wohin kann ich mich wenden, wenn die rechnung des anwaltes nicht stimmt. bin hartz IV..
anwalt stellt falsche forderung
Antworten (4)
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1Antwort von
BeraterkoelnBeraterkoeln
Wenn Du Leistungen nach Hartz IV erhälst hätte der Anwalt für ein etwaiges Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe und für eine nur aussergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe beantragen müssen. Hat er dies versäumt - Pech gehabt.
Du solltest ihm das in dieser Form mitteilen. Er wird dies akzeptieren - alles andere wäre dumm. Erfolgsausichten, seine Gebührenansprüche Dir gegenüber gerichtlich durch zu setzen sind praktisch null.
Bleib cool und lass Dich nicht einschüchtern.
Noch eine letzte Anmerkung: bei Prozesskosten- und Beratungshilfe sind die Gebühren deutlich niedriger als die "normalen" Gebühren nach dem RVG.Das mag manch ein Anwalt nicht. -
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griechesuchtgriechesucht
Dir steht doch auch sicherlich prozesskostenhilfe zu. Dann soll dir das doch eh egal sein.
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anjannianjanni
HartzIV oder nicht: sprich mit dem Anwalt. Wenn das nichts hilft, gibt es eine Rechtsanwaltskammer als übergeordnete Stelle. Im Internet findest Du auch noch die BRAGO (Gebührenordnung für Rechtsanwälte).
Kommentar von
domchefdomchef BRAGO gibt es schon lange nicht mehr. es wird nach dem RVG abgerechnet
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AlinchenAlinchen
Als erstes wendet man sich natülich an den Anwalt, der die falsche Rechnung geschrieben hat!
Dann solltest du dir einen 2ten anwalt suchen und mit ihm das abklären http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du einen.