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Anwaltkosten / Übernahme bei Hartz4?

Frage von Nykky Nykky

Hallo,

wir sind leider seit kurzem Bezieher von Hartz4, doch der Bescheid wird und wird nicht korrekt berechnet. Mittlerweile wurde der Wiederspruch abgelehnt und uns gesagt, dass wir einen Monat Zeit haben Klage einzureichen. Dazu dieses kleine Fragenpaket:

1.) Wie sind die Vorrasusetzungen, damit man diesen Schein bekommt (Name vergessen), damit die Anwaltskosen übernommen werden? Muss man einfach "nur" Hartz4-Empfänger sein? 2.) Wie lange dauert das bis so etwas ausgestellt und genehmigt ist? 3.) Wie heißt das überhaupt, wonach ich gerade Frage? Ist das Prozesskostenhilfe?

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Antworten (9)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von wissewill wissewill

    aaach wie schrecklich.... traurig das alles zu hören - JA, Euch steht in jedem Fall Prozesskostenhilfe zu,(kommt natürlich auf den Fall an, private Streitereien werden nicht übernommen, Telefonabzocke hingegen schon) Sowas regelt normalerweise jedes Anwaltsbüro für Euch, anrufen u fragen ob sie auch Fälle mit Rechtskostenhilfe annehmen, wenn ja, läuft alles Weitere über diesen Anwalt. Weiterhin gibt es in jeder Stadt eine kostenlose Rechtsberatung, einfach beim Gericht anrufen u fragen, wann u wo diese Beratung stattfindet - bei uns z.B. alle 2Wochen, direkt im Amtsgericht. Zu Eurer Berechnung: geht zu Carritas u/od Diakonie, die helfen da weiter und sorgen für eine gerechte ALG2-Berechnung! Diese Institutionen müßte es in jeder Stadt geben. Die Diakonie hat meiner 18jährigen Tochter geholfen, deren Berechnung völlig irre war, sie hat denen verschiedene Abtretungen unterschrieben u die gute Frau dort hat alles geregelt! Super hilfreich, auch bei der GEZ usw. und andere Zuschüsse von denen wir gar nichts wußten! Eine echte Hilfe, nicht nur in materieller Hinsicht, es ist vorallem auch eine psychische Entlastung! ... die Ihr z.Z. sicher sehr gut gebrauchen könnt!

  • 2
    Antwort von sonnenlady sonnenlady

    Du mußt vor dem Sozialgericht klagen. Die Klage ist generell kostenfrei.

    Wegen der Prozesskostenhilfe - geh zum Anwalt, der macht den Antrag fertig. Dieser wird genehmigt, wenn Aussicht auf Erfolg der Klage besteht. Mehr musst du gar nicht machen.

    Ob er genehmigt wird oder nicht, kann dir ein guter Fachanwalt schon vorab sagen.

  • 1
    Antwort von TanteBodo TanteBodo

    Verlogene Beamte …

    .

    Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.

    Gehe nicht davon aus, dass der/die vor Dir sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.

    Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation der Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.

    Ein Armutszeugnis für die Beamten.

    Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die jämmerliche Charakterstruktur, desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen. Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.

    Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße. Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.

    Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß. Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht. Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen. Deshalb:

    1.

    Lass’ Dich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen. Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, lege sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein. Davon solltest Du Dir aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde zum korrigieren eigener Fehler 3 Monate Zeit (sofern sie die eigenen Fehler überhaupt als Fehler erkennt / bewertet und auch der zeitlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). 1/4 Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt.

    Deshalb stelle

    2.

    unverzüglich beim zuständigen Sozialgericht einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.

    3.

    Verlasse Dich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.

    Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Dich ausführlich über Deine Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran solltest Du aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.

    Der/die Sachbearbeiter/in kann schon mittels weniger Fragen feststellen, ob Du Ahnung hast, oder nicht. Sieht er auch nur die geringste Chance, Dir Geld zu streichen, vorzuenthalten, oder zu kürzen, wird er das tun.

    Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.

    4.

    Es ist auch sinnvoll bei persönlichen Vorsprachen einen Zeugen mitzunehmen. Der Gesetzgeber nennt die Begleitperson „Beistand“. Wenn der/die Sachbearbeiter/in darüber meckert: Du bist dazu berechtigt, einen Beistand mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])

    5.

    Bei Ungereimtheiten GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Du für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchst und kein Geld hast: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen (vorher anrufen was Du dafür brauchst) > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc. Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim formulieren, Unterlagen mitnehmen!)

    6.

    Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“. Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.

    7.

    Lasse Dich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.

    .

    Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten.

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    Antwort von casilein casilein

    Entweder, ihr lasst Euch direkt von einem Anwalt beraten, den Ihr allerdings im Zweifelsfall selbst bezahlen müsst. Oder Ihr wendet Euch an die öffentliche Rechtsauskunft, die es in jeder Kommune geben muss. Meistens ist sie ans Amtsgericht angegliedert. Dort erhaltet Ihr neben einer juristischen Beratung auch die Prozesskostenbeihilfe.

  • 0
    Antwort von lale2012 lale2012

    Ja, Prozesskostenhilfe. Aber ich finde Hartz4 sollte nur eine Übergangsphase sein und nicht eine Lebensphilosophie. Sorry, aber ich kenne einfach zu viele die sich darauf ausruhen.

    Kommentar von Nykky NykkyNykky

    Da bin ich ganz deiner Meinung, nur momentan ist die Lage bei uns extrem schwierig und ich finde kaum einen Weg mich wieder auf die Beine zu stellen. Wir bekommen zur Zeit nur 150Euro für 2 Erwachsene und KEINE extra-Miete.... Sind halt selbstständig und momentan läuft das Geschäft ziemlich schlecht... Aber wir bewerben uns schon auf andere Jobs und suchen auch nach neuen Auftraggebern. Ich geh zB jetzt putzen. Nur so lange sich die Lage nicht bessert sind wir leider darauf angewiesen. Wir dachten auch, dass es etwas einfacher funktioniert und wir für knappe 6 Monate Unterstützung bekommen und in der Zeit Luft zum Atmen haben und uns alles wieder aufbauen. Aber momentan sind von den 6 Monaten schon vier rum und wir haben kaum Handlungsspielraum... Ich hoffe sehr, dass wir schnell wieder aus diesem -wie ich finde- üblen Kreislauf rauskommen.

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    Antwort von BlueDash BlueDash

    zu 1.) Antrag auf Prozesskostenhilfe..sollte in eurem fall durchgehen zu 2.) je nachdem..wenn der rechtsweg davon abhänbgig gemacht wird, wird vor prozesseröffnung darüber entschieden; ansonsten evtl. auch während des prozesses zu 3.) ja

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    Antwort von nero070 nero070

    Nein, das ist ein Beratungsschein. Bekommst Du beim Amtsgericht für etwa 10€.

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    Antwort von Pantex Pantex

    Schau mal auf hartz4-forum.de oder auf www.forum.jurathek.de

    Da gibt es kostenlose Rechtshilfe. Jurathek.de wird z.T. von Juristen moderiert.

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    Antwort von konny27 konny27

    Ja,Prozesskostenbeihilfe

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