Also ich streite mich ja fleißig mit dem Bafögamt - die erste Anwaltssitzung dazu konnte ich günstig über einen Beratungsschein verbuchen. Nun will mein Anwalt Widerspruch einlegen gegen einen Bescheid einlegen und hat mich für nächste Woche zu ihm einbestellt um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ab dann muss ich, wenn die Sache fertig ist, den Anwalt ja selbst zahlen und vor Gericht wird die Sache wohl nicht gehen, von daher keine PKH möglich.
Wie rechnet denn ein Anwalt ab? Nach Stunden? In dieser Tabelle konnte ich nicht so wirklich etwas lesen.
deine meinung will keiner hören weil du nur ein dummer stalker bist der kein leben hat