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Anwaltkosten bei Unfall

Frage von gnuman79 gnuman79

Hallo,

vor einigen Tagen ist mir jemand ins Auto reingedeppert. Polizei hat vor Ort alles auf Papier fixiert und der andere hat seine Schuld eingeräumt. Nachdem ich das Gutachten auf der Hand hatte, bin ich zum Anwalt gegangen damit ich mich nicht kümmern muss. Der Schuldiger ist ja der andere. Ich habe keine Verkehrsrechtschutz-Versicherung. Und jetzt bekomme ich eine Rechnung von Anwalt.

Meine Frage: Warum muss ich die Anwaltkosten tragen, denn der Schuldige ist doch der andere und seine Haftpflicht übernimmt doch den Schaden und die Anwaltkosten?

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Antworten (12)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hoewa14 hoewa14

    Trotz eindeutiger Sachlage dazu nur folgendes:

    Beim Eintritt des Schadens ist SOFORT eine **DIREKTANSPRUCH **entstanden. Heißt, man DIREKT Anspruch auf Entschädigung.

    Wie- und durch Wen der Schaden dann abgewickelt wird, ist jedem SELBST überlassen. Das ist etwa gleich, wie als wenn man ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Rechnungen beaufragt. Die Forderung ist geklärt. Dennoch MUSS der Schuldner -Unfallgegner- die aus der Forderung entstehenden Kosten TRAGEN.

    Es muss sich NIEMAND SELBST um die Regulierung kümmern.

    Also, ich nehme an, dass der Anwalt es sich recht einfach gemacht hat und NICHT erst auf die Regulierung warten wollte und deshalb die Rechnung verschickt hat. ODER, im Sekretariat hat jemand ETWAS geschlafen.

    Demnach, einfach mal beim Anwalt anfragen UND, die Rechnung des Anwaltes an die Versicherung senden.

    Viel eRfolg

  • 6
    Antwort von DrDralle DrDralle

    Das jemand die Schuld auf sich nimmt tut nichts zur Sache. Er könnte dies ja auch im Irrtum gemacht haben und wieder zurück nehmen. Grundsätzlich darf ich mich zur Lösung eines Problemes eines Professionisten bedienen. Selbstverständlich muss ich mir eine kaputte Fensterscheibe nicht selbst einschneiden (obohl ich das vielleicht könnte), sondern einen Glaser beauftragen und die Rechnung der Versicherung präsentieren. Ich muss auch nicht selbst die Schulden eintreiben, sondern darf (auf Kosten des Schuldners) ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Natürlich ist es bei dir genauso gelagert. Die Kosten deines Anwaltes übernimmt die Versicherung des schuldigen Unfallgegners. Bzw der "Schuldige" selber.

  • 5
    Antwort von Eichbaum1963 Eichbaum1963

    Erschreckend, die vielen falschen Antworten hier...

    Als Unfallgeschädigter haben Sie in aller Regel Anspruch darauf , einen Anwalt einzuschalten! Und die Kosten dafür muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen.

    Quelle: http://www.eplinius.de/unfall-versicherung-muss-anwaltskosten-zahlen/2010/05/05/...

    Also frag mal deinen Anwalt, warum er dir die Rechnung geschickt hat. ;)

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963
    Kommentar von Crack CrackCrack

    Das sind typische "hätte ich auch gedacht und gefällt mir - Antworten, also muss es richtig sein". Wie gut das manche noch nachhaken...

    Der Anwalt macht es sich nur einfach...

    DH, auch für die guten Link`s...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Danke, @Crack ;)

    Kommentar von derprediger derpredigerderprediger

    @Eichbaum

    Auch ich habe mich mit meiner Ansicht in der Situation und der Antwort vertan. - Man kann eben immer noch dazulernen, dank Leuten wie dir. DH

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Mach dir nix draus, wir alle lernen jeden Tag dazu, zwar je jünger desto mehr, aber der Lernprozess stoppt in der Regel erst mit unserem Ableben.

