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"Anwaltliche Mahnung" per E-Mail???

Frage von erik2k erik2k

Tjaja, auch bei mir läuft derzeit so eine Sache mit Download-Abzocke. Nun habe ich per E-Mail eine "Anwaltliche Mahnung" per E-Mail bekommen. Eine Mahnung per Post blieb aus. Nun frage ich mich, ob die Mahnung per Mail rechtmäßig ist - und wo ich das nachlesen kann.

Ich möchte nämlich wenn möglich Anzeige gegen den Anwalt erstatten und Beschwerde einreichen bei seiner Anwaltskammer. Je mehr "Ungereimtheiten" ich zusammenbekomme, desto besser finde ich.

Kennt jemand eine seriöse Quelle, die besagt, dass eine Mahnung (vom Anwalt oder sonstwen) per Post kommen muss?

Zahlen werde ich natürlich nicht, aber es ist schon eine Schande für unser System, wenn Rechtsvertreter sich scheinbar über Jahre an solchen Betrügereien beteiligen.

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Antworten (10)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Dory1 Dory1

    "Da eine gesetzliche Bestimmung für Mahnungen nicht vorhanden ist, ist diese an keine bestimmte Form gebunden und kann daher mündlich, schriftlich und per Fax oder auch E-Mail erfolgen."

    http://www.brennecke-partner.de/87558/Mahnung-per-E-Mail-zulaessig

    Kommentar von erik2k erik2k

    Das ist ja interessant. Danke. Wenn man also einen Vertrag übers Net abschließt, sollte man die Mailadresse lieber nicht kündigen - es könnte ja ne Mahnung kommen. Aber was, wenn der Kunde längst ne neue Email-Adresse hat. Dumm gelaufen, kommt sicher vor.

    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    Ja.. find ich auch strange ;]

    Kommentar von justiziasgolem justiziasgolemjustiziasgolem

    Genauer: Die Mahnung per eMail ist natürlich gültig. Im Streitfall müsste der Mahnende aber beweisen, dass diese eMail auch den Empfänger erreicht hat. Das wird in der Regel aber nicht möglich sein - wobei das mit deinem Fall nichts zu tun hat.

  • 1
    Antwort von Pucki1 Pucki1

    Habe ich manchmal auch und gehe dann auch die Internetabzockseiten oder gebe den Namen der Leute, in Deinem Fall die Anwaltskanzlei, bei google ein, da kannst Du dann weiterstaunen, welche Tricks die Betrüger haben...geh nicht drauf ein und vor allem, unterschreibe kein Schuldanerkenntnis und nichts bezahlen, sonst kommst Du aus dieser Nummer nicht mehr raus weil Du Deine Schuld anerkannt hast. Bestehen berechtigte Zweifel an dieser "Anwaltlichen Mahnung" dann solltest Du so lange nicht reagieren, bis ein eventueller Mahnbescheid PER POST oder EINSCHREIBEN kommt, dann sofort der gesamten Forderung widersprechen. (Heisst die Anwaltskanzlei zufälligerweise Schäfer und Partner?? die stehen auch bei Google drin). Du kannst auch nach dieser ersten Mahnung vorsorglich sofort Widerspruch einlegen. Vor allem eines, werfe keines der Schriftstücke, die Du bekommst von diesem und ähnlichen Mahnungen auf keinen Fall weg. Es kann wenn es hart auf hart kommt, als Beweismittel der Abzocke dienen. Wenn Du willst, kannst Du auch gerne meine Vorlage des Briefes haben, den ich bei einem gleichen Fall bei mir abgeschickt habe. Ich habe nichts mehr gehört und meine Ruhe. Bitte halt mich mal auf dem Laufenden wie es bei Dir weitergegangen ist. Viel Erfolg

    Kommentar von erik2k erik2k

    Soviel kann ich sagen - Schäfer und Partner sagen mir nichts. Ich finde es aber fast erschreckend, dass der Bürger hier zur Selbsthilfe verdammt ist. Das kanns doch nicht sein.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    Tja auf die Art und Weise "verdienen" die ihr Geld durch Abzocke und kleine Leute einschüchtern. Aber je mehr Bürger sich zusammentun und, wie hier auf der Seite, sich gegenseitig helfen mit Rat sind wir nicht alleinegelassen gegen solche Betrüger. Schäfer und Partner sind bei meinem Freund im Augenblick dabei, ihn einschüchtern zu wollen. Aber es ist leider nur ein Name von Anwälten oder angeblichen Anwälten, die solche krummen Dinger machen...

  • 1
    Antwort von Volker13 Volker13

    Den Anwalt kannst du nicht anzeigen. Der arbeitet im Auftrag seines Mandanten. Druck die Mahnung aus und wende Dich an den verbraucherschutz oder einen Anwalt.

    Es gibt leider viel zu viel widersprüchliche Aussagen zum Thema Mahnung per E-Mail.

