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Anwaltkosten höher als Hauptforderung??

Frage von mostwanted83 mostwanted83

Hallo! Schon mal im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe! Nun zu meiner Frage! Ist es richtig das Anwaltskosten höher sein können??

Stand März 2008 waren es: (laut Brief) Hauptforderung: 143,32 Verzugszinsen: 9,08 Kosten: 102,75

Mir wurde nie detalliert aufgelistet was für Kosten usw. Nun habe ich heute gesehen das ich meinen aktuellen Schuldenstand online einsehen kann! hier die Übersicht dazu:

http://img4.fotos-hochladen.net/uploads/unbenanntz8rcjag465.jpg

zahle seit Dezember 2010 jeden monat 25 Euro die auch noch laut Auskunft auf der Seite zuerst von allen Kosten und dann erst den Hauptforderungen abgezogen werden! Ist dies alles so rechtlich gesehen richtig? Auch von der Höhe der Kosten?!

Vielen Dank für die Antworten

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Antworten (1)

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    Antwort von jockl jockl

    Ja, denn wenn z.B. die Hauptforderung vor oder in 2010 mehr als 500 € gewesen sein muss, sonst wären zwischenzeitlich nicht 500 € in Raten nötig gewesen. Die Gebühren errechnen sich aus der ursprünglichen Hauptforderung. Nur Zinsen sind auf die Restforderung angepasst.

    Kommentar von mostwanted83 mostwanted83

    Die Hauptforderung war doch nie höher als 143,32 ! Verstehe halt nicht warum diese Anwaltskosten so hoch sind!! Das die Zinsen so hoch sind liegt wohl daran das die Forderung seit 2008 besteht und ich ja bis heute seit 12/10 erst 25 Euro im monat bezahle!

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