Hallo,
Mein im Juli verstorbener Onkel hat drei Personen im Testament je 20.000 euro vermacht. Der Alleinerbe will nicht zahlen. Die Drei waren beim Anwalt und es entstehen etwa 750.00Euro Anwaltskosten, die wohl von den Damen zu zahlen sind. Die Lebensgefährtin hat noch ein Sparbuch, mit Vollmacht über den Tod hinaus.Könnte sie jetzt von diesem Konto die Anwaltskosten bezahlen und dem Erben dann das Sparbuch aushändigen?Der Anwalt hat ihm geschrieben, Sparbuch gegen Auszahlung der Erbschaften,ich gehe aber davon aus, das er nicht zahlt.Ich habe jetzt nur die Frage , ob die Freundin die Anwaltskosten vom Buch bezahlen darf.
Danke für Euere Antworten
Gubbins
Danke, das war superschnell. Ja den gibt es aber der Anwalt wollte an den Erben schreiben und was er schreibt, weiss ich natürlich nicht.
gubbins
Wenn sie einen Titel haben brauchen sie keinen Anwalt, dann können sie auch selbst einen Getichtsvollzieher beauftragen.