(Leider wurde das Schreiben (als JEG ) beim ersten einstellen nicht mit hinzugefügt, daher ein neuer Versuch)
Passiertes Geschehen habe ich in der vorgehenden Frage bereits ausführlich geschrieben. Nun ist nach über 3 Monaten der Anwaltsbrief nebst Rechnung einfolgen. Dieser enthält folgenden Fehler.
falscher Geschäftsname - macht das bei der Unterlassung etwas aus ?
Aufforderung für die entstandenen Kosten von angeblich 60,-€ ;-) der Entfernung eines Plakates zu begleichen . Hier müssen wir schmunzeln für 4 Tesaflimstreifen abzuziehen !??? Werden wir vorerst nicht zahlen.
Übernahme der Anwaltsrechnung von 374,90 €.
Der Beantworter der Orginalfrage meinte die müssen wir nicht zahlen. Ist dem den so - hier hat der Anwalt ganz andere § geschrieben siehe Anhang. Das Plakat hing lt. Zeitstempel eines fotos genau 23 MIN: Ausserdem gibt es das Geschäft seit einigen Wochen nicht mehr. Sowie das wir durch den Polizisten bereits abklärten keinen Anwalt einzuschalten, und uns auch über die Polizei uns mehrfach entschuldigten. Der Besitzer hätte sonst Angst das WIR Ihn anzeigen wg. Sachbeschädigung, da er das Poster abgenommen hat. Dies war übrigens komplett zerkrautscht und danach unbrauchbar -
Wir würden nun den falschen Geschäftsname streichen . Den dubiosen 60,- € Betrag streichen und die Unterlassenserklärung faxen. Reicht dies so aus ? oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?
vll. noch fragen ob er die Rechnung der defekten Kunstnägel , die er sich wohl alle dabei abgebrochen haben muß, vorlegen kann ( sorry ein bischen Spaß muß sein )
Danke vorab.
Die Kopie und Vollmacht liegt nicht bei.
Korrekt ist der Name des Inhabers, jedoch ist nicht der Korrekte Name des Geschäftes welche wir als UG betreiben.
AUf das Anbringen eines Plakates.
Genauer Text § 1 Ich xxx ( Name ) verpflichte mich in meiner Funktion als Inhaber der Firma Cl... ( ist falsch) , gegenüber Herrn xY xxx , es künftig zu unterlassen, direkt am Ladengeschäft des xxx xxx Str. Ort Akquisitionen und Werbung durch Anbringen von Werbemitteln ( Plakaten, Visitenkarten) zu betreiben.
Da du Einzelunternehmer bist ist der Firmenname irrelevant.
Du könntest dich erkundigen, ob der "Geschädigte" noch Besitzer oder Mieter des Ladens ist.Falls nicht das ganze Ding ein Witz.
Das Ding mit der Nötigung - war das der Laenbesitzer oder der Anwalt? Falls es nicht der LAdenbesitzer war und du ein perönliches Treffen mit ihm machen kannst - unter 4 Augen ohne Anwalt - könntest du ihm den Fall nochmal als Missverständnis darstellen und vielleicht eine "Entschädigung" von 50 Euro anbieten, wenn er im Gegenzug unterscheibt, dass er keine weiteren Forderungen erhebt. Andernfalls lässt du es auf eine Klage ankommen. Vielleicht ist ihm der Spatz in der Hand lieber als eine teure Taubenjagd.