Hallöchen! Ich hoffe mir kann einer weitert helfen, denn im Internet kann ich leider keine richtige Antwort auf meine Frage finden. Mein Vater verstarb am 08.12.2010. Im Februar.2011 erhielt ich vom Amtsgericht Berlin einen Beratungsgutschein für den Anwalt zur durchsetzung meines Erbanteiles. Ich nahm ein Anwalt weil die 2.Ehefrau meines Vaters sich querstellte wegen der aufteilung des Erbes. Der Anwalt meinerseits führte nun bis Ende Dezember.2011 schriftwechsel mit dem Anwalt von der 2.Ehefrau meines Vaters. Das Erbe wurde nun endlich aufgeteilt. Nun erhielt ich heute eine Rechnung von meinem Anwalt über aussergerichtliche Vertrettung von dem Zeitraum 14.02.2011-25.01.2012. Nun meine Frage ist das richtig? Ich meine wofür hatte ich dann den Beratungsgutschein vom Gericht? Auf diesen Schein stand auch Vertrettung und durchsetzung des Erbanteils drauf. Ich würde ja verstehen wenn er mir die Kosten berechnen würde die nach der Erbaufteilung zustande kamen aber doch nicht in dem Zeitraum wo ich noch nichts hatte und deswegen ja auch den Gutschein hatte. Ich bin derzeit im Erziehungsurlaub und erhalte Hartz4 weswegen ich auch diesen Beratungsgutschein erhielt. Ich hoffe mir kann jemand helfen und mir sagen inwiefern das nun richtig ist oder nicht. LG Katja
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Anwaltskosten trotz Beratumgsgutscheins?
Frage von
alisha06
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