    Kommentar von erik2k erik2k

    Tja. Einen Anwalt muss ich dann wohl selbst zahlen. Aber ich werde dann über den Verbraucherschutz und wohl auch über die Anwaltskammer gehen. Dass der überhaupt noch arbeiten darf.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Vielleicht solltest Du uns mal schildern, um was für eine Forderung es sich handelt

    Kommentar von TomNavi TomNaviTomNavi

    Das ist falsch. Auch ein Anwalt kann haftbar gemacht werden, sofern er Kenntnis von dem Betrugsversuch hat/hatte.

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Seit wann ist denn Kenntnis des versuchs strafbar? Das solltest Du jetzt aber mal erklären

  • 1
    Antwort von Spirou Spirou

    Typische Anwalts-Abzocke-Kanzlei!

    Immer Anzeige erstatten!

    Biste T-Com Kunde?

    Kommentar von erik2k erik2k

    Ne, bin bei 1und1. Mit der E-Mail bei Google. Obs nun erlaubt ist oder nicht, ich werds trotzdem anzeigen.

  • 1
    Antwort von Mensch44 Mensch44
    Kommentar von Dory1 Dory1Dory1

    katzenjens.. jeaaah :)

    Kommentar von Mjamjam MjamjamMjamjam

    Jeaaaah vorhin auch schon gesehen xD

    Kommentar von erik2k erik2k

    Danke, das ist mir bekannt. Ist nur kein Mahnbescheid. Nur alles was unseriös ist von dieser Anwaltskanzlei, wird von mir angezeigt. Wird aber wahrscheins nix ändern.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    Das hilft auch mir sehr gute weiter klasse und lieben Dank...

  • 1
    Antwort von Mjamjam Mjamjam

    Grundregel(Für solche OnlineAbzocken jedenfalls): 1. Ignoriere alles nur keine Gerichtlichen Schriften!

    Kommentar von erik2k erik2k

    Mit gerichtlichen Schriften kenn ich mich etwas von Berufswegen aus. Da wird sicher nix ignoriert.

  • 0
    Antwort von hamied67 hamied67

    Schreib einfach: >> Sie konnen mich mal am arsc. lecken. Wenn sie Geld wollen dann kommen sie vorbei<<. mir hat es geholfen.

    Kommentar von erik2k erik2k

    Haha :-) Ne, wegen Beleidigung die noch Oberwasser gewinnen lassen, mach ich nicht. Aber meine Frage ist schon beantwortet - die dürfen Mahnungen per Mail senden. Trotzdem danke.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    Die dürfen die zwar senden, deshalb aber nicht einfach zahlen sondern nachprüfen, mir ist kein Fall bekannt aus dem Freundes- und Bekanntenkreis, das sowas üblich ist. Wenn sowas rechtens ist, schicken die meistens solche Sachen per Post und nicht einfach per Email, wenn sie sicher sein wollen, dass es angekommen ist. Prüfe es bitte erst nach bevor Du es glaubst.

    Kommentar von hamied67 hamied67

    Ich würde mir nicht die Mühe machen und das zu Überprüfen. wie gesagt: sie konnen mich am a.....

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    noch besser lach...aber ich würde sie noch nicht mal dass machen lassen...lol

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    Antwort von TomNavi TomNavi

    Du kannst den Anwalt erstmal anfangen zu ärgern. Indem du die Mahnung wegen fehler Vollmachtsurkunde ablehnst. Diese muss er Dir im Original zukommen lassen ;-)

    Kommentar von erik2k erik2k

    Naja, weiter oben habe ich mir erklären lassen, dass eine Mahnung als Mail durchaus erlaubt ist. Aber ärgern werde ich die irgendwie.

  • 0
    Antwort von sophie1004 sophie1004

    hallo, welcher anwalt hat dir geschrieben? igno es!! die würden sich selber gegen die karre fahren, wenn sie es tatsächlich zu einer klage kommen lassen! du brauchst dir da keine gedanken machen, bei niemanden ist es jeh zu einer klage gekommen!

    Kommentar von Spirou SpirouSpirou

    IGNO ist ein fataler Fehler!

    Reag drauf und alles ist easy, Baby!

    Die hacken auf denen rum die nicht reagieren!

    Glaubs mir!

    Kommentar von sophie1004 sophie1004sophie1004

    bei meiner freundin haben dies aufgegeben und sie hat die igno

    Kommentar von erik2k erik2k

    Ich nenne keine Namen - nachher ist es noch Rufmord und ich bin auf einmal der Dumme. Aber du hast Recht - erfolgreich geklagt haben die Sch.... noch nie.

    Kommentar von Pucki1 Pucki1Pucki1

    Rufmord ist es dann, wenn die eine saubere Weste haben, Schäfer und Partner sind sogar mit Namen bei Google erwähnt worden.

  • 0
    Antwort von ZorroVH ZorroVH

    als Spam markieren und fertig

    Kommentar von erik2k erik2k

    Nö, ausdrucken und offensiv werden. Wieso sollen die Verbraucher immer klein beigeben? Obwohl, die haben wohl mehr Geld ;-)

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