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anwalt stellt falsche forderung

Frage von evelyn47 evelyn47

wohin kann ich mich wenden, wenn die rechnung des anwaltes nicht stimmt. bin hartz IV..

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Antworten (4)

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    Antwort von Beraterkoeln Beraterkoeln

    Wenn Du Leistungen nach Hartz IV erhälst hätte der Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe und für eine nur aussergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen müssen. Hat er dies versäumt - Pech gehabt.
    Du solltest ihm das in dieser Form mitteilen. Er wird dies akzeptieren - alles andere wäre dumm. Erfolgsausichten, seine Gebührenansprüche Dir gegenüber gerichtlich durch zu setzen sind praktisch null.
    Bleib cool und lass Dich nicht einschüchtern.
    Noch eine letzte Anmerkung: bei Prozesskosten- und Beratungshilfe sind die Gebühren deutlich niedriger als die "normalen" Gebühren nach dem RVG.Das mag manch ein Anwalt nicht.

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    Dann solltest du dir einen 2ten anwalt suchen und mit ihm das abklären http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du einen.

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    Antwort von griechesucht griechesucht

    Dir steht doch auch sicherlich prozesskostenhilfe zu. Dann soll dir das doch eh egal sein.

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    Antwort von anjanni anjanni

    HartzIV oder nicht: sprich mit dem Anwalt. Wenn das nichts hilft, gibt es eine Rechtsanwaltskammer als übergeordnete Stelle. Im Internet findest Du auch noch die BRAGO (Gebührenordnung für Rechtsanwälte).

    Kommentar von domchef domchefdomchef

    BRAGO gibt es schon lange nicht mehr. es wird nach dem RVG abgerechnet

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    Antwort von Alinchen Alinchen

    Als erstes wendet man sich natülich an den Anwalt, der die falsche Rechnung geschrieben hat!

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