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Anwalt will zusätzlich Geld zum Beratungsschein....geht das?

Frage von dielilie dielilie

Nach einer Beratung beim Anwalt und angefangenem Schriftwechsel in dem Fall haben wir dem Anwalt ein Beratungsschein vorgelegt damit seine KOsten bezahlt werden. Er meint nun das er über den Schein nur einen Betrag x bekommen würde und sein normales Honorar doppelt so hoch liegen würde. Er möchte nun die Differenz von uns erstattet haben. Während dieser Diskussion hat er sich in den Fall eingearbeitet und aufgrund von Fristen ist es überhaupt nicht gut jetzt nochmal einen Anwalt zu finden der so schnell da was machen kann.

Ist das rechtens das der Anwalt Geld verlangt? Ich meine, wir haben den Schein ja nicht umsonst bekommen. Wir können die Kosten schwer bis garnicht aufbringen. Kann mir jemand einen Tip geben ob wir uns wehren können?

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Antworten (7)

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    Antwort von senaa senaa

    10euro ist rechtens...mehr nicht

    Kommentar von McSteven McStevenMcSteven

    Jawoll, die Frau hat Recht. Steht übrigens auch im Kleingedruckten auf dem Beratungsschein drauf.

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    Antwort von dielilie dielilie

    Bei der Anwaltskammer hab ich nachgefragt....die dürfen keine Rechtsberatung geben (die deklarieren diese Frage als Solche). Das Amtsgericht, von dem ich den Schein habe, weiß keinen Rat. Sie haben mir empfohlen zu einem Anwalt zu gehen und da zu fragen ob mein Anwalt sowas darf.

    Wir haben übrigens nicht vorher gesagt das wir den Schein bringen werden. Ganz einfach weil wir nicht wußten das es die Möglichkeit gibt. Er hat uns darüber nichts gesagt.

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    dies könnte für alle interessant sein. Jetzt weiß ich nicht, was ich mit meinen komischen Anwalt machen soll. Ich denke die haben jahrelang Jura studiert. Zudem ist es auch noch eine große Kanzlei wo ich hingehe. Nur meine Durchschrift für den Beratungsschein ist auch futsch wie mir scheint.

    http://www.antispam.de/wiki/Anwaltskosten-Beratungsschein

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    das ist natürlich nicht so gut, da es eh um eine Sache mit dem Arbeitsamt ging, hab ich das im Voraus gesagt, aber das ich dafür jetzt wohl noch mit einer Hammerrechnung rechnen darf, verstehe ich auch nicht so ganz.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Der Beratungsschein deckt lediglich die Kosten einer aussergerichtlichen anwaltlichen Beratung und Vertretung ab. Darüber hinaus darf der Anwalt - soweit ich die Gebührenordnung im Kopf habe - nur 10 Eur zusätzlich verlangen.

    Beauftragst Du allerdings den Anwalt mit der rechtlichen Vertretung vor Gericht, also einem ordentlichen Mandat, hat das nichts mehr mit einer Beratung zu tun. Dieses Mandat muss dem entsprechend extra bezahlt werden. Hier gäbe es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, auf die euch der Anwalt eigentlich hätte aufmerksam machen müssen.

    Weiterhin umfasst der Beratungsschein bei Rechtssachen im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht nur eine Beratung, keine weiteren Leistungen.

    Da hier etliche Faktoren eine Rolle spielen, würde ich an Deiner Stelle kurzerhand bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer nachfragen.

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    so denke ich mir auch wenn es zu einem außergerichtlichen Verfahren kommt, das ich Prozeßkostenhilfe beantragen kann. Immerhin hab ich ja meine Ausbildung damals bei Gericht gemacht und blöd bin ich in der Hinsicht ja auch nicht. Und das weiß mein Anwalt eigentlich auch und trotzdem noch soviel Geld verlangen, das find ich ein wenig sehr komisch.

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    Antwort von Leo6719 Leo6719

    Nein, dafür sind Gesetze gemacht worden,das auch die Bedürftigen ihre Rechte warnehmen können.Was dein Anwalt da macht ist nicht rechtens.Wir haben auch 3 mal geklagt,aber noch zusätzlich Geld für den Anwalt mußten wir nicht bezahlen.Wir hatten auch nur den Beratungsgutschein.Lasst euch nicht übers Ohr hauen. Gruß Leo

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    Leo was soll ich denn jetzt machen? Denn 250 Euro ist viel Geld für mich und meine Mutter hat das eben auch mal nicht so über? Zumal er ja noch meine Originalunterlagen auch noch einbehalten hat und meint, das Verfahren beim Jobcenter würde erstmal lange dauern und ich soll mich erstmal krank schreiben lassen. So komm ich ja beruflich auch nicht von der Stelle. Ich warte jetzt auch schon eine Woche drauf, das ich da eine Kopie vom Schreiben erhalte. Normal kriegt das auch der Mandant bzw. Mandantin. Ich selber habe beim Anwalt gearbeitet und weiß das zufällig.

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    Antwort von Chianti Chianti

    Habt ihr denn den Anwalt vor Beginn seiner Tätigkeit darüber in Kenntnis gesetzt, dass seine Honorarforderung durch einen Beratungsschein abgedeckt werden würde?

    • Wenn JA, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

    • Wenn nicht, dann müsste ihr die Differenzkosten wohl übernehmen, denn der Anwalt hätte vorher informiert werden müssen. Es ist ihm nicht zuzumuten aufgrund eures finanziellen Engpasses auf einen Teil seines Honorars zu verzichten

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    Antwort von GiuliaG GiuliaG

    Frag bei der Anwaltskammer nach, aber ohne einen Namen des Anwaltes zu nennen. Die Anwälte verlangen in den meisten Fällen noch zusätzlich Geld. Aber wenn du dich jetzt mit dem Anwalt aussereinander setzt, legt er nachher noch das Mandat nieder. Vereinbare doch lieber eine Ratenzahlung.

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    das Problem habe ich auch und er will ca. 250 Euro von mir. Das Geld habe ich nicht und ich kriege auch keine Kopie von dem Schreiben an das Amt, was er gemacht hat. Find ich alles ein bisschen seltsam. Ich kenne das anders. Ist das denn rechtens?

    Kommentar von senaa senaasenaa

    nein..amtsgericht sagt imma wenn die woollen 10euro dazugeben wenn nicht ist au gut..ansonsten gibste nix

    Kommentar von Eisblume2009 Eisblume2009Eisblume2009

    und er hat festgestellt, das mein Hartz-IV Bescheid auch nicht korrekt ist und verlangt das ich noch mal zum Amtsgericht gehe, weil das ein anderes Verfahren wäre, das ich nochmal 10 Euro zahlen soll. Da kann doch was nicht stimmen oder?

    Kommentar von senaa senaasenaa

    geh lieber wieder zum amt..sag dene was er will usw...nimm wenns geht noch ein beratungsschein..das wärs dann...geh lieber jetzt noch wenn du kein zeit mehr hast...

    Kommentar von mucke60 mucke60mucke60

    nein, denke nicht, dass das rechtens ist, dafür kannst du ja schon fast einen Anwalt ohne Beratungsschein bezahlen, geh woanders hin

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    Antwort von mucke60 mucke60

    zu einem anderen Anwalt gehen. Unsere Anwältin hat 10,- zusätzlich verlangt, wobei ich mich auch gefragt habe, ob das rechtens ist, aber wir hatten andere Sorgen zu dem Zeitpunkt.

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