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Anwaltskosten - wer zahlen

Frage von Pfoteli123 Pfoteli123

Hallo,

folgende Frage: wenn ich ein Schreiben von einem Anwalt erhalte, dann muss der Auftraggeber den bezahlen. So nun Antworte ich diesem Anwalt über meinen Anwalt, weil das was der gegnerische Anwalt sagt, falsch ist. Am Schluss bekomme ich Recht (ohne / mit Gericht). Muss der andere dann immer den Anwalt von mir zahlen egal ob ich vor ner Klage bereits Recht bekommeoder vor dem Richter?

Danke

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Antworten (2)

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    Antwort von mauwilein1984 mauwilein1984

    wenn du vor gericht recht bekommst hat der andere die kosten vom gericht und deine anwaltskosten zu tragen normalerweise! zahlt dann der andere deinem anwalt und gericht oder wenn du shcon gezahlt hast bekommst dus vom gericht oder anwalt zurück!

    Kommentar von Pfoteli123 Pfoteli123

    also muss ich jetzt nicht noch erst mit einem anwalt drohen und kanns einfach meinen anwalt übergeben und dann könnte es sein, dass die gegenseite mir das zahlen darf ;-)

    Kommentar von mauwilein1984 mauwilein1984mauwilein1984

    wenn du sicher bist das du im recht bist ja! also ich selbst kann nur davon reden weil ich es auch erlebte vor etwa nem jahr. ich hab ne anzeige gemacht , war ganz klar im recht und nach gerichtsverhandlung bekam ich vom anwalt die kosten (die der angeklagte an ihn zahlte) zurück...auch die gerichtskosten etc musste er tragen nicht ich....

    kenne das auch von andern fällen das es da so ist....wenn die sache ganz klar ist ist es eben so!

    Kommentar von Pfoteli123 Pfoteli123

    die sache liegt beim anwalt. nun mal abwarten.

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    Antwort von jockl jockl

    Diese Frage wird wohl letztlich ein Richter entscheiden müssen. Wenn die Aktion des "gegnerischen Anwaltes" berechtigt war, musst Du wahrscheinlich beide Anwälte bezahlen.

    Kommentar von Pfoteli123 Pfoteli123

    ich denke ja, dass ich im recht bin. habe von der gegnerseite ein anwaltschreiben erhalten und will jetzt mit meinem anwalt antworten.

    wenn ich ez aber z.b.: als firma noch geld von einem kunden bekomme, muss ich mahnen und mit anwalt drohen. wenn ich nicht mahne und mit anwalt drohe, so bleibt die firma auf den anwaltskosten sitzen.

    mir gehts jetzt darum, muss ich dem gegner schreiebn, "sie werden von meinem anwalt hören", so dass ich dem die anwaltskosten dann abwälzen kann?

    Kommentar von pepa666 pepa666pepa666

    leider ist es bei uns so, recht haben und recht bekommen sind zwei paar stiefel. das wird wirklich nur das gericht entscheiden können und müßen und ob du dann immer noch recht hast ??? leider siehst man zu oft pferde k.o.tz.e.n.

    Kommentar von Pfoteli123 Pfoteli123

    ja, aber mri gehts ez hauptsächlich um die kosten, muss ich noch mit anwalt drohen, oder kann ich einfach zum anwalt gehen! siehe dazu bsp. oben, die auf den kosten sitzen bleiben werden

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