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Anwaltskosten Studienplatz einklagen?

Frage von Terence80 Terence80

Hallo Leute! Ich habe eine Frage bezüglich der Studienplatzklage. Nehmen wir mal an, jemand klagt sich für Medizin ein (gibt ja mittlerweile ziemlich viele „spezialisierte“ Anwälte) und gewinnt den Fall, darf also studieren. Wer zahlt denn dann die Anwaltskosten für die Klage? Muss das dann trotzdem der Student zahlen oder die Universität als „Verlierer“?

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nefusa Nefusa

    Es gab vor einem knappen Jahr ein Urteil dazu. Ein Abiturient hat auf einen Studienplatz (mehrfach) geklagt. Ich meine es war so, dass die Rechtsschutzversicherung bis zu 9 dieser Klagen übernehmen muss. Es sollte aber auch eine Aussicht bestehen. Soll heißen: mehr Plätze als Studenten! Sobald ich das Urteil gefunden habe schreib ich das hier.

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    Antwort von Nefusa Nefusa

    Ok, ging schneller als ich dachte. Ist eine Entscheidung vom OLG Celle, Versicherung muss bis zu 10 Anträge(+Verfahren) pro Semester bezahlen!

    http://www.versicherungen-blog.net/2007/10/17/rechtsschutz-muss-bei-klage-auf-st...

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    Antwort von studityp studityp

    Hi! Soweit ich weiß zahlen dann die Länder bzw. bei einer Privatuni eben die Hochschule. Wenn man allerdings nicht genommen wird, wie es bei Medizin oft passiert, kann man einem Anwalt auch schnell 3000€ überweisen für einen Versuch. Besser ist hier eine Rechtschutzversicherung, die zahlen teilweise tatsächlich auch bei solchen Rechtstreits. Hätte ich nicht gedacht, musst du mal nachfragen! Gruß

    Kommentar von Terence80 Terence80

    Dankeschön für deine Antwort!

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    Antwort von Kittymogul Kittymogul

    Der Verlierer zahlt, egal ob Uni oder nicht;)

    Kommentar von Terence80 Terence80

    Danke!

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    Antwort von raiser raiser

    Unter diesem Link http://studienplatz-klage.de/fileadmin/media/spk/pdf/Infobrosch%C3%BCre%20Studie... auf Seite 17 findest du die Kosten zum Thema Studienplatz einklagen. Und übernehmen (wenn man Glück hat die Rechtsschutzversicherung) und ansonsten man selber.

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