1

Anwaltsk. wg. Fremdplakatieru. müssen d. Kosten, trotz anderer Abmachung, getragen werden?

Frage von hobbit123 hobbit123

(Leider wurde das Schreiben (als JEG ) beim ersten einstellen nicht mit hinzugefügt, daher ein neuer Versuch)

Passiertes Geschehen habe ich in der vorgehenden Frage bereits ausführlich geschrieben. Nun ist nach über 3 Monaten der Anwaltsbrief nebst Rechnung einfolgen. Dieser enthält folgenden Fehler.

falscher Geschäftsname - macht das bei der Unterlassung etwas aus ?

Aufforderung für die entstandenen Kosten von angeblich 60,-€ ;-) der Entfernung eines Plakates zu begleichen . Hier müssen wir schmunzeln für 4 Tesaflimstreifen abzuziehen !??? Werden wir vorerst nicht zahlen.

Übernahme der Anwaltsrechnung von 374,90 €.

Der Beantworter der Orginalfrage meinte die müssen wir nicht zahlen. Ist dem den so - hier hat der Anwalt ganz andere § geschrieben siehe Anhang. Das Plakat hing lt. Zeitstempel eines fotos genau 23 MIN: Ausserdem gibt es das Geschäft seit einigen Wochen nicht mehr. Sowie das wir durch den Polizisten bereits abklärten keinen Anwalt einzuschalten, und uns auch über die Polizei uns mehrfach entschuldigten. Der Besitzer hätte sonst Angst das WIR Ihn anzeigen wg. Sachbeschädigung, da er das Poster abgenommen hat. Dies war übrigens komplett zerkrautscht und danach unbrauchbar -

Wir würden nun den falschen Geschäftsname streichen . Den dubiosen 60,- € Betrag streichen und die Unterlassenserklärung faxen. Reicht dies so aus ? oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?

vll. noch fragen ob er die Rechnung der defekten Kunstnägel , die er sich wohl alle dabei abgebrochen haben muß, vorlegen kann ( sorry ein bischen Spaß muß sein )

Danke vorab.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (2)

  • 2
    Antwort von schelm1 schelm1

    Lassen Sie es schlicht auf eine Klage ankommen! Daran scheitern solchen Abmahnfritzen, weil die nicht in der Lage sind, den Prozesskostenvorschuß einzuzahlen, der ein solches Verfahren erst in Gang kommen läßt! Der Gegner bleibt damit auch auf den Kosten seines Anwaltes sitzen!

    Das lehrt die Erfahrung! Bislang habe ich noch nie eine solche Erklärung unterschreiben, selbst wenn diese berechtigt war!

  • 0
    Antwort von Jorgfried Jorgfried

    Hat der Anwalt eine Original-Vollmacht des Klägers vorgelegt? Falls nicht, fordert die erstmal an.

    Das Schreiben ist leider nicht lesbar. Ist es korrekt an den Geschäftsinhaber oder Geschäftführer gerichtet?

    Worauf genau bezieht sich die Unterlassungserklärung? Auf den betreffenden Laden ja wohl nicht, wenn der nicht mehr dem "Geschädigten" gehört ....

    Kommentar von hobbit123 hobbit123

    Die Kopie und Vollmacht liegt nicht bei.

    Korrekt ist der Name des Inhabers, jedoch ist nicht der Korrekte Name des Geschäftes welche wir als UG betreiben.

    AUf das Anbringen eines Plakates.

    Genauer Text § 1 Ich xxx ( Name ) verpflichte mich in meiner Funktion als Inhaber der Firma Cl... ( ist falsch) , gegenüber Herrn xY xxx , es künftig zu unterlassen, direkt am Ladengeschäft des xxx xxx Str. Ort Akquisitionen und Werbung durch Anbringen von Werbemitteln ( Plakaten, Visitenkarten) zu betreiben.

    Kommentar von Jorgfried JorgfriedJorgfried

    Da du Einzelunternehmer bist ist der Firmenname irrelevant.

    Du könntest dich erkundigen, ob der "Geschädigte" noch Besitzer oder Mieter des Ladens ist.Falls nicht das ganze Ding ein Witz.

    Das Ding mit der Nötigung - war das der Laenbesitzer oder der Anwalt? Falls es nicht der LAdenbesitzer war und du ein perönliches Treffen mit ihm machen kannst - unter 4 Augen ohne Anwalt - könntest du ihm den Fall nochmal als Missverständnis darstellen und vielleicht eine "Entschädigung" von 50 Euro anbieten, wenn er im Gegenzug unterscheibt, dass er keine weiteren Forderungen erhebt. Andernfalls lässt du es auf eine Klage ankommen. Vielleicht ist ihm der Spatz in der Hand lieber als eine teure Taubenjagd.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.