10

Anwaltskosten bei Hartz lV

Frage von fzshg fzshg

Hallo, man bezichtigt mich einer Straftat die ich nicht begangen habe, per Strafbefehl wurde ich zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen diesen Strafbefehl habe ich Einspruch eingelegt. Nun bin ich mir sicher dass ich mit einem Anwalt einen Freispruch erzielen würde, spätestens vorm Landgericht, denn ich halte den Richter, der mich per Strafbefehl verurteilt hat, für sehr befangen........... Da ich Arbeitslosengeld II bekomme kann ich mir keinen Anwalt leisten. Ohne Anwalt ist es schlecht. Gibt es da irgendeine Möglichkeit einen Anwalt zu bekommen, den ich nicht bezahlen muss?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 4
    Antwort von harveyoswaldt harveyoswaldt

    bin mir relativ, aber nicht ganz sicher, daß es Prozesskostenbeihilfe für AlgII leute gibt. schau am besten mal unter http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/ da sind die richtigen Experten. soweit ich weiss, fallen Geldbussen für AlgII leute ohnehin geringer aus- bzw. sozial verträglich(er)

  • 1
    Antwort von Regenmacher Regenmacher

    Schon reichlich eigenartig, dass der Strafbefehl vom Amtsgericht ohne Verhandlung zugestellt wurde. Denn von der 1. Instanz schreibst du ja kein Wort.

    Wenn du Einspruch gegen dieses Strafbefehl einlegst wird zuerst einmal vor dem Amtsgericht eine Anhörung stattfinden, zu der du deinen Standpunkt erzählen kannst.

    Wenn du jetzt PKH (Prozesskostenhilfe) beantragst wird es, da ja schon ein Strafbefehl vorliegt sehr große Probleme geben. Du wirst wohl einen Beratungsschein für einen Anwaltsbesuch erhalten. Da kostet dich dann die Beratung nur 10,- Euro. Aber vor dem Amtsgericht bist du dann allein.

    Darum musst du am besten sofort Einspruch gegen den Strafbescheid einlegen und auch genau erklären, warum du deiner Meinung nach unschuldig bist. Vielleicht kannst du dann das Gericht von deiner Unschuld überzeugen und du gehst straffrei aus. Oder die Strafe wird reduziert.

    Und das Landgericht kannst du sicherlich ganz vergessen, denn wenn du nur ein "kleiner Fisch" bist, wird das Verfahren am Amtsgericht abgewickelt.

  • 1
    Antwort von Rallermann Rallermann

    ist es nicht sowieso so, dass man nur den anwalt bezahlt, wenn man einen fall vor gericht verliert? gewinnt man ein verfahren, so trägt der antragsgegner alle prozesskosten inkl. des anwalts des angeklagten. daher musst du dir ja, wenn du unschuldig bist und dir hundert pro sicher bist, dass du freigesprochen wirst, eh keine sorgen machen, denn dein anwalt wird von der gegenseite bezahlt werden!

    Kommentar von andreas48 andreas48andreas48

    zwischen Recht haben, Recht wollen und Recht bekommen liegen bekanntlicherweise riesengroße Unterschiede..sicher ist man in der Rechtssprechnung nie...

    Kommentar von bommel65 bommel65bommel65

    ...und nicht zu vergessen : Selbst wenn man Recht hat und es bekommt, sein Recht durchsetzen wird oft noch schwerer -> greif mal "einem nackten Mann in die Tasche"...

    Kommentar von fzshg fzshg

    Das machen die mit 20 Euro im Monat. Fünf Jahre lang.

  • 0
    Antwort von speedy72 speedy72

    Ja gibt es, hol dir bei der Arge einen Rechtsberatungsschein, du hast ein Recht darauf. Ansonsten geh zur VdK, kostet nur 4,-€ im Monat und du hast einen Anwalt dazu!

  • 0
    Antwort von Eddy21 Eddy21

    In Strafsachen, auch bei Strafbeschlüssen steht Dir das Recht auf einen Verteidigers zu !

    Wenn Du Widerspruch eingelegt hast, kommt es automatisch zu einer Verhandlung, je nach Schwere des vorgeworfenen Vergehens sollte Dir ein Pflichtverteidiger zugeordnet werden !

    Ansonsten Prozesskostenhilfe beim zuständigen Gericht beantragen !

    Wie gesagt, bei einem Streitwert von 30 Euro wegen Falschparken, wird man davon ausgehen das es sich um einen Vorwurf handelt der von jedem selbst vertreten werden kann !

  • 0
    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    Als Straftäter bzw. bei Straftaten hat man keinen Anspruch auf PKH, es sei den es handelt sich hierbei um ein Kapitalverbrechen (Mord oder Totschlag),aber das kommt ja hier nicht in Betracht.Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wiederrum besteht dieser Anspruch. Gruß Joschy

    P.s. Information von meiner Tochter die ist bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.