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Anwaltkosten - 1. beratungshilfeschein, 2. selbst zahlen

Frage von wallahalla wallahalla

Also ich streite mich ja fleißig mit dem Bafögamt - die erste Anwaltssitzung dazu konnte ich günstig über einen Beratungsschein verbuchen. Nun will mein Anwalt Widerspruch einlegen gegen einen Bescheid einlegen und hat mich für nächste Woche zu ihm einbestellt um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ab dann muss ich, wenn die Sache fertig ist, den Anwalt ja selbst zahlen und vor Gericht wird die Sache wohl nicht gehen, von daher keine PKH möglich.

Wie rechnet denn ein Anwalt ab? Nach Stunden? In dieser Tabelle konnte ich nicht so wirklich etwas lesen.

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Antworten (5)

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    Antwort von Urbanessa Urbanessa

    Wie rechnet denn ein Anwalt ab? Nach Stunden?

    Und da soll nun die GF.net-Gemeinde heiteres Honorarraten veranstalten? Das ist doch nicht zielgerichtet. Hol Dir bei Deinem Anwalt einen konkreten Kostenvoranschlag, und gut ist's. Und wenn Du nicht begreifst, wie sich das Honorar zusammensetzt, dann frag direkt bei ihm bzw. seiner Kanzlei nach und lass es Dir so lange erläutern, bis Du's endlich begriffen hast. Naheliegender geht's doch im Grunde gar nicht.

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    deine meinung will keiner hören weil du nur ein dummer stalker bist der kein leben hat

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    Antwort von terrortippse terrortippse

    hat er gesagt dass du das selber zahlen muss? Weil er kann über den BEraungshilfeschein auch eine Geschäftsgebühr abrechnen. Ich würde hingehen und ihn direkt danach fragen wie das mit den Kosten läuft, aber eigentlich läuft auch das über die Beratungshilfe (man kann sich damit nicht nur beraten lassen!!)

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    Antwort von Allotta Allotta

    Hallo,

    Es gibt eine Gebührenordnung für Anwälte in der ca angegeben wird was welche Leistung kostet - zur Pi mal Daumen Info

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    hast du die Frage gelesen?

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    Antwort von Electricblue Electricblue

    in der 1. Instanz muss man selbst zahlen (bei dir war's der Beratungsschein) wenn du jetzt in der 2. Instanz weiterstreitest kannst du Gerichtskostenbeihilfe bekommen

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    Ok erstens Frage nicht gelesen zum Thema PKH. Zweitens also soviel Ahnbung habe sogar ich dass ich weiß was Instanzen sind - das hat rein gar nichts mit dem zu tun, was du schreibst.

    Kommentar von Electricblue ElectricblueElectricblue

    ach ja? was sind denn deiner Meinung nach Instanzen? Instanzen sind übergeordnete Stellen und spielen bei Gerichtsverhandlungen eine sehr große Rolle ... vor allem wenn man in Widerspruch geht, denn dann arbeitet man sich von einer Instanz zur nächsten ... und was ich schreibe, ist eine Tatsache

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    wir reden aber nicht von gerichtsverhandlungen.... und man kann nur von einer instanz in die nächste gehen wenn ein URTEIL gesprochen wurde. oh man...

    Kommentar von Electricblue ElectricblueElectricblue

    ich weiß

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    wenn du das weißt, warum drückst du dich dann so unwissend aus?

    Kommentar von terrortippse terrortippseterrortippse

    das ist doch quatsch! Er hat Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt. Es ist nichts vor Gericht also nicht einmal in der 1. Instanz anhängig........

    Beratungshilfe ist für außergerichtliche Angelegenheiten und die PKH für gerichtliche, instanzenunabhängig

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    Antwort von Nussbecher Nussbecher

    Frag ihn, dazu muss er Auskunft geben können. Billig ist es aber auf keinen Fall. Das weiß ich aus Erfahrung.

    Kommentar von wallahalla wallahallawallahalla

    Naja er meinte 300 - 400€, aber ist das jetzte für EINEN Termin gedacht oder für mehrere?

    Kommentar von Nussbecher NussbecherNussbecher

    Das wird wohl das ganze Verfahren sein, was er vorhat. Nur meine Erfahrung sagt mir auch, dass es immer teurer wird, als man vorher gesagt bekommt, also rechne zur Vorsicht mal lieber noch 200 Euro drauf. :-/

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