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Anwalt vergeigt den Verkauf eines Hauses - was tun?

Frage von GWGFR GWGFR

Fakten: 51 Erben einer Erbengemeinschaft Für das Haus am Gardasee wird im Juni 2006 ( !!! ) ein Vorvertrag abgeschlossen. Der "Käufer" zieht ein, es gibt Probleme mit der alten Baugenehmigung, wird geregelt. Der Käufer will im Nachhinein den Kaufpreis drücken. Er nimmt (notwendige) Umbaumaßnahmen vor. Im Februar 2010 (!!!) gibt es immer noch keinen Kaufvertrag. Der vom Erbenermittler eingeschaltete Münchner Anwalt, gibt keine Auskunft über die Art des Vorvertrags. Der Käufer zahlt offenbar keine Zinsen, keine Miete. Wer haftet für den Schaden bei Nichtzustandekommen eines Vertrages? Immer wieder fehlten den italienischen Behörden Unterlagen, dann war der italienische Anwalt angeblich krank usw. usw. Entweder sind Stümper oder Betrüger am Werk.

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Antworten (6)

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    Antwort von Marokiel Marokiel

    Der Stümper ist derjenige, der einen Käufer vor Kaufpreiseingang ins Haus lässt. Ein Vorvertrag ist wertloses Papier.

    Kommentar von Hausinspektor HausinspektorHausinspektor

    Beste Antwort! In Deutschland zählt ein Vorvertrag gar nichts! Ob das in Italien auch so ist, weiß ich nicht!!!

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    Antwort von AchIchBins AchIchBins

    Hallo, als Einzelner kannst Du da wohl wenig machen. Du müsstest Dir schon die Mühe machen mehrere Erben zusammen zu bekommen um eine 51 % Mehrheit zu erreichen (glaube ich mal). Mit der Mehrheit kannst Du dann wohl den Vertrag mit dem Anwalt kündigen. Ob er unter Umständen auch für etwaige finanzielle Schäden herangezogen werden kann muss dann geprüft werden. Eines ist auf jeden Fall ganz klar. Diese Frage kann NUR ein Anwalt, der sich in italienischem Recht auskennt, beantworten.

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    Antwort von AchIchBins AchIchBins

    Soweit ich es nach deutschem Recht weiß kommt eine Art Mietvertrag Zustande wenn der Verkäufer den "Käufer" vor Zahlung des Kaufpreises in die Wohnung lässt und der dann nicht zahlt. Wie ein vorheriger Beitrag schon erwähnt...wie konntet ihr ihn in die Wohnung lassen ohne das Geld zu erhalten ?!?! das ist mehr als fahrlässig gewesen. Ist der Kauf an eine genehmigte Baugenehmigung gebunden gewesen ? Das ist selten und eher bei Bauträgern üblich. Im Normalfall wird ja gekauft wie gesehen. Hier scheint mir doch Einiges im Argen zu liegen. Ich denke ihr müsstet das "Mietverhältnis" kündigen. Da der Umbau wohl mit Einverständnis erfolgt wurde, muss er auch nichts zurück bauen kann aber auch keine Ablöse verlangen. Aber ob das italienische Recht da genauso ist, keine Ahnung. Suche dir besser einen Anwalt eures Vertrauens aus dem Grenzgebiet der deutsch und italienisch spricht. Frage doch mal beim Konsulat/Botschaft nach. Die Aussage "nach Höchstgebot verkauft" ist definitiv keine Qualitätsaussage bezüglich des Anwalts/Maklers.

    Kommentar von GWGFR GWGFR

    Das Problem: Wer ist "wir" bzw. "Ihr"? Es handelt sich um eine Erbengemeinschaft, kaum jemand kennt irgend jemanden. Der Anwalt hatte die Vollmachten für den Verkauf (und natürlich die Verhandlungen). Wer von den Erben konnte ahnen, dass sich das so lange hinzieht. Die Frage ist, was kann ich als einzelner tun, um etwas zu bewegen?

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    Antwort von ilimmo ilimmo

    Aus meiner Sicht stimmt hier irgendwas nicht!!??

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    Antwort von klauss klauss

    Vertraege werden zwischen Parteien abgeschlossen. Dass Lawyers und Bausachverstaendige Hilfe leisten, ist eine bezahlte Dienstleistung. Wer hat den Vorvertrag unterschrieben zu welchen Bedingungen? Selbst wenn ein Anwalt mit Vollmacht einen Vertrag zeichnet sollte das nur mit Erlaubnis des Kaeufers/Verkaeufers geschehen. Was hat die Erbengemeinschaft unterschrieben?

    Kommentar von GWGFR GWGFR

    Die Erbengemeinschaft hat eine Vollmacht für den Verkauf unterschrieben. Dabei konnte man aber davon ausgehen, dass der erfahrene Anwalt wasserdichte Verträge macht. Er wurde uns vom Erbenermittler als Kapazität empfohlen, mit ihm habe man schon oft und gut zusammen gearbeiet. Kurz davor hatte er auch schon ein anderes Haus in Deutschland verkauft (Höchstgebot), um dann erst die notwendigen Unterlagen einzusammeln. In dieser Zeit meldete der Käufer Insolvenz an und alles musste rückabgewickelt werden. Der zweite Verkauf brachte 100.000 weniger. Läuft alles ziemlich schlecht, aber bei 51 Erben, die sich untereinander größtenteils nicht kennen, ist man froh, wenn jemand alles übernimmt. Nur mittlerweile reicht es, was der Anwalt schon vermurkst hat..

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    Antwort von marvin69 marvin69

    und......?

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