Moin, ich wollte mal generell Fragen wie das mit den Anwaltkosten bei einem Prozess ist.
Momentan haben wir etwas "Stress" mit unserem ehemaligen Vermieter, haben aufgrund von Schimmelbildung die Miete gekürzt, und ordentlich gekündigt, da wir ja auch erstmal was neues suchen mussten.
Das hat nun alles geklappt und wir sind inzwischen umgezogen.
Unserem Schreiben bezüglich der Kürzung wurde im Dezember "vorsorglich widersprochen" bis geklärt wird woher diese Schimmelbildung liegt. Eine Langzeitmessung ist dann erfolgt und wir durften uns anhören (in einem sehr weichen Ton), dass wir "wahrscheinlich falsch lüften", zudem noch einige Daten bzgl. Lüftung die laut einem Lüftungsprotokoll (von uns angefertigt) nicht stimmen.
Wenn diese Mietminderung von der Kaution anbeihalten werden darf, und wir gehen vor Gericht, wer zahlt dann unsere Anwaltskosten im Falle eines Prozessgewinnes (wovon ich stark ausgehe)? Der Vermieter?
Und weiss jemand auch wie lange der Vermieter zeit hat, uns eine Endabrechnung zu shcicken, inder offene Forderungen hervorgehen (zbs. Wasser/Heiz-Abrechnung)?
Mieterverein bei uns war soweit ausgebucht, dass wir einen Termin in 2 Monaten bekommen konnten. Bei Schimmel und entsprechender gesundheitlicher Beinträchtigung war das nicht zumutbar. Es ist ja auch völlig ok das wir unseren Anwalt bezahlen, ich frag mich nur ob der Streitwert von etwa 750 EUR einen Prozess lohnen, wenn man im Erfolgsfall den Anwalt bezahlen müsste.
im Erfolgsfall, muß ja die gegnerische Seite euren Anwalt bezahlen und umgekehrt genauso...