Wir sind zum ersten Mal in unserem Leben in der Lage, dass wir einen Anwalt konsultieren müssen. Es geht darum, dass ein ehemaliger Arbeitgeber sich weigert, nachweislich aufgelaufene Überstunden auszuzahlen. Was ich nur überhaupt nicht weiß: Was kostet denn so ein Anwalt, weiß das jemand? Geht das nach Arbeitsstunden, nach Streitwert, nach irgendeiner Gebührentabelle?
Antworten (4)
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regideurregideur
Dafür gibt es einen Gebührenordnung und die richtet sich nach dem Streitwert.
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amdrosamdros
Das richtet sich nach dem Streitwert. Es gibt eine Tabelle die nennt sich Brago und danach wird das berechnet.
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HelplessHelpless
Wenn du aus Deutschland bist, richtet es sich - wie peterunddoris richtig geschrieben hat - nach dem Streitwert (also nach der Summe, die du für die Überstunden ausbezahlt haben willst) und nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG). Die BRAGO gilt seit Mitte 2004 nicht mehr.
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Verwirrt27Verwirrt27
Ein einfaches Beratungsgespräch hat bei mir 30-50 Euro gekostet. Wenn Du ne Rechtschutz hast übernimmt die wenn der Anwalt den Fall übernimmt. Wenn Du keine hast wird jeder Brief und alles was für Dich getan wird berechnet. Habe mal den Schriftwechsel und die Verhandlung bezahlt und etwas mehr wie tausend euro bezahlt. Natürlich richtet es sich auch nach dem Streitwert. Frag einfach mal an.
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