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Anwaltsgebühren bezahlen oder nicht?

Frage von Natalia300477 Natalia300477

Habe vor einem Jahren aus Unwissenheit einen zweijährigen Vertrag mit tattoo-heute.com abgeschlossen. Damals, kamm die Rechnung für volle 12 Manate im voraus , einmal per Post und eine per Internet. Die habe ich laut AGB inerhalb 7 Tage bezahlt. Vor einer Woche bekamm ich eine Rechnung vom Anwalt, da ich angeblich trotz Fälligkeit und Mahnung die Forderung für das zweite Jahr nicht ausgeglichen habe. Da ich keine Rechnung und keine Mahnung bekommen habe fühle ich mich verascht und möchte die 40 Euro mehr,über den vereinbarten Preis, nicht zahlen. Anwalt droht mit Gericht und mehr kosten. Wie soll ich beweisen dass ich kein Brief erhalten habe. Oder müssen die es beweisen dass sie die Briefe weggeschickt haben . P.S. Die Adresse, Name und die Bankverbindungen haben sich inerhalb des Jahres geendert. Dafon habe ich erst durch Aufforderung der Origenalrechnung erfahren.

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Antworten (8)

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    Antwort von DaSu81 DaSu81

    Kurz und knapp gesagt: du bist im Recht: die müssen die Zustellung bzw. erstmal die Richtigkeit ihrer Forderung beweisen.

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    Antwort von brainstuff brainstuff

    Nicht bezahlen! Wenn die Firma gewechselt hat, dann muss die Firma Dir das erst einmal mitteilen. Der Vertrag ist im normalfall dann auch hinfällig, weil Du ein ausserordentliches Kündigungsrecht hast.

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    Antwort von Eddy21 Eddy21

    Wenn Du einen Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen hast ist die zweite Jahresprämie unaugefordert fällig ! Ein Mahnverfahren kann dein Vertragspartner selbst betreiben dazu bedarf es keines Anwaltes ! Machen solche Firmen allerdings sehr gerne!

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    Antwort von tiboo tiboo

    Ignoriere das Anwaltsschreiben und zahle den ursprünglichn Betrag an den Gläubiger. Kommt noch etwas, antworte damit, dass du nichts erhalten hast und fordere eine Vollmacht des Gläubigers.

    Achtung: Das ist meine Meinung und keine Rechtsberatung!

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    Antwort von chmoti88 chmoti88

    kenne so einen Fall habe mich mit der damaligen Originalrechnung und Kontoauszug an die Verbraucherzentrale gewendet und die haben mir wirklich sehr weitergeholfen. Wichtig erstmal nicht zahlen die wollen dich einschüchtern!!

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    Antwort von wolfgang1956 wolfgang1956

    Du solltest die Unterlagen mal zusammentragen, die Du in der Angelegenheit hast, passende Kontoauszüge etc…

    Die klingen zwar unseriös, doch da Du doch ein paar Erinnerungen in der Angelegenheit hast, solltest Du Dich in einer Verbraucherzentrale beraten lassen. Nicht das boshafte Überraschungen kommen …

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    Antwort von Salyna Salyna

    jo, ich würd da auch nix zahlen erstmal! hm... hast du n anwalt?

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    Antwort von KathiM KathiM

    Erstmal nicht bezahlen und an die Verbraucherzentrale wenden. Klingt alles recht unseriös.

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