Hallo, Ich hatte im Dezember einen Verkehrsunfall, bei dem ich ein Schleudertrauma erlitt und mein Auto einen Totalschaden bekam. Nun hat die Versicherung des Unfallverursachers, ich hatte keine Schuld, das Schmerzensgeld bezahlt, also an meinen Anwalt überwiesen. Dieser hat nun vom Schmerzensgeld die Abschleppkosten für mein Auto und seinen Lohn abgezogen, ich habe nun fast nichts erhalten. Ist das Rechtens? Mein Schmerzensgeld soll doch eine Entschädigung für meine Schmerzen und Einschränkungen sein, den Lohn für den Anwalt und die Abschleppkosten müsste doch die Gegenseite komplett tragen? Bitte helft mir. Mit freundlichen Grüßen
Anwalt unterschlägt Schmerzensgeld?
Antworten (9)
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4Antwort von
FlitzpiepjeFlitzpiepje
Sein Honorar berechnet sich nach dem Streitwert. Du hast ja den Anwalt eingeschaltet, warum sollte dies die Gegenseite bezahlen. Du hättest auch allein mit den streiten können. Mit den Abschleppkosten gebe ich Dir recht, doch ging es doch bei der Versicherung nur um den Streit ums Schmerzensgeld. Kann es sein, dass die Versicherung beides an den Anwalt überwiesen hat?http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/Start.html über diesen Link kannst Du die Gebühren berechnen. Gebe den Streitwert ein. Wenn er zu hoch berechnet hat, dann gehe zur Anwaltskammer.
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2Antwort von
carmen1976carmen1976
Normalerweise zahlt die gegnerische Versicherung deinen Anwalt und auch die Abschleppkosten. Das Schmerzensgeld steht dir zu. Lass dir von deinem Anwalt erklären, warum er nicht gegenüber der gegnerischen Versicherung seine Kosten abrechnet. So wie er es gemacht hat, ist es absolut falsch. Ich arbeite bei einem Anwalt.
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1Antwort von
SeeteufelSeeteufel
Ich kann Lamiacea nur beipflichten: Wende dich umgehend an die Anwaltskammer. So wie "dein" Anwalt es gemacht hat, geht es auf keinen Fall,
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Oldie01Oldie01
Wenn es zu einem Vergleich gekommen ist oder es gar nicht erst zur Verhandlung kam dann musst du auch deine Kosten für Anwalt usw. selbst tragen. Er darf in diesem Fall alles von dem Überwiesenen Geld abziehen.
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ToxicAngel21ToxicAngel21
Da hast du recht, er hätte das nicht einfach so tun dürfen ! Lass dir das bitte nicht gefallen sonst greift der doppelt ab.
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kaesefusskaesefuss
Deine Kosten für deinen Rechtsanwalt, wenn du keine Verkehrsrechtschutzversicherung hast, zahlt du erst mal selber, die Kosten kann dein Rechtsanwalt der Gegenseite in Rechnung stellen, das sind 2 unabhängig von einander Vorgänge für deinen Anwalt.
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DonRamonDonRamon
Abgesehen davon, daß ich mal auf max. 400 bis 600 EUR tippe, sollte der Anwalt von der Gegenseite bezahlt werden, wenns zu einer Verhandlung kam...
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