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Anwaltskosten bei Erfolg / Mietminderung

Frage von GustavG GustavG

Moin, ich wollte mal generell Fragen wie das mit den Anwaltkosten bei einem Prozess ist.

Momentan haben wir etwas "Stress" mit unserem ehemaligen Vermieter, haben aufgrund von Schimmelbildung die Miete gekürzt, und ordentlich gekündigt, da wir ja auch erstmal was neues suchen mussten.

Das hat nun alles geklappt und wir sind inzwischen umgezogen.

Unserem Schreiben bezüglich der Kürzung wurde im Dezember "vorsorglich widersprochen" bis geklärt wird woher diese Schimmelbildung liegt. Eine Langzeitmessung ist dann erfolgt und wir durften uns anhören (in einem sehr weichen Ton), dass wir "wahrscheinlich falsch lüften", zudem noch einige Daten bzgl. Lüftung die laut einem Lüftungsprotokoll (von uns angefertigt) nicht stimmen.

Wenn diese Mietminderung von der Kaution anbeihalten werden darf, und wir gehen vor Gericht, wer zahlt dann unsere Anwaltskosten im Falle eines Prozessgewinnes (wovon ich stark ausgehe)? Der Vermieter?

Und weiss jemand auch wie lange der Vermieter zeit hat, uns eine Endabrechnung zu shcicken, inder offene Forderungen hervorgehen (zbs. Wasser/Heiz-Abrechnung)?

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Antworten (4)

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    Antwort von Joschy0907 Joschy0907

    hätte mit diesem Problem längst einen Mieterverein aufgesucht, ist jedenfalls günstiger als ein Anwalt...

    Kommentar von GustavG GustavGGustavG

    Mieterverein bei uns war soweit ausgebucht, dass wir einen Termin in 2 Monaten bekommen konnten. Bei Schimmel und entsprechender gesundheitlicher Beinträchtigung war das nicht zumutbar. Es ist ja auch völlig ok das wir unseren Anwalt bezahlen, ich frag mich nur ob der Streitwert von etwa 750 EUR einen Prozess lohnen, wenn man im Erfolgsfall den Anwalt bezahlen müsste.

    Kommentar von Joschy0907 Joschy0907Joschy0907

    im Erfolgsfall, muß ja die gegnerische Seite euren Anwalt bezahlen und umgekehrt genauso...

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    Antwort von anjanni anjanni

    Wenn Du einen Prozeß gewinnst, zahlt der Gegener auch Deine Anwaltskosten. Das ist generell so.

    Bei Gerichtsverfahren jedoch läuft es meistens auf einen Vergleich hinaus. Dann zahlst Du Deinen Anwalt selber. Ist allerdings immer noch billiger, als den Prozeß zu verlieren (das bedeutet ja: der andere gewinnt - mit allen Kostenfolgen für Dich).


    Die Nebenkostenabrechnung muß Dir der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraumes (der kein Kalenderjahr sein muß) vorlegen. Sonst kann er insoweit keine Kosten mehr geltend machen.

    Für Schadensersatzforderungen hat der Vermieter 6 Monate nach Auszug (Wohnungsübergabe) Zeit.

    Kommentar von GustavG GustavGGustavG

    Okay danke dir, das ist was ich hören wollte.

    Beziehen die 6 Monate sich auch auf "Mietrückstände"? (eine Mietminderung wird ja glaube ich wenn sie nicht anerkannt wird als solche bezeichnet)

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Wenn die Mietminderung nicht anerkannt wird, beginnt auf jeden Fall mit dem Urteil einen neue Frist zu laufen. Das kannst Du dann den Anwalt (notfalls den Richter) fragen.

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    Antwort von jockl jockl

    Hinsichtlich der NK hat er Zeit bis Ende dieses Jahres.

    Eure Anwaltskosten muss er auch übernehmen, das ist mein Erfahrungsschatz.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    "bis Ende dieses Jahres" ist nur dann richtig, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist

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    Antwort von Tabaluga1961 Tabaluga1961

    anjanni hat Recht. ich sehe aber das Problem in der Beweisführung, da ihr ja nicht mehr dort wohnt. Oft liegt das problem auch im falschen Lüften und heizen, da bei den Energiekosten am falschen ende gespart wird. Stoßlüften ist ein Muss. Aber eine Ausführung führt hier zu weit.

    Der Vermieter hat 1 jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums Zeit die Nebenkostenabrechnung zu übermitteln.

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