Man hat eine Forderung von ca. 5000 €, bietet dem Schuldner aber an, gegen eine Zahlung von 1000 € auf den Rest zu verzichten. Ein RA soll nun ein Schreiben aufsetzen und die 1000 € fordern.
Für welchen Betrag kann der RA seine Gebühren erheben? Für die 5000 , die ja nicht mehr im Raum stehen oder die 1000 €?
Es wir nicht mehr gestritten !