Hallo ich war vor über 3.Jahren bei einem Anwalt weil ich gegen meinen alten Vermieter vorgehen wollte er hat zwar etwas schriftlich unternommen aber er meinte das es nicht 100 Prozentig wäre das wir gewinnen also hab ich es nicht weiter versucht da ich auch keinen Rechtschutz habe jetzt kam die Rechnung von ihm nach über 3.Jahren muss ich die Rechnung noch bezahlen?Danke für eure Hilfe im vorraus

Ja, dem Anwalt steht ein Honorar auf des Basis des Streitwertes nach der BRAGO zu. Der Streitwert bei Mietsachen orientiert sich an einer Jahresbruttomiete. Wieviel und auf welcher Basis stellt der Anwalt denn jetzt in Rechnung? Sind drei Jahre tatsächlich vorbei, könnte die Foderung verjährt sein.
Die Frage ist doch hast Du den Auftrag erteilt? Wenn ja so ist die Forderung nach Ablauf von 3 Jahren (Verjährungsfrist) nicht zulässig. Vielleicht hat der Anwalt aber erst dieses Jahr von Dir den Auftrag bekommen den Fall nicht weiter zu bearbeiten. Von daher ist der Arbeitslohn erst dieses Jahr fällig (Endrechnung) und wird nun von Ihm erhoben? Was schreibt er denn genau? Steht da ein Datum auf der Forderung, wo aufgelistet wird wann der Arbeitslohn angefallen ist? Nach 3 Jahren ist aber auch für Anwälte Sense.
hab mit ihm seit damals nichts mehr zu tun gehabt er will 151,38euro sache war damals am10.05.2005 Rechnung von ihm 10.11.2008
Na 2005 ist noch keine 3 Jahre her.
sind bei mir 3.Jahre und 6. Monate 10.05.2005bis10.11.2008?????????????

Verjährt die nicht nach gewisser Zeit? Ich glaube nach 2 Jahren oder so?
Nee, 3 Jahre, in diesem Fall.
Sandra2804 am 19. Dezember 2008 10:26 Ok, ich wusste dass sie verjährt, aber nicht nach welcher Zeit. Danke für den Hinweis!
Eine Rechnung aus 2004 nicht, die wäre verjährt. Wenn sie jünger ist, musst du bezahlen.
der anwalt is sicher nich so doof sich das geld durch die lappen gehen zu lassen
firstguardian am 19. Dezember 2008 10:28 Na, Anwälte kochen auch nur mit Wasser! Dabei sind übrigens Viele nicht mal so richtig ausgekocht!!!
dabei ham die das doch studiert... wenn nich mal die ahnung haben, wer dann?!?
firstguardian am 19. Dezember 2008 10:37 Es gibt da Gute und Schlechte - welche die Prozesse, in die sie ihre Mandanten treiben, auch gewinnen und solche, die verlieren; Anwälte die erfolgreich sind und solche, die pleite gehen. Ein Studium ist kein Garant für wirtschaftlichen Erfolg oder brillianten Verstand!

Stichtag ist jeweils der 31.12. eines jeden Jahres, Rechnungen die bis dahin nicht nochmal gemahnt wurden und dann älter als 3 Jahre sind, sind dann verjährt.

In diesem Fall tritt die Verjährung unter dem 31.12.2008 ein. Und wenn ich hier Begriffe wie BRAGO lese, dann wird mir ziemlich schwindelig. Denn danach rechnen die Anwälte schon seit dem Jahr 2004 nicht mehr ab.
Sorry. Aber hier ist noch gar nichts verjährt.
gesamt will er 151,38und es war am 10.05.2005 also 3Jahre 6.Monate Datum von ihm auf dem schreiben10.11.2008
Forderung 2005 Ablauf 3 Jahre Ende 2008. Zahlen die Einrede der Verjährung wird hier nicht gelten.
sind bei mir 3.Jahre und 6. Monate 10.05.2005bis10.11.2008?