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anwaltskosten bei falscher verdächtigung wer muss ihn bezahlen?

Frage von alex255 alex255

hallo ein mädchen verdächtigt mich sie geschlagen zu haben zu der tatzeit befand ich mich auf einergeburtstagsfeier wo etwa 10 zeugen es bestätigen können heute kam ein brief vom staatsanwalt der glaubt mir nicht und ich will mir jetzt einen anwalt holen muss ich ihn bezahlen oder was kann ich dagegen tun weil ich wenig geld dafür habe

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Antworten (9)

  • 4
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Ganz entspannt sein, Du brauchst vorerst keinen Anwalt... Für Glauben ist die Kirche zuständig, der Staatsanwalt muss zweifelsfrei beweisen! Und wenn Deine 10 Zeugen, die Du hoffentlich bei der Vernehmung auch benannt hast, nicht umfallen, schafft der Staatsanwalt den Beweis Deiner Schuld nicht.

    Kommentar von alex255 alex255

    ich habe alle zeugen genannt es wurde nur einer vorgeladen aber ich denke man kan später die zusätzlich noch beantragen

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Wie, es wurde nur einer der 10 Zeugen befragt? Etwa von dem Staatsanwalt? Diese linke Ratte! Vielleicht solltest Du doch mal einen Anwalt fragen, denn dieser "Ermittlungsstil" stinkt! Wenn Du, was anzunehmen ist, freigesprochen wirst, bezahlt ohnehin der Staat Deinen Anwalt.

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    stimmt ganz genau

    Kommentar von alex255 alex255

    also ich habe auch den polizisten gesagt das ich auch noch auf einer tankstelle war wo ich 5min auf camara zu sehen war da wurde auch nichts unternommen und wenn ich freigesprochen werde meinst du wirklich der staat bezahlt mir den anwalt weil ich glaube ich muss ihn doch vorher bezahlen

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    Bei einer Ladung zum Gerichtstermin kannste immernoch beantragen, alle Entlastungszeugen vorzuladen (nach dem Motto: Mach' Dir ein paar schöne Stunden, geh' in's kino äh Gericht ;-) )

    Kommentar von alex255 alex255

    ja hast recht bernie also ich mach mir keine sorgen aber ich bin sauer auf dem typen das er mir nicht glaubt

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    take it easy, hang loos,. die Mühlen mahlen laaangsam...

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    richtig!

    Kommentar von alex255 alex255

    aber ich versteh nicht das der staatanwalt mir nicht glaubt bei seiner begründung das ich es war meinte er warum sollte sie hätte auch einen unbekannten nennen können das wäre einfacher für sie mein urteil ist das es schwerer für sie wäre eine person zu erfinden die es nicht gibt also nehm ich jemannden den ich kenne ist doch leichter oder?

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Der Staatsanwalt ist jedenfalls ein richtiger Drecksack! Er wäre normalerweise schon verpflichtet gewesen, dem Hinweis mit der Kamera an der Tanke nachzugehen.

    Kommentar von alex255 alex255

    eigentlich wollte ich den noch einen brief schicken und fragen wo er den abschluss gekauft hat als anwalt

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Das würde ich bleiben lassen, der Schuss würde garantiert nach hinten losgehen!

  • 3
    Antwort von Berny2 Berny2

    Du brauchst vorerst keinen Strafverteidiger. Ich würde gegen sie bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten wegen des Verdachts - Zitat:

    StGB, § 164 Falsche Verdächtigung (1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    § 186 Üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Quelle also: Strafgesetzbuch. Meine Meinung, keine Rechtsberatung.

    Kommentar von IlonaSch IlonaSchIlonaSch

    ...bei den "Rechtsverdrehern" heute, würde ich nicht auf die Hilfe, eines Anwaltes verzichten, -auch nicht dann, wenn ich wüßte, auch ohne ihm zu "gewinnen".

    LG: Christian

  • 3
    Antwort von Nellina Nellina

    Einen Antrag auf Rechtsbeihilfe stellen.

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    is nich...

  • 3
    Antwort von jessi2009 jessi2009

    prozesskostenhilfe beim amtsgericht beantragen

    Kommentar von Streetcat666 Streetcat666Streetcat666

    bei strafsachen wird keine prozesskostenhilfe gewährt!!!

  • 2
    Antwort von Botlike1337 Botlike1337

    PKH in Strafsachen nur für Nebenkläger. Allerdings gibts immernoch nen Pflichtverteidiger, wenn nötig. Allerdings wirst du mit 10 Zeugen keine Probleme haben, dich zu verteidigen. Und wenn doch, bezahlt die Klägerin den Pflichtverteidiger wenn du gewinnst.

  • 1
    Antwort von IlonaSch IlonaSch

    Mit Mietvertrag-, Hartz4-Bescheid, bzw. Verdienstbescheinigung- und Personalausweis, zum Amtsgericht, um einen "Beratungsschein", für einen Anwalt holen. Mit dem Beratungsschein zum Anwalt, dort 10,-Euro abdrücken, dann wird sich der Anwalt darum kümmern.

    LG: Christian

    Kommentar von alex255 alex255

    danke

  • 1
    Antwort von ziuwari ziuwari

    wenn Du Dir der 10 zeugen sicher bist, brauchst Du keinen anwalt

    Kommentar von AllesKacke AllesKackeAllesKacke

    ... das find ich auch...., wenn !

    Kommentar von alex255 alex255

    hab ich auch deswegen verstehe ich den staatsanwalt nicht

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    Der Staatsanwalt wird für seine Arbeit bezahlt, egal, wv. Zeugen die Gegenseite hat.

  • 1
    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    WENN DU KEIN gELD DAFÜR HAST; bekommst du auch einen vom Staat gestellt

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    einen Pflichtverteidiger

  • 0
    Antwort von Meinereiner67 Meinereiner67

    Wenn das so ist, wie du sagst, mach ne Verleumdungslage.- Mit PKH wird schwierig, weils das bei Strafsachen glaub ich nicht gibt.

    Kommentar von alex255 alex255

    hab ich gemacht die anzeige wurde eingestellt

    Kommentar von Berny2 Berny2Berny2

    Da gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung. Es wird viel erstmal eingestellt, um die wenig an einer Strafverfolgung interessierten zu erledigen. Die, die es wirklich ernst meinen, legen Einspruch entweder beio der gleichen StAnw oder der Generalstaatsanwaltschaft ein. Ich habe sogar schon mal dazu beigetragen, dass ein Staatsanwalt freiwillig in den vorzeitigen Ruhestand ging.

    Kommentar von alex255 alex255

    ja das werde ich auch machen

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