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anwaltberatungsschein wegen warenebetrug

Frage von reinersaam reinersaam

meine schwester tätigt auf meinen namen bestellungen bei versandhäuser. ich habe noch nie zahlungsaufforderung von den versandhäuser erhalten. einige sachen hat sie nachdem ich eine kontophändung und einen vollstreckungsbescheid erhalten hatte bezahlt. im november erhielt ich eine zahlungsaufforderung von einem inkasso büro,darauf hin erstattete ich eine anzeige.bei der pol. vernehmunge stritt sie es ab und beschuldigte ihren damaligen lebenspartner, dieser verweigert die aussage darauf wurde das verfahren nach § 154 abs. 1 eingestellt. da die zu erwartende strafe des ehemaligen lebensgefährten wegen anderer betrugsdelikte nicht beträchtlich ins gewicht fällt. heute habe ich wieder eine anzeige wegen einem anderen kreditbetrug getätigt.ich war zum zweitenmal beim amtsgericht und wollte einen beratungsschein für einen rechtsanwalt beantragen dieser wurde mit wieder verwehrt mit der begründung,den würde ich erst erhalten wenn nichts mehr geht. in beiden fällen liegt beim inkassobüro und bei einem rechtsanwalt ein vollstreckungsbescheid aus dem jahre 2004 vor. durch die bestellungen meiner schwester habe ich eine negative schufa eintragung und bekomme desshalb keine andere wohnung. ich hatte auch noch nie die gleiche wohnadresse wie meine schwester nur den gleichen nachnamen,auch ist sie in den letz

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Antworten (8)

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    wofür wolltest Du denn Beratungshilfe; ging es "nur" um die Beratung in der Anzeigensache oder auch um die Geltendmachung von Rückforderungen gg die Schwester? in Strafsachen kannst Du dir den Schein ersparen, da es in Strafsachen nur mündliche Beratung gibt; evtl. müsstest Du bitte Deine Frage noch präzisieren

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    es gibt keine rückforderung,es geht mir dadrum da ich mich gegen die schufa eintragungen wehren will.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Nimm Dir einen Anwalt und mach mit ihm aus, daß er gleichzeitig sein Honorar bei Deiner Schwester einklagt. In dem Fall würde ich mir echt, wenn nichts anderes mehr hilft, einen Titel besorgen und ihr 30 Jahre lang (wenn nicht noch länger) im Nacken sitzen und auf Rückzahlung pochen.

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    ich habe ja nichts bezahlt,mir geht es ja um die schufa aufkunft.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Aber der Anwalt will doch auch Geld haben. Und den brauchst Du doch nur, weil Deine Schwester so einen Bock geschossen hat. Also kann SIE auch (in meinen Augen) die Anwaltsrechnung bezahlen. Und wenn sie das nicht tut, würde ich mir halt einen Titel holen, wenn alle Stricke reißen.

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    bei der ist doch nichts zu holen,die pfeift doch aus dem letzten loch.

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    Antwort von jockl jockl

    Da kommst Du alleine nie raus. Einen Anwalt kannst Du nicht bezahlen. Eines könnte helfen, zeige Dich selbst wg. Betrug an, ob´s geht ?? oder prvoziere Vergleichbares. Es gibt da beim MDR so eine Sendung, in der bzw. über die könntest Du Hilfe bekommen. Mach mal: http://www.MDR.de

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    wieso soll ich mich anzeigen,ich habe doch nichts bestellt.

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    Antwort von Teify Teify

    Sorry hatte 2X gedrückt

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    Antwort von Teify Teify

    Du bist ganz schön leichtsinnig.Bei dir steht das Inkassounternemen vor der Tür,du kriegst die negativen Schufa-Eintragungen.Hast du schon mal darüber nachgedacht,wie das dein weiteres Leben beeinträchtigen kann.Verbiete deiner Schwester weiterhin auf deinem Namen einzukaufen.Das schädigt sonst deine weiteren Zuknunft.

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    das habe ich der schon verboten,aber du siehst ja das die sich nicht gestört hat.

    Kommentar von Teify TeifyTeify

    Wie alt ist deine Schwester, kannst du sie rechtlich belangen ?

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    meine schwester ist 26,ich kann höchstens eine privatklage einreichen,aber wer bezahlt das?

    Kommentar von Teify TeifyTeify

    Muß das nicht der Beklagte bezahlen ?

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ein Ehrenmord scheidet aus! Ein kräftiger Tritt in den Hintern indessen nicht! - Junge, was sind das nur für Verhältnisse?

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Warum hast Du denn blos gegen die Mahnbescheide udn Vollstreckungsbescheide keinen Widersprcuh eingelegt.

    Da wäre das Problem dann automatisch vor Gericht gelandet.

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    die vollstreckungsbescheide habe ich ja noch nicht erhalten!

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Du schreibst, das Dein Konto gepfändet war. Also mußt Du vorher einen Mahnbescheid udn einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben, denn ohne vollstreckbaren Titel kann man kein Kontopfändung bekommen.

    Ausserdem schreibst Du ja, das Du bescheide bezahlt hast. Also warum nicht widerspruch?

    Kommentar von reinersaam reinersaamreinersaam

    ich habe was die kontopfändung anbetrifft keinen mahnbescheid erhalten der widerspruch dagegen war erfolgreich.die anderen mahnbescheide hat meine schwester bezahlt.

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    Antwort von kittykat77 kittykat77

    Boah, das ist schon der Hammer, wenn man nicht mal der eigenen Familie mehr trauen kann! Aber wie ist die Frage?

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