Hallo, ein Lastschrifteinzug konnte bei mir nicht verbucht werden, da wohl das Konto nicht genug deckung hatte, so habe ich unbewusst die Zahlung versäumt. Rechung bzw. gekauft war der Artikel am 14.11.2011 und am 8.12.2011 bekam ich ohne eine Erinnerung oder Mahnung eine Rechnung mit Anwaltsgebühren. Ist das Rechtens oder kann ich dagegen widerspruch einlegen? Habe gelesen, dass man erst nach 30 Tagen in Verzug kommt...
LG
das war ein internetkauf... hab einen brief von der bank erhalten... leider an noch an die alte adresse... :( und somit nichts erfahren... naja... auf jeden fall daraus gelernt... :(