meine schwester tätigt auf meinen namen bestellungen bei versandhäuser. ich habe noch nie zahlungsaufforderung von den versandhäuser erhalten. einige sachen hat sie nachdem ich eine kontophändung und einen vollstreckungsbescheid erhalten hatte bezahlt. im november erhielt ich eine zahlungsaufforderung von einem inkasso büro,darauf hin erstattete ich eine anzeige.bei der pol. vernehmunge stritt sie es ab und beschuldigte ihren damaligen lebenspartner, dieser verweigert die aussage darauf wurde das verfahren nach § 154 abs. 1 eingestellt. da die zu erwartende strafe des ehemaligen lebensgefährten wegen anderer betrugsdelikte nicht beträchtlich ins gewicht fällt. heute habe ich wieder eine anzeige wegen einem anderen kreditbetrug getätigt.ich war zum zweitenmal beim amtsgericht und wollte einen beratungsschein für einen rechtsanwalt beantragen dieser wurde mit wieder verwehrt mit der begründung,den würde ich erst erhalten wenn nichts mehr geht. in beiden fällen liegt beim inkassobüro und bei einem rechtsanwalt ein vollstreckungsbescheid aus dem jahre 2004 vor. durch die bestellungen meiner schwester habe ich eine negative schufa eintragung und bekomme desshalb keine andere wohnung. ich hatte auch noch nie die gleiche wohnadresse wie meine schwester nur den gleichen nachnamen,auch ist sie in den letz
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Guppy194Guppy194
wofür wolltest Du denn Beratungshilfe; ging es "nur" um die Beratung in der Anzeigensache oder auch um die Geltendmachung von Rückforderungen gg die Schwester? in Strafsachen kannst Du dir den Schein ersparen, da es in Strafsachen nur mündliche Beratung gibt; evtl. müsstest Du bitte Deine Frage noch präzisieren
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ErsterSchneeErsterSchnee
Nimm Dir einen Anwalt und mach mit ihm aus, daß er gleichzeitig sein Honorar bei Deiner Schwester einklagt. In dem Fall würde ich mir echt, wenn nichts anderes mehr hilft, einen Titel besorgen und ihr 30 Jahre lang (wenn nicht noch länger) im Nacken sitzen und auf Rückzahlung pochen.
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reinersaamreinersaam ich habe ja nichts bezahlt,mir geht es ja um die schufa aufkunft.
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ErsterSchneeErsterSchnee Aber der Anwalt will doch auch Geld haben. Und den brauchst Du doch nur, weil Deine Schwester so einen Bock geschossen hat. Also kann SIE auch (in meinen Augen) die Anwaltsrechnung bezahlen. Und wenn sie das nicht tut, würde ich mir halt einen Titel holen, wenn alle Stricke reißen.
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reinersaamreinersaam bei der ist doch nichts zu holen,die pfeift doch aus dem letzten loch.
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jockljockl
Da kommst Du alleine nie raus. Einen Anwalt kannst Du nicht bezahlen. Eines könnte helfen, zeige Dich selbst wg. Betrug an, ob´s geht ?? oder prvoziere Vergleichbares. Es gibt da beim MDR so eine Sendung, in der bzw. über die könntest Du Hilfe bekommen. Mach mal: http://www.MDR.de
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reinersaamreinersaam wieso soll ich mich anzeigen,ich habe doch nichts bestellt.
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TeifyTeify
Du bist ganz schön leichtsinnig.Bei dir steht das Inkassounternemen vor der Tür,du kriegst die negativen Schufa-Eintragungen.Hast du schon mal darüber nachgedacht,wie das dein weiteres Leben beeinträchtigen kann.Verbiete deiner Schwester weiterhin auf deinem Namen einzukaufen.Das schädigt sonst deine weiteren Zuknunft.
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reinersaamreinersaam das habe ich der schon verboten,aber du siehst ja das die sich nicht gestört hat.
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TeifyTeify Wie alt ist deine Schwester, kannst du sie rechtlich belangen ?
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reinersaamreinersaam meine schwester ist 26,ich kann höchstens eine privatklage einreichen,aber wer bezahlt das?
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TeifyTeify Muß das nicht der Beklagte bezahlen ?
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firstguardianfirstguardian
Ein Ehrenmord scheidet aus! Ein kräftiger Tritt in den Hintern indessen nicht! - Junge, was sind das nur für Verhältnisse?
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wfwbinderwfwbinder
Warum hast Du denn blos gegen die Mahnbescheide udn Vollstreckungsbescheide keinen Widersprcuh eingelegt.
Da wäre das Problem dann automatisch vor Gericht gelandet.
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reinersaamreinersaam die vollstreckungsbescheide habe ich ja noch nicht erhalten!
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wfwbinderwfwbinder Du schreibst, das Dein Konto gepfändet war. Also mußt Du vorher einen Mahnbescheid udn einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben, denn ohne vollstreckbaren Titel kann man kein Kontopfändung bekommen.
Ausserdem schreibst Du ja, das Du bescheide bezahlt hast. Also warum nicht widerspruch?
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reinersaamreinersaam ich habe was die kontopfändung anbetrifft keinen mahnbescheid erhalten der widerspruch dagegen war erfolgreich.die anderen mahnbescheide hat meine schwester bezahlt.
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kittykat77kittykat77
Boah, das ist schon der Hammer, wenn man nicht mal der eigenen Familie mehr trauen kann! Aber wie ist die Frage?
es gibt keine rückforderung,es geht mir dadrum da ich mich gegen die schufa eintragungen wehren will.