Meine Kollegin und ihr Ehemann hatten gemeinsam einen Rechtsstreit, sie wurden von einem Käufer ihres PKWs auf Schadensersatz verklagt. Sie haben die Klage verloren, da sie nicht nachweisen konnten, dass der Käufer den Vorschaden am PKW kannte. Jetzt hat ihr Anwalt zwei Rechnungen zu je ca. 600 € berechnet,ist das nicht ein bisschen hoch, er hat doch nicht für jeden Ehegatten getrennte Schriftsätze geschrieben.
Anwalt vertritt Eheleute und stellt 2 Rechnungen, ist das nicht ein bisschen viel?
Antworten (4)
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liam22 Da die Eheleute beide verklagt worden sind -dies wird gerne gemacht, um den anderen Ehegatten als Zeugen auszuschalten, den Beklagte dürfen nicht als Zeugen gehört werden- hat der Anwalt auch beide vertreten. Er darf allerdings vom 2. Ehegatten nur eine sog. Erhöhungsgebühr fordern, diese beträgt das 0,3-fache, ist also keine volle Gebühr und damit immer niedriger. Es kann hier also etwas nicht stimmen, ich würde auch in der Kanzlei anrufen und das berichtigen lassen.
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rodiwo118 Hallo, zwei Rechnungen dürfen nicht erstellt werden. Vertritt ein Anwalt in der s e l b e n Sache zwei Mandanten, so kann er gemäß Nr.1008 VV RVG eine 0,3-fache Erhöhung der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr verlangen. Mehr nicht !! rodiwo118
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Lotusblume12Lotusblume12
Nach meinem Rechtsverständnis schon etwas merkwürdig. Das Auto gehört doch nur einem, habe noch nie gehört, dass Eheleute auf einem Fahrzeugbrief steht. Insofern, würde ich an deren Stelle schon noch mal nachfragen, oder bei einer Verbraucherberatung sich informieren. LG Lotusblume
Es sollte ein versehen gewesen sein , falls nicht ist es wucher! du solltest dann zur anwaltskammer gehen und das mandat kündigen! und einen neuen anwalt suchen! den kannst du hier suchen http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html ! viel glück noch :)