Eine durch ein Bauunternehmen erbrachte Leistung ist vollumfänglich mangelhaft. Ein von mir beauftragter Rechtsanwalt beantragte im April 2010 ein selbständiges Beweisverfahren, legte das Mandat aber gestern nieder. Der Rechtsanwalt wurde bisher von meiner Versicherung gezahlt, jedoch kündigte mir diese aufgrund des laufenden Verfahrens und übernimmt die Kosten für einen weiteren/neuen Anwalt nicht. Daher würde ich das Verfahren gern ohne anwaltliche Vertretung führen. Mir ist bekannt, dass vor einem Amtsgericht eine anwaltliche Vertretung nicht notwendig ist. Wie ist das aber bei einem Landgericht. Darf ein Bürger ein Verfahren ohne Anwalt bestreiten?
Im Voraus vielen Dank für die Antwort.
Dass da besonderes Wissen erforderlich ist, ist mir klar. Ich habe selbst Wirtschaftsrecht studiert und jetzt ein Jurastudium angeschlossen, ist nur noch in den Anfängen und ich habe auf die Schnelle keine Infos gefunden. Danke
Ok und schön, dann stelle doch Antrag und begründe diesen entsprechend, viel viel Erfolg.
danke, den kann ich gebrauchen :)