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Anwaltsgebühren bei nicht bezahlter Rechnung (unter 30 Tagen)

Frage von MelaniePower MelaniePower

Hallo, ein Lastschrifteinzug konnte bei mir nicht verbucht werden, da wohl das Konto nicht genug deckung hatte, so habe ich unbewusst die Zahlung versäumt. Rechung bzw. gekauft war der Artikel am 14.11.2011 und am 8.12.2011 bekam ich ohne eine Erinnerung oder Mahnung eine Rechnung mit Anwaltsgebühren. Ist das Rechtens oder kann ich dagegen widerspruch einlegen? Habe gelesen, dass man erst nach 30 Tagen in Verzug kommt...

LG

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Antworten (12)

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    Antwort von husky70 husky70

    der zahlungstermin steht auf der rechnung,es gibt firmen die bei zahlungsverzug einen anwalt oder ein inkassobüro beauftragen und das ist sogar zulässig.

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    Antwort von Unknown004 Unknown004

    Das ist rechtens, man muss heutzutage nicht mehr mahnen.

    Theoretisch kann immer sofort ein Mahnbescheid beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Bei einer Lastschriftrückgabe bekommst du meistens ja sogar ein Schreiben der Bank mit den Kontodaten etc. des "Abbuchers". Somit hättest du sofort nach Erhalt dieser Daten den offenen Betrag ausgleichen können und müssen.

    Was du gelesen hast, wegen den 30 Tagen. Wenn bei einer Rechnung von einem Kaufmann kein Zahlungsziel angegeben wurde, dann hat man 30 Tage Ziel. Aber dies gilt nicht bei einem Einkauf im Supermarkt oder im Kleidungsgeschäft.

    Schnellstens zahlen, sonst fallen noch weitere Kosten an.

    Kommentar von MelaniePower MelaniePower

    das war ein internetkauf... hab einen brief von der bank erhalten... leider an noch an die alte adresse... :( und somit nichts erfahren... naja... auf jeden fall daraus gelernt... :(

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    Antwort von kati3015 kati3015

    Wenn der Betrag am 14.11.2011 fällig war, dann bist du bereits am 15.11.2011 im Verzug. Das mit 30 Tagen ist Quatsch.

    Hast du mit EC bezahlt und das Konto war nicht gedeckte, so dass der Händler sein Geld dann nicht bekommen hat? Dann lies mal die HInweise auf deinem EC Ausdruck. Wenn du gewust hast, dass auf deinem Konto nicht genug Geld ist, dann ist sogar der Vorwurf des Betrugs möglich.

    Das man Mahnungen an säumige SChuldner schreiben muss ist auch nur ein Gerücht. Die meisten Unternehmen (Einzelhandelsketten) geben diese Fälle direkt an Anwaltsbüros weiter ohne sich selbst damit zu belasten.

    Kommentar von MelaniePower MelaniePower

    solte vom konto abgehen, hab nicht mal gemerkt, dass nichts drauf war und dann eben die böse überraschung... :(

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    Antwort von phlox1979 phlox1979

    Ja, das ist rechtens. Sie sind nicht verpflichtet, dir eine Mahnung zu schicken. Das ist immer Kulanz des Geschäfts, weil man ja Kunden nicht vergraulen will, aber manche haben eben keine Lust mehr auf das ständige Mahnungen schicken.

    Von der Bank bekommt man doch immer eine Benachrichtigung, wenn etwas rückgebucht wurde (=Abbuchung wurde nicht erlaubt), hast du die auch ignoriert? Auf jeden Fall ist es zwar unglücklich für dich, aber du bist nunmal verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dein Konto auch gedeckt ist bzw ein bißchen ein Auge darauf zu haben, wenn es bei dir knapp aussieht. Wenn man dann mal eine Rückbuchung hat und nicht gleich zahlen kann, sollte man immer gleich die Firma anrufen und eben zahlen, sobald man Geld hat.

    P.S.: Bei Lastschrift wusstest du auch genau, wann abgebucht werden sollte...

