Vor über einem halben Jahr habe ich mich in Berlin von einem Anwalt arbeitsrechtlich vertreten lassen. Die Sache endete vor dem Arbeitsgericht mit einem Vergleich. Seit diesem Termin (Ende Juni 2011) habe ich NICHTS mehr von ihm gehört und die ganze Angelegenheit selbst fast schon vergessen. Nun bekomme ich von ihm einen Anruf wg. dem noch ausstehenden Honorar. Wenn ich nicht auf eine Rechnung bestehen würde, müßte nicht nach der Gebührenordnung abgerechnet werden und ich käme billiger davon. Ganz abgesehen davon, dass ich über dieses Angebot ziemlich erstaunt bin, frage ich mich, ob mir dieser Deal nur deswegen angeboten wird, weil inzwischen kein Anspruch des Anwalts auf das Honorar mehr besteht? Gelten hier die ganz regulären Verfristungsregeln?
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Anwalt möchte Honorar schwarz abrechnen - Verjährung?
Frage von
hundetrauer
Antworten (3)
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3Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
ImmofachwirtImmofachwirt
Da gelten die normalen Verfristungsregelungen.
Daher ist die Sache natürlich noch nicht erledigt. Wenn du der Anwaltszunft einen Gefallen tun willst, meldest du den Vorfall bei der Rechtsanwaltskammer. Das ist eine Anstiftung zum Steuerbetrug, auf den du dich nicht einlassen solltest.
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1Antwort von
TerezzaTerezza
verjährt ist der anspruch nach nicht mal einem jahr sicher nicht. was das angebot angeht...laß dich von einem anwalt beraten... :))
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1Antwort von
LoewensprungLoewensprung
Auch bei einem Vergleich besteht Anspruch, jedoch eben in der niedrigeren Höhe. Jetzt hat der arme Teufel nix zu futtern, weil es nicht mehr für die Schwingtüren vom Sportwagen gereicht hat. Würde jedenfalls sowas nicht unterstützen, zahl sein Rechnung fertig
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