Frage die sich stellt ist, wie sieht es mit "Ihrem" Einkommen "heute" aus.
Da die Forderung Tituliert ist, wird die 30 Jahre lang Bestand behalten. A B E R:
Falls das Einkommen oder besser eine "Reserve" vorhanden sein sollte würde ich einen
"aussergerichtlichen Vergleich" anbieten.
Heißt: Sie rechnen sich ca 30 - 40 % der Forderung aus und bieten diesen Betrag dann
als "Einmalzahlung" an, unter der Voraussetzung, das damit die "Gesamtforderung" als erledigt erklärt wird.
Achtung!!! Der Gläubiger muss dabei den Titel aushändigen!!!
Das Angebot unterbreiten wie folgt:
Durch verwandschaftliche Hilfe bin ich in der Lage ...% der Forderung in einer Summe zahlen zu können, wenn damit die Angelegenheit als erledigt anzusehen ist. Voraussetzung dabei ist, das mir der Titel ausgehändigt wird und der Gläubiger einer Löschung aus der Schuldnerkartei zustimmt.
Da weitere Forderungen Dritter bestehen, kann ich keine andere Lösung anbieten.
Ich bitte um wohlwollende Prüfung.
m. fr. Grüßen.
Das sollte funktionieren. Falls der Betrag nicht aussergewöhnlich hoch ist, sollte man versuchen, sich den Betrag zu besorgen. -Freunde, Verwandte-
...wenn nicht zwischendurch oder im Anschluss die Verjährung gehemmt wird!
Richtig. Bei 30 Jahren aber zunächst eher unwichtig ;-))