ich muss leider noch etwas fragen. mein anwalt, den ich eingeschaltet habe, wohl leider viel zu schnell, ohne mich wirklich zu erkundigen, hat einen mahnbescheid ausgestellt. wie zu erwarten war, hat der gegner ohne gründe zu nennen, widerspruch eingelegt. nun habe ich ein schreiben von meinem anwalt worin u.a. steht, dass das amtsgericht einen kostenvorschuss von 242,50 euro kostenvorschuss benötigt. wenn ich mich nun entscheide, die sache einem inkassobüro zu übergeben, weil mir die anwaltliche angelegenheit zu lange dauert (mitte november und heute erst bescheid) muss ich dann den gerichtskostenvorschuss trotzdem bezahlen oder wird das automatisch still gelegt, wenn nichts mehr von mir kommt ?
Anwalt / Mahnbescheid / Kostenvorschuss Amtsgericht
Antworten (4)
-
1Antwort von
amiria71amiria71
Du hast Deinen Anwalt nicht zu früh beauftragt, sondern Du hast Deinen Anwalt zu wenig gefragt!
Dadurch, dass der Gegner Widerspruch eingelegt hat, muss das Gericht jetzt entscheiden und das geht nur mit einem ordentlichen streitigen Verfahren und das kostet überall gleich viel Gerichtsgebühren. Ein Inkassoinstitut kann keine Gerichtsverfahren führen, die würden das auch wieder einem Anwalt geben müssen und der würde dann auch wieder das gleiche kosten.
Ach: und das es solange dauert, liegt nicht am Anwalt sondern an den Gerichten. Das kann ich Dir aus leidiger Erfahrung sagen.
Je nachdem, wie der Antrag ausgefüllt war und welches Gericht zuständig ist - die entscheiden da lustigerweise oft unterschiedlicher - kann es sein, dass Du die weiteren kosten sowieso tragen musst. Wie gesagt - das kann ich nicht pauschal beantworten.
Ohne einen weiteren Streit gibts jedenfalls keinen Titel und ohne Titel kein Geld. Da kann Dir weder Anwalt noch Inkasso helfen.
Kommentar von
anja1269 ich hab genau das dem anwalt gesagt, dass er widerspruch einlegen wird. das aber, so mein anwalt, glaubt er nicht. aber ich hatte es ihm gesagt vorallem wird er das machen um zeit zu gewinnen...
Kommentar von
amiria71amiria71 Es gibt aber nunmal nur den einen Weg, einen Titel zu erwirken und an sein Geld zu kommen. Eine Klage! Und das Mahnverfahren ist nur ein vereinfachtes Verfahren, dass ebenfalls in einer Klage mündet, wenn die Gegenseite nicht anerkennt.
Von daher konnte Dein Anwalt nichts anderes machen. Das Mahnverfahren hat auch nichts zusätzlich gekostet, die Kosten werden bei der Klage berücksichtigt.
Der Anwalt hat schon alles richtig gemacht - erst den schnellen günstigen Weg versucht - und nun stehst Du eben da, wo du ohne Mahnverfahren auch gestanden hättest: Wenn du Geld willst, brauchst Du einen Titel und für den eben eine Klage.
Kommentar von
Volker13Volker13 Nee! ein Vollstreckungbescheid reicht doch schon
-
1Antwort von
matze3006matze3006
ja musst du bezahlen aber um genauere aussagen zu treffen müsste ich den fall näher kennen
Kommentar von
anja1269 vor 8 jahren stand die firma meines ex-freundes kurz vor dem aus-er hat mich erpresst, so nenne ich das jetzt mal, einen kredit für die gmbh aufzunehmen. ich habs nicht tun wollen, aber weil ich damals selbst vorm familiengericht war, um meine nichte behalten zu können nach dem unfalltod meiner schwester musste ich ein geregeltes, ordentliches soziales umfeld vorweisen, was ich auch hatte. aber hätte ich den kredit nicht aufgenommen, so sollte ich mich verpissen mit der kleinen (zitat mein ex-freund) ich hätte nirgendwo hingehen können so schnell - also hab ich unterschrieben. vor 4 jahren die trennung meinerseits, seit 1 jahr zahlt er unregelmässig die mtl. summe des kredites zurück, obwohl wir einen vertrag haben, dass er dafür mtl. aufkommt. ich aber bin die kreditnehmerin und die sparkasse wendet sich an mich. daher die kostenforderung meinerseits durch einen anwalt. ich hab absolut kein geld, stehe in den kinderfüssen der selbständigkeit, hab kein einkommen und kein unterhalt und jetzt das, nur, der anwalt will sofort kostenvorschuss-aber dafür geh ich zum anwalt um zu meinem geld wiederzukommen - aber von nichts, kann man nicht wirklich was zahlen.
-
0Antwort von
RegenmacherRegenmacher
Wenn du ein Inkassobüro einschaltest, heißt das noch lange nicht, dass dein Schuldner auf einmal bezahlt. Solch ein Büro kann nicht mehr erreichen, als du es kannst.
Wenn du dir sicher bist, dass dir das Geld gehört, dann bezahle den Vorschuss und dein Schuldner muss vor Gericht erklären, warum er nicht bezahlt.
Das Inkassobüro kann auch nur einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen, mehr nicht. Oder glaubst du, dass die im Stil von "Moskau-Inkasso" deinem Schuldner drohen werden?
Kommentar von
anja1269 ehrlich gesagt, der stil von moskau-inkasso war mir unbekannt - ich weiss aber, dass mein ex-freund mit denen zu tun hat/hatte. hab eine streichholzschachtel bei ihm liegen sehen.
Kommentar von
amiria71amiria71 wenn er Werbung vom Inkassoinstitut hat, hat er es vielleicht selbst eingeschaltet um SEINE Außenstände beizutreiben. Und selbst wenn andere schon über Inkasso gegen deinen Ex vorgehen, wird das Inkassoinstitut trotzdem nichts anderes machen können.
-
-
0Antwort von
svannysvanny
Das vielleicht nicht, dann musst du aber zumindest den Anwalt bezahlen - die Kosten, die normalerweise auch der Schuldner auferlegt bekommt.
Und glaubst du ernsthaft das Inkassobüro bekommt das Geld schneller als das Gericht?
Kommentar von
matze3006matze3006 sorry ja habe ich vergessen der kommt noch dazu!!!
Kommentar von
svannysvanny Es ist in jedem Fall sinnvoll das jetzt per Gericht durchzuziehen.
jop genau 100%ig