1

anwaltskanzlei meldet sich nach 7 jahren

Frage von babyblue2509 babyblue2509

hallo mein freund bekam heute ein schreiben das am 5.6.2003 etwas vorgefallen wäre

hier der text

in o,a Angelegenheit möchten wir den Anspruch unserer Mandantschaft Herrn... in.. in erinnerung bringen der Anspruch resultiert aus einem Vorfall vom 5.6.2003 und wurde seinerzeit gegen Sie tituliert

Wir gehen davon aus,dass Sie zwischenzeitlich Arbeit haben, und in der Lage sind ,den Ansprch evtl. auch durch Ratenzahlung zu erledigen.

meine frage jetzt ist das nicht schon längst verjährt oder muss mein Freund jetzt bezahlen.

danke schonmal

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (17)

  • 9
    Antwort von Schpeidermann Schpeidermann

    die haben einen titel gegen deinen freund erwirkt.bedeutet das die ihre ansprüche auf 30jahre gesichert haben.er muss also zahlen

  • 5
    Antwort von FordPrefect FordPrefect

    Nein. Da die Forderung tituliert (vollstreckbarer Titel) ist, tritt eine Verjährung erst nach 30 Jahren ein.

    Kommentar von thommy12 thommy12thommy12

    ...wenn nicht zwischendurch oder im Anschluss die Verjährung gehemmt wird!

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Richtig. Bei 30 Jahren aber zunächst eher unwichtig ;-))

  • 3
    Antwort von Lolita87 Lolita87

    Wenn es tituliert ist muss er es bezahlen. Dann können die 30 Jahre lang das Geld fordern oder sogar pfänden!

  • 2
    Antwort von anjanni anjanni

    "wurde seinerzeit gegen Sie tituliert "

    Der Titel ist dreißig Jahre gültig - also nicht verjährt.

    Dein Freund sollte also eine Zahlungsvereinbarung treffen. Sonst kommt der Gerichtsvollzieher, und das kostet zusätzlich.

  • 2
    Antwort von Trilobit Trilobit

    Wenn der Gläubiger einen Titel hat, wie du andeutest, kann der Anspruch 30 Jahre lang vollstreckt werden, auch unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers.

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Über die Verjährung wurde bereits ausreichend/erschöpfend geantwortet. Aber das ist in einem solchen Fall nicht Alles. Denn auch Kosten des REA´s sind somit nicht verjährt und neue REA-Kosten und Zinsen fallen laufend an.

  • 1
    Antwort von ContuHH ContuHH

    Wenn etwas "tituliert" wurde, dann kann der Gläubiger 30 Jahre lang vollstrecken. Der Anwalt hat also recht - Dein Freund muss zahlen.

  • 1
    Antwort von Sommerkatze Sommerkatze

    Wenn es tituliert ist, muss er 30 Jahre lang zahlen- sobald er es kann.

  • 1
    Antwort von JacktheTipper JacktheTipper

    die haben einem TITEL. der hat 30j. gültigkeit.

  • 1
    Antwort von Hunftsoll Hunftsoll

    Nein, das ist nicht verjährt. Es steht dort, dass die Forderung seinerzeit tituliert wurde. Das bedeutet, 30 Jahre bleibt die Forderung bestehen.

    Dein Freund muss bezahlen.

  • 1
    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Ein gerichtlicher Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

  • 1
    Antwort von contemplator contemplator

    das kommt ganz auf die forderung an, am besten einfach bei der örtlichen verbraucherzentrale anrufen, die können dir das genau sagen :-)

    Kommentar von Hunftsoll HunftsollHunftsoll

    ?????

    Kommentar von JacktheTipper JacktheTipperJacktheTipper

    sinnlos - titel

  • 0
    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Frage die sich stellt ist, wie sieht es mit "Ihrem" Einkommen "heute" aus.

    Da die Forderung Tituliert ist, wird die 30 Jahre lang Bestand behalten. A B E R: Falls das Einkommen oder besser eine "Reserve" vorhanden sein sollte würde ich einen "aussergerichtlichen Vergleich" anbieten. Heißt: Sie rechnen sich ca 30 - 40 % der Forderung aus und bieten diesen Betrag dann als "Einmalzahlung" an, unter der Voraussetzung, das damit die "Gesamtforderung" als erledigt erklärt wird.

    Achtung!!! Der Gläubiger muss dabei den Titel aushändigen!!!

    Das Angebot unterbreiten wie folgt: Durch verwandschaftliche Hilfe bin ich in der Lage ...% der Forderung in einer Summe zahlen zu können, wenn damit die Angelegenheit als erledigt anzusehen ist. Voraussetzung dabei ist, das mir der Titel ausgehändigt wird und der Gläubiger einer Löschung aus der Schuldnerkartei zustimmt. Da weitere Forderungen Dritter bestehen, kann ich keine andere Lösung anbieten. Ich bitte um wohlwollende Prüfung. m. fr. Grüßen.

    Das sollte funktionieren. Falls der Betrag nicht aussergewöhnlich hoch ist, sollte man versuchen, sich den Betrag zu besorgen. -Freunde, Verwandte-

  • 0
    Antwort von Factoring Factoring

    Verjährt nach 30 Jahren.

    Dabei ist aber noch zu sagen, dass z.B. jede Vollstreckungshandlung aus dem vollstreckbaren Titel die 30 jährige Verjährungsfrist erneut in Gang setzt, so dass er quasi nie verjährt.

    Zinsen die anfallen verjähren allerdings nach 3 Jahren, wenn nicht regelmäßig alle 3 Jahre vollstreckt wird.

  • 0
    Antwort von Biff1967 Biff1967

    Eine Rechtliche Antwort darf man ja nicht geben (darf nur direkt ein Anwalt), aber ich versuche mal ein algemeines Beispiel zu formulieren.

    Ein Mensch A kauft etwas im Jahre 2003 und bezahlt nicht. Mahnungen und Rechnungen werden ignoriert. Es wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet, wo der Mensch A keinen Widerspruch einlegt. (Bei einem Widerspruch würde es zur Gerichtsverhandlung kommen).

    Durch das gerichtliche Mahnverfahren bekommt der Verkäufer B einen Titel gegen Mensch A (Käufer).

    Dieser Titel kann 30 Jahre eingefordert werden.

    Hier also den RA von der aktuellen Situation informieren und direkt zahlen oder das Ratenangebot annehmen.

  • 0
    Antwort von suzisorglos suzisorglos

    Dein Freund muß zahlen! Ein vollstreckbarer Titel verjährt erst nach 30 Jahren.

  • 0
    Antwort von pilot350 pilot350

    es kommt darauf an welchen Titel der Anwalt hat, ist es ein notarielles Schuldanerkenntnis dann gilt es noch. eine offene Rechnung ist nach 3 Jahren verjährt.

    Kommentar von Hunftsoll HunftsollHunftsoll

    So ein Blödsinn.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ein Titel ist was anderes als eine offene Rechnung.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Verwandte Tipps

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.