahlen, wenn du den Raum gar nicht nutzen könntest. Ich finde es schade, dass hier immer nur kommentare abgegeben werden, aber keiner am Thema dran bleibt, so ist mir ja auch nicht geholfen. Ich werde morgen den Anwalt anrufen.
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augustkoeniginaugustkoenigin
Erstens handelt es sich hier um die Untervermietung einer Gewerbeimmobilie. Hier gelten andere Regeln als im Privatbereich. Zweitens kannst Du die Räume betreten. Die Vermieterin kann die Schlösser austauschen, so oft sie will. Das Du nicht mit ihr reden willst ist Dein Problem und hat mit den Pflichten aus dem Vertragsverhältnis absolut nichts zu tun. Schreib ihr eine Email, wann Du kommen willst und wo Du Dir den neuen Schlüssel abholen kannst. Solange Du Zutritt zu den Räumen hast musst Du auch dafür Miete zahlen. Mach keinen Rosenkrieg auf. Es lohnt nicht und fällt nur auf Dich zurück. Denk an Dein berufliches Fortkommen. Man trifft sich öfter im Leben. Und alle die, die immer recht haben wollen..............schau sie Dir in dreißig Jahren an.
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Marion79Marion79 Sie bietet mir keinen Schlüssel an. Sie möchte das ich in Zukunft mit ihr abspreche wenn ich in die Räume will. Warum sollte ich das tun ? Ich zahle doch schließlich Miete ??? Was hab ich falsch verstanden ???
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augustkoeniginaugustkoenigin Du kannst rein?.............. Alles andere dann nur mit Anwalt.
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xXBlueAngel21XxxXBlueAngel21Xx
Das autauschen der Schlößer ist nicht zulässig und zählt, auch wenn sie die vermieterin ist, als einbruch. Solange du die Miete zahlst hat sie nix in der wohnung zu suchen geschweige die schlößer auszutauschen.
schalte anwalt und Mieterschutz ein und mach ggf ne anzeige gegen die vermieterin.
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augustkoeniginaugustkoenigin Quatsch mit Soße. Es ist ihr Eigentum und sie darf die Schlösser austauschen. Was anderes wäre es, wenn die Untermieterin einfach die Schlösser ausgetauscht hätte. Einbruch? In den eigenen Laden?
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kaesbrotkaesbrot
Geh zum Mieterbund. Normalerweise darf sie das nicht machen, wenn du noch Miete zahlst.
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augustkoeniginaugustkoenigin Das ist eine Gewerbeimmobilie, keine Wohnung.
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Marion@ Du siehst das ein wenig einseitig. Die Antworter versuchen alle, dir zu helfen. Nur reden sie dir nicht nach dem Mund. Das wird der Anwalt übrigens auch nicht machen. Dafür kostet er dich ordentlich Geld.