    Mutig von dir, einen Fehler auch einzugestehen und zu schreiben. Ich ziehe meinen Hut. Dafür ein virtueller DH!

    Aber auch für dich kann diese Erfahrung ja wichtig sein, wenn du mal einen Unfall hast.

    Eine Frage: ist der "Schnurrer" auf dem Profilbild deiner?^^

    Kommentar von derprediger derpredigerderprediger

    Danke für dein Lob. - Der "Schnurrer" ist leider nicht mehr meiner. - Er wurde entführt und umgebracht. LG

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Da fehlen mir jetzt aber die Worte....:(

  • 2
    Antwort von newcomer newcomer

    du hättest keinen Anwalt benötigt da Gegner Schaden anerkennt! Der Anwalt war deine Idee

  • 2
    Antwort von TheTripod TheTripod

    Weil du einen Anwalt eingeschaltet hast. Das wäre aber nicht nötig gewesen ,da die Schuldfrage schon geklärt war ( er hat ja die Schuld auf sich genommen).

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Warum liegen hier so viele voll daneben??? Antwort ist, wie die meisten hier, falsch!

    http://www.unfallzeitung.de/zeitung/auch-bei-einfach-gelagertem-unfall-sind-anwaltskosten-zu-erstatten

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Hallo Herr Eichbaum1963.

    Fang nicht mit The Tripod an zu streiten, das kann lange dauern und unsachlich werden... ;)

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Ach ich hab mich schon über deinen erneuten Besuch bei mir gewundert ;-)) Der User Crack zieht eher voreilig Schlüsse!

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Wer muss den Rechtsanwalt bezahlen?

    Grundsätzlich muss zunächst einmal derjenige die Vergütung des Rechtsanwalts bezahlen, der den Rechtsanwalt beauftragt hat. Denn derjenige, der dem Rechtsanwalt einen Auftrag erteilt ist nach dem dadurch zustande kommenden Vertrag mit dem Rechtsanwalt zur Zahlung der Rechtsanwaltsvergütung verpflichtet.

    In der Praxis muss der Auftraggeber des Rechtsanwalts die Vergütung des Rechtsanwalts aber oftmals letztlich nicht selbst bezahlen, weil er von einem Dritten die Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltsvergütung verlangen kann. Nach der einschlägigen Rechtsprechung stellen die im Zusammenhang mit einem Schadensereignis anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung grundsätzlich einen von dem Ersatzpflichtigen zu ersetzenden Schaden dar. Dies gilt aber nur insoweit, wie der Ersatzpflichtige letztendlich auch haftbar ist. Wenn also nach einem Verkehrsunfall ein Schaden in Höhe von 1.000 EUR gegenüber dem Unfallgegner geltend gemacht wird, dann fällt für die Tätigkeit des Rechtsanwalts, der den Anspruch geltend macht, eine Gebühr an, deren Höhe auf Basis des Werts 1.000 EUR ermittelt wird. Wenn sich dann aber ergibt, dass der Geschädigte sich ein Mitverschulden von 50 Prozent entgegenhalten lassen muss, wird sein Schaden nur zur Hälfte ersetzt. Der gegnerische Haftpflichtversicherer wird also nur Schadensersatz in Höhe von 500 EUR leisten, nicht die vollen 1.000 EUR. In diesem Fall kann der Geschädigte auch nur auf Basis von 500 EUR die angefallenen Rechtsanwaltskosten von dem Ersatzpflichtigen ersetzt verlangen. Den weitergehenden Teil der Rechtanwaltsvergütung muss der Mandant dann selbst bezahlen.

    Es ist daher Aufgabe des Rechtsanwalts, vor der Geltendmachung von Ansprüchen sorgfältig zu prüfen, in welcher Höhe Forderungen geltend gemacht werden sollen, damit keine unnötigen Kosten entstehen.

