Hallo,
folgende Frage: wenn ich ein Schreiben von einem Anwalt erhalte, dann muss der Auftraggeber den bezahlen. So nun Antworte ich diesem Anwalt über meinen Anwalt, weil das was der gegnerische Anwalt sagt, falsch ist. Am Schluss bekomme ich Recht (ohne / mit Gericht). Muss der andere dann immer den Anwalt von mir zahlen egal ob ich vor ner Klage bereits Recht bekommeoder vor dem Richter?
Danke
also muss ich jetzt nicht noch erst mit einem anwalt drohen und kanns einfach meinen anwalt übergeben und dann könnte es sein, dass die gegenseite mir das zahlen darf ;-)
wenn du sicher bist das du im recht bist ja! also ich selbst kann nur davon reden weil ich es auch erlebte vor etwa nem jahr. ich hab ne anzeige gemacht , war ganz klar im recht und nach gerichtsverhandlung bekam ich vom anwalt die kosten (die der angeklagte an ihn zahlte) zurück...auch die gerichtskosten etc musste er tragen nicht ich....
kenne das auch von andern fällen das es da so ist....wenn die sache ganz klar ist ist es eben so!
die sache liegt beim anwalt. nun mal abwarten.