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Anwalt verlangt Geld ohne etwas bewirkt zu haben.

Frage von fettberg fettberg

Ich habe schon seit über 1 jahr ein Anwalt eingeschaltet, da mein Ex-Mann einige Dinge von mir in seiner Wohnung besitzt die mir gehören und diese mir nicht geben will. Ich habe Fotos und Videos meinem Anwalt zugeschickt als beweis das die Sachen mir gehören und mehrere Gespräche mit ihm geführt. Aber es ist nichts passiert. Heute hab ich nun ein Brief erhalten von meinem Anwalt das er sich darum nicht mehr kümmern wird da und es keine chancen bestehen die Sachen wieder zu bekommen. Und trotzdem soll ich ihm nun 119 Euro für seine bemühungen Bezahlen. Kann er das einfach so machen und muss ich das Zahlen ?

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Antworten (12)

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    Antwort von saan71 saan71

    nicht nur bei Erfolg bekommt der Anwalt Geld, sondern er wird für seine Arbeit bezahlt. Und wenn du den Anwalt schon über ein Jahr eingeschaltet hast, sind 119 Euro doch auch gar nicht so arg.

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    Antwort von PeterTheodor PeterTheodor

    Ja sicher, er hat Dich doch sicher beraten und ist tätig geworden.

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    Antwort von Zeobit Zeobit

    Natürlich kann er, er hat ja einen Teil seiner Arbeitszeit dafür verwendet. Wenn ein elektriker kommt und nur die Sicherung wechseln muss, dann musst du ihm trotzdem den Aufwand (Anfahrt ect.) zahlen....

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    Antwort von kopyto kopyto

    klar darf er das. du bezahlst für das Tätigwerden und nicht für den Erfolg, den im Übrigen kein Anwalt garantieren könnte. 119 Euro ist wenig, da hat er wohl auch nicht sehr viel gemacht, sondern nur einen Brief geschrieben oder so... Evtl. könntest du deinen Mann bei der Polizei anzeigen ? Diebstahl, Sachentziehung etc.

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Ja klar! Wer arbeitet schon umsonst? Du hast ja keine Erfolgsgarantie! Als Spässchen am Rande: DAS ist der Unterschied zwischen "umsonst" und "vergebens" Daß du den Anwalt genommen hast war vergebens, aber leider nicht umsonst...;-))

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    Antwort von physicus physicus

    Das geht völlig in Ordnung und du musst zahlen. Du hast mit ihm sicher kein Erfolgshonorar vereinbart...

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    Antwort von firstguardian firstguardian

    Er kann, darf und Sie müssen zahlen.

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    Antwort von betty89 betty89

    eigentlich schon. beratungen kosten auch geld...

    Kommentar von Sahaki SahakiSahaki

    Ich finde, dass er zu dieser Erkenntnis auch hätte schon früher kommen können.

    Kommentar von fettberg fettbergfettberg

    Ja, er sollte mir eigentlich meine Sachen wieder bringen und darauf hab ich mehr als 1 Jahr mit ihm sinnlos Kontakt aufgenommen.

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    Antwort von IRENEBOA IRENEBOA

    Der Anwalt hat seine Arbeitskraft in deinem Auftrag eingesetzt, ganz unabhängig davon, ob nun das gewünschte Ziel erreicht wurde. Die Rechnung hast du zu zahlen. Wenn du bei einem allgemein bekannten Schnellrestaurant einen Hamburger bestellst und ihn isst, dann aber doch noch nicht satt bist, musst du ihn ja trotzdem zahlen - auch wenn er deine Gelüste nicht befriedigt hat.

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    Antwort von moon73 moon73

    Er darf Geld nehmen, schließlich kostet die Beratung auch Geld und jedes Gespräch mit ihm und jeder Brief von ihm kosten Gebühren.

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    Antwort von collo collo

    Anwälte dürfen kein Erfolgshonorar nehmen, anders als in den USA.

    Er war tätig, also stellt er diese Tätigkeit in Rechnung, ob Erfolg oder nicht.

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    Antwort von Ibadet Ibadet

    hab das gleiche prob, ein jahr hat nen anwalt gearbeiet für mich und kamm auch nix raus manchmal dachte der ist soger zu blöde für seinen job

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