    Sofern Ansprüche im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall vor Gericht geltend gemacht werden, gilt der Grundsatz, dass derjenige, der den Rechtsstreit verliert, auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Wenn also nach einem Verkehrsunfall 1.000 EUR mit einer Klage bei Gericht geltend gemacht werden und die Klage vollständig abgewiesen wird, der Kläger also nichts bekommt, dann muss der Kläger auch die gesamten Kosten des Rechtsstreits tragen. Zu den Kosten des Rechtsstreits gehören insbesondere die Gerichtskosten sowie die Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte und Kosten für Zeugenauslagen und Sachverständigenkosten. In dem genannten Beispiel würden im Falle einer Beweisaufnahme allein die vom Kläger zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten etwa 800 EUR betragen. Hinzu kommen noch etwaige Sachverständigenkosten und Zeugenauslagen. Allein ein Sachverständigengutachten kann leicht Kosten von 500 EUR oder mehr verursachen. Es zeigt sich also, dass ein Rechtsstreit mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden ist.

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Und ich würde es so sehen ,das die Unfallschuld geklärt war und der Anwalt unsinnig Aber das hätte dir auch der Anwalt bzw. deine Rechtschutz selbst sagen können/müssen.

    Nu wird Crack wieder Antworten: Was hat das mit seiner Rechtschutz zu tun? Antwort : Siehe Artikel ganz oben.

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod
    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Das, was in deinm Link steht, wissen wir alle. Nur du verdrehst es nach deiner Sichtweise:

    Und ich würdes es so sehen... (Rest steht ja oben).

    Ob du es für unsinnig hälst, spielt aber keine Rolle, denn die Rechtslage ist eindeutig. ;)

    Lese auch mal das von mir Verlinkte. ^^

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Ich fang hier ned schon wieder so ne Diskussion an. vergiss es .

    Fakt ist das nicht in jedem Fall die Anwaltskosten erstattet werden. Punkt aus fertig! Ich hab Wochenende und hab keinen Bock schon wieder mit so nem Möchtegern Anwalt zu diskutieren!

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ Eichbaum1963:

    Ich habe Dich ja gewarnt. ;)

    Mit TheTripod kannst du nicht diskutieren. Er hat seine Meinung und an der hält er fest. Da kannst du ihm Paragraphen zitieren und verlinken, den Sachverhalt mehrmals erklären, Beispiele bringen - das hilft alles nichts.

    Er verdreht Deine Aussagen und dann auch seine Eigenen, wird unsachlich und schweift vom Thema ab. Tatsachen und Fakten werden beharrlich ignoriert, nur das was er denkst und schreibt ist richtig. Ein echter Klugsch... der nicht bereit ist eigene und für jeden offensichtliche Fehler einzusehen. Viel Spaß noch ...

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Ach der Paragrafenhengst ist wieder Online! Na wie schön :-) Ich hoffe der STVO gehts auch so weit gut?

    Achja und hast deine rosarote Brille schon aufgesetzt?

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Danke für die Warnung @ Crack. :D

    Ich merkts gerade: nennt mich "Möchtegern Anwalt" und merkt nicht mal, dass er selber einen spielt. :D

    Wünsche ihm noch viel Spaß beim weiteren Eigentore schießen. :P

    Kommentar von TheTripod TheTripodTheTripod

    Ihr müsst Brüder sein..................................

  • 1
    Antwort von flyrobbin flyrobbin

    Der Fehler war, einen Anwalt damit zu beauftragen. Alles wäre ganz einfach ohne Anwalt zu erledigen gewesen, da kein Streitfall vorliegt. Wenn Du den Anwalt beauftragst, im Rahmen einer Leistung tätig zu werden, die eigentlich nicht nötig ist, zahlt keine Versicherung.

  • 1
    Antwort von vesparoller vesparoller

    So sollte es eigentlich sein, wenn der andere Schuld hatte. Aber frage doch mal Deinen Anwalt, warum Du die Rechnung bekommen hast. Vielleicht ist ja auch nur ein Fehler im Sekretariat passiert.

