Und zwar geht es um folgendes: Vor jetzt etwa 1 Jahr wurden wir angeklagt. Es ging damals um eine Balkonverglasung. Wir waren jedoch nicht die einzigsten die Angeklagt wurden, es waren
4 Personen die angeklagt wurden. Ein Angeklagter ist besitzer einer Artztparaxis und besaß zu dem Zeitpunkt eine Rechtsschutsversicherung, also lief alles über seinen Anwalt. Schnell stellte sich heraus das wir eigentlich wenigmit der sache zu tun haben, hauptsächlich ging es darum das Balkongeländer wieder an die Verglasung anzubringen, wir hatten das aber schon getan. So urteilte auch das Amtsgericht, im Protokoll heißt es "Beklagte Ziffer 4( das sind wir) wurd von allen anglagepunkten freigesprochen und die sache wird für Erledigt erklärt. Damals dachten wir die Sache ist endlich vorbei und wir haben wieder unsere Ruhe. Jedoch hatten die anderen 3 Beklagten kein Bolkongitter angebrachen und fochten das Urteil deshalb an, sie wurden nähmlich verurteilt. Da auch der Wiederspruch vom Amtsgericht zurückgewiesen wurde mussten auch die anderen 3 Beklagten ihr Balkongeländer anbringen. Doch erst hier fing der ärger erst richtig an. es flatterten fast wöchentlich Rechnungen ins Haus, erst nur 100€ dann 200€ letztenendes zahlten wir bis jetzt schon knapp 500€, obwohl wir eigentlich freigesprochen wurden teilte der Anwalt alle Kosten durch 4. Als dann die letzte Zahlung im frühjar 2011 erfolgt war dachten wir es wäre vorbei. Doch jetzt der Schock am 21. Dezember kommt ein Brief in dem wir 250€ begleichen sollen, fast ein halbes Jahr später. Wir sind aus allen Wolken gefallen. Da wir jetzt schon seit einem halben Jahr einen rechtsschutz abgeschlossen haben dachten wir , wir werden jetzt dagegen vorgehen doch fehlanzeige, die Versicherung sagte uns das die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Anklage noch nicht abgeschlossen war und die Zahlung aus dem damaligen Verfahren entstanden und deshalb übernehmen sie keine Anwaltskosten. Wieder ein Schlag in die Magengrube. Da wir auch keine Bekannten oder Verwandten Anwälte kennen, können wir nichts dagegen unternehmen.
Die sache entstand eigentlich so, der Kläger hatte auch seinen Bolkon verlasen lassen. Jedoch stellten sie die gesamte Glaswanden auf die Kieselsteine die noch unter dem Teppich auf dem Boden waren, so fing alles schnell an zu schimmeln da unter dem teppich feuchtigkeit war. Wir dagegen haben den Kies rausgemacht E-Strich gelegt und alles verfließt bevor die Verglasung draufkam. Die Wände schön verputzt Einbaukasten eingebaut, Lichter Teppich, aller Schnickschnak. Eine Wärmeisolierung alles drumm und dran. . Als sich der Kläger mal unseren balkon anschauen wollte sah mann den Neid und den Hass sofort, sie konnten nicht fassen das es bei uns so gut war und bei ihnen alles Schimmelte. Deshalb beschlossen vermutlich auch uns anzuzeigen.
Also jetzt die Frage können wir nichts gegen die Kostenrechnung tun, wir können die Rechnung ohne anwalt nicht anfechten oder?
Bitte helft uns wir brauchen dringend Rat!
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