mein anwalt handelte mit dem richter eine zahlung aus und das verfahren solltedaraufhin eingestellt werden.ich kriegte die summe durch mein anwalt mitgeteilt,und sollte warten bis ich es vom gericht auchnochmal schriftlich bekomme.und nun bekommen meine zeugen ein schreiben das es weiter geht in dem verfahren.was kann ich tun
anwalt und richter absprache angenommen,und nun doch prozess
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MikeFFMMikeFFM
Wenn es ein Strafprozess ist, können der Richter und Dein Anwalt aushandeln, was sie wollen. Einer Einstellung muss auch der Staatsanwalt zustimmen, und wenn der nicht mitspielt, hast Du gelitten.
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icemann21 der staatsanwalt stimmte auch zu
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MikeFFMMikeFFM Theoretisch und praktisch unmöglich! Wenn die drei sich einig sind, gibt es keine Verhandlung! Lies in der Strafprozessordnung (StPO) nach, das geht auch online. Oder frag Deinen Anwalt nochmal, vielleicht hast Du irgend etwas gründlich falsch verstanden...
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icemann21 hab mit ihm telefoniert heute(anwalt)er sagte die staatsanwältin die zustimmte,is nicht mehr zuständig und der neue staatanwalt will keine einstellung.also verhandlung.verstehe es selber nicht,kann ich da gegen net was tun???
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MikeFFMMikeFFM Was herrscht denn bei Euch für ein Saustall? Wenn die Staatsanwaltschaft zugestimmt hat und der Richter daraufhin das Verfahren einstellt, ist die Sache gelaufen. Es sei denn, die Zustimmung war dem Richter noch nicht bekannt, dann hast Du Pech gehabt und musst da durch. Trotzdem Saustall, normalerweise bleiben Staatsanwälte bei Entscheidungen ihrer Kollegen...
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icemann21 es wurde von der richterin angenohmen und von der saatsanwältin und von mir durch mein anwalt.und laut der aussage meines anwaltes,is die staatsanwältin net mehr zuständig sondern ein neuer staatsanwalt.des wegen meine frage ob man da was machen kann weil sie müssen ja auch einhalten was fest gelegt wurde.werde mein anwalt eh wechseln.aber das is wahrscheinlich deutschland
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Pohliboy http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html
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merle1611merle1611
richter,staatsanwälte sind doch die schlimmsten.
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icemann21 da bin ich einer meinung,aber des hilft mir da auch grade nicht
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anjannianjanni
Einen Vergleich handeln nicht ein Anwalt und der Richter aus, sondern die beiden Gegenparteien. Dein Anwalt ist die eine Seite. Und dann gibt es noch eine Gegenseite...
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genau
und auch im Zivilprozeß gibt es noch eine Gegenseite
Korrekt, aber im Zivilrecht kommen die Parteien bei einem Vergleich zumeist ohne Richter aus...