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das ist vollkommen zulässig. Du bist im Verzug und somit kann sofort ein RA beauftragt werden.

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    Antwort von JoScho JoScho

    Ja, das ist Rechtens. Du bist dafür verantwortlich, daß Deine Konten genug Deckung haben, wenn Du von der Bank keinen Kredit eingeräumt bekommen hast. Wenn keine Deckung vorhanden ist, und das absichtlich geschieht, ist das ein Versuch zum Betrug!

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    Antwort von schwabinggirl schwabinggirl

    Bei jedem gekauften bzw im Internet bestellten Artikel liegt eine Rechnung bei. Diese muss allerspätestens nach 14 Tagen bezahlt werden. Nein, das ist rechtens, du musst zahlen und die Anwaltgebühren gleich mit. Wenn nicht, kommt der Kuckuck.

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    Antwort von MB2819 MB2819

    Das ist rechtens. Sie hätten dir gleich nach den 14 Tagen, die du normalerweise Zeit hast, solch eine Rechnung schicken können. Mahnungen muss keiner schicken. Das ist eine freundliche Ermahnung, die man dem Kunden übermitteln kann, aber nicht muss. Dann mal schnell zur Bank und alles zahlen. Samt Anwaltskosten.

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    Antwort von Verena86M Verena86M

    Ich würde mal beim Verbraucherschutz anrufen und nachfragen. Normalerweise... so kenn ich es kommt aber immer erst eine Zahlungsaufforderung.

    Kommentar von MB2819 MB2819MB2819

    Es ist keine Pflicht für einen Unternehmer eine Mahnung zu schicken. Vielmehr ist eine Mahnung noch kulant. Also kann er sich den Verbraucherschutz sparen, und das nächste mal pünktlich zahlen.

    Kommentar von phlox1979 phlox1979phlox1979

    Das Problem ist, dass sich alle darauf verlassen, dass man erstmal eine Mahnung bekommt und die Zahlungen aufschieben... und dann aus allen Wolken fallen, weil das eben nicht immer so ist.

    Kommentar von Unknown004 Unknown004Unknown004

    Eine 1. Mahnung oder >eine Zahlungsaufforderung ist reine Kulanz. Heutzutage muss man weder mahnen noch erinnern. Jeder kann sofort den Anwalt einschalten oder selbstständig einen Mahnbescheid ausfüllen.

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    Antwort von Kuno33 Kuno33

    Ich bin kein Rechtsanwalt. Wenn in einem solchen Fall gleich ein Anwalt eingeschaltet wird, ist das m. E. das Risiko desjenigen, der das tut. Ggf. kannst Du bei einer Verbraucherzentrale nachfragen. Wahrscheinlich sind nur Gebühren für die Ermittlung Deiner Adresse und Schreibgebühren fällig. Eines Anwalts bedarf es m. E. in diesem Fall nicht.

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    Antwort von DPawi DPawi

    Der Gläubiger ist nicht verpflichtet dich zu mahnen, wenn ein Zahlziel auf der Rechnung vereinbart ist. Als Schuldner bist du verpflichtet für entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Wenn du also wissen konntest, dass du in Verzug kommst, dann musst du auch die Kosten tragen.

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    Antwort von Miaka123 Miaka123

    Also eig bekommt man vor einer Mahnung immer erst eine weitere Zahlungsaufforderung, ob das jedoch gesetzlich auch so vorgeschrieben ist weiß ich leider nicht. Aber ich denke mal schon.

    Geh doch mal zum Verbraucherschutz und lass dich beraten, ist auch kostenlos!

    Kommentar von DPawi DPawiDPawi

    man KANN mahnungen schicken, muss aber nicht, wenn ein Zahlungsziel auf der Rechnung steht.

    Kommentar von MelaniePower MelaniePower

    gilt aber nicht das neue recht, dass man erst nach 30 tagen in verzug kommt?

    Kommentar von Unknown004 Unknown004Unknown004

    dieses Recht gibt es nicht!!!!

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