Ich habe schon seit über 1 jahr ein Anwalt eingeschaltet, da mein Ex-Mann einige Dinge von mir in seiner Wohnung besitzt die mir gehören und diese mir nicht geben will. Ich habe Fotos und Videos meinem Anwalt zugeschickt als beweis das die Sachen mir gehören und mehrere Gespräche mit ihm geführt. Aber es ist nichts passiert. Heute hab ich nun ein Brief erhalten von meinem Anwalt das er sich darum nicht mehr kümmern wird da und es keine chancen bestehen die Sachen wieder zu bekommen. Und trotzdem soll ich ihm nun 119 Euro für seine bemühungen Bezahlen. Kann er das einfach so machen und muss ich das Zahlen ?
Antworten (12)
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saan71saan71
nicht nur bei Erfolg bekommt der Anwalt Geld, sondern er wird für seine Arbeit bezahlt. Und wenn du den Anwalt schon über ein Jahr eingeschaltet hast, sind 119 Euro doch auch gar nicht so arg.
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PeterTheodorPeterTheodor
Ja sicher, er hat Dich doch sicher beraten und ist tätig geworden.
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ZeobitZeobit
Natürlich kann er, er hat ja einen Teil seiner Arbeitszeit dafür verwendet. Wenn ein elektriker kommt und nur die Sicherung wechseln muss, dann musst du ihm trotzdem den Aufwand (Anfahrt ect.) zahlen....
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kopytokopyto
klar darf er das. du bezahlst für das Tätigwerden und nicht für den Erfolg, den im Übrigen kein Anwalt garantieren könnte. 119 Euro ist wenig, da hat er wohl auch nicht sehr viel gemacht, sondern nur einen Brief geschrieben oder so... Evtl. könntest du deinen Mann bei der Polizei anzeigen ? Diebstahl, Sachentziehung etc.
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DonRamonDonRamon
Ja klar! Wer arbeitet schon umsonst? Du hast ja keine Erfolgsgarantie! Als Spässchen am Rande: DAS ist der Unterschied zwischen "umsonst" und "vergebens" Daß du den Anwalt genommen hast war vergebens, aber leider nicht umsonst...;-))
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physicusphysicus
Das geht völlig in Ordnung und du musst zahlen. Du hast mit ihm sicher kein Erfolgshonorar vereinbart...
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IRENEBOAIRENEBOA
Der Anwalt hat seine Arbeitskraft in deinem Auftrag eingesetzt, ganz unabhängig davon, ob nun das gewünschte Ziel erreicht wurde. Die Rechnung hast du zu zahlen. Wenn du bei einem allgemein bekannten Schnellrestaurant einen Hamburger bestellst und ihn isst, dann aber doch noch nicht satt bist, musst du ihn ja trotzdem zahlen - auch wenn er deine Gelüste nicht befriedigt hat.
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moon73moon73
Er darf Geld nehmen, schließlich kostet die Beratung auch Geld und jedes Gespräch mit ihm und jeder Brief von ihm kosten Gebühren.
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collocollo
Anwälte dürfen kein Erfolgshonorar nehmen, anders als in den USA.
Er war tätig, also stellt er diese Tätigkeit in Rechnung, ob Erfolg oder nicht.
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IbadetIbadet
hab das gleiche prob, ein jahr hat nen anwalt gearbeiet für mich und kamm auch nix raus manchmal dachte der ist soger zu blöde für seinen job
Ich finde, dass er zu dieser Erkenntnis auch hätte schon früher kommen können.
Ja, er sollte mir eigentlich meine Sachen wieder bringen und darauf hab ich mehr als 1 Jahr mit ihm sinnlos Kontakt aufgenommen.