  • 0
    Antwort von vilshofen vilshofen

    Der schuldlos Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, "auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung" einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner ihm zustehenden Ansprüche zu beauftragen. Hierbei müssen aber 2erlei Beziehungen unterschieden werden: 1. Beziehung: zwischen Geschädigtem und Anwalt (=eigenständiges Vertragsverhältnis); 2. Beziehung zwischen Geschädigtem und gegnerischer Versicherung. Der Anwalt hat aufgrund der Beauftragung einen eigenen Gebührenanspruch gegen den Mandanten. Sobald er dem Mandanten Gebühren in Rechnung stellt, hat der Mandant jedoch einen Anspruch gegen die Versicherung auf Freistellung. Wichtig ist somit für eine volle „Kostenfreiheit“ des Geschädigten, dass die gegnerische Versicherung voll haftet. Denn nur dann muss diese die vollen Kosten des Anwalts übernehmen. siehe auch http://www.rechtsanwalt-kitzlinger.de/Verkehrsunfall.htm

  • 0
    Antwort von derprediger derprediger

    Es gab überhaupt keine Schuldfrage, die juristisch zu prüfen gewesen wäre. - Der Unfallgegner hat seine Schuld ja eingeräumt. Wenn du in dieser Situation trotzdem, für die rein formale Abwicklung des Schadensfalls einen Anwalt beauftragst, nur damit du es möglichst bequem hast, ist dies dein "Privatvergnügen". - Dafür kann man nicht die "Gemeinschaft der Versicherten" einstehen lassen, sonst würden ja die Versicherungsbeiträge noch schneller steigen.

    Kommentar von Nunuhueper NunuhueperNunuhueper

    Eichbaum hat Recht! Die professionelle Abwicklung auch solch einer eindeutigen Situation kann kein Laie so gut wie ein RA und die Versicherung ist darauf längst eingestellt. Ausfallersatzkosten, Gutachten, Werkstattrechnungen und Korrespondenzen mit dem Unfallverursacher, alles regelt der RA.

    Kommentar von derprediger derpredigerderprediger

    Ziehe meine Antwort zurück und gebe "Eichbaum" mit seiner Auslegung recht! Danke Nunuhueper!

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    Antwort von ml579 ml579

    Hättest Du zuerst hier gefragt, hätten wir Dir gleich geraten, keinen Anwalt einzuschalten. War unnötig! Jetzt mußt Du halt zahlen....

  • 0
    Antwort von Johnnybln Johnnybln

    Der andere Unfallbeteiligte hat zwar seine Schuld eingeräumt, was entsprechend durch die Polizei festgehalten wurde - einem endgültigem Schuldspruch kommt es aber dennoch nicht gleich. Sollten Unklarheiten auftreten entscheidet letztendlich ein Verkehrsrichter.

    Logisch, daß Dir der Anwalt die Rechnung zusendet. Er hat eine Arbeit geleistet und möchte seinen Lohn dafür. Wende Dich an Deine Versicherung, diese klärt es mit der des Unfallversursachers. Bei eindeutiger Lage kann es durchaus sein, daß Du zumindest auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

    MfG.

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    Antwort von user1192 user1192

    Die Haftpflicht übernimmt den Schaden aber keine Anwaltskosten. Die musst du selber tragen.

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Das ist aber viel Unwissen...

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Die Versicherung zahlt doch nicht für Bequemlichkeit...

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Die Haftpflicht des Unfallverursachers muss auch die Antwaltskosten des Gschädigten erstatten!

    http://www.unfallzeitung.de/zeitung/auch-bei-einfach-gelagertem-unfall-sind-anwaltskosten-zu-erstatten

    Kommentar von user1192 user1192user1192

    Ja, aber doch keine unnötigen Kosten... Es war ja gar kein juristischer Streit..

    Kommentar von Eichbaum1963 Eichbaum1963Eichbaum1963

    Der wird dazu auch nicht benötigt. Das Recht hat jeder Unfallgeschädigte.

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