Habe am 15.12.08 Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters eingereicht. Habe keine Eingangsbestätigung erhalten. Dreimal habe ich schriftlich an diese erinnert, zuletzt mit Einschreiben + Rückschein am 16.5.09. Rückschein ist nicht angekommen und wieder keine Eingangsbestätigung !! Jetzt will ich die Sache dem RA übergeben. Wie muß ich vorgehen, damit ich kostenlos ( Hartz 4 Empfänger ) von einem RA vertreten werden kann ? Gruß Titus
Anwalt kostenlos ?
Antworten (10)
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3Antwort von
darkgabber19darkgabber19
du musst gerichtskostenbehilfe beantragen aber das wird dir dein anwalt auch im ersten gespräch sagen
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3Antwort von
PonChiKPonChiK
es gibt extra anwälte die von dir kein geld nehmen die heissen sozialanwälte , die sind aber auch gut , wen du in hamburg wohnst kann ich dir adressen von denen geben
Kommentar von
Pohliboy Du beantragst Prozesskostenhilfe ! dann suchst du dir einen anwalt http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html und es sollte alles klappen ! viel erfolg ! ps : auf dieser seite habe ich auch meinen anwalt auf die gleiche weise gefunden! ( AUCH HARZ 4 )
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2Antwort von
Guppy194Guppy194
Du kannst auch zehnmal schreiben, eine Eingangsbestätigung wirst Du nicht bekommen, wenn Du einen Widerspruch - wogegen auch immer - eingelegt hast, hast Du ihn sicher auch begründet; auf dem Bescheid war sicher eine Rechtsmittelbelehrung wo und wie Du den Widerspruch einlegen und begründen musst; wenn Du anwaltliche Hilfe brauchst, kannst Du beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragten; nimm Einkommensnachweise/Bescheide der ARGE mit.
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1Antwort von
RedBergfeeRedBergfee
Wozu einen Anwalt ? Geh doch zum Sozialgericht und beantrage einen einstweilige Anordnung. Dann muss das Jobcenter innerhalb 8 Tagen über den Widerspruch entscheiden. Unabhängig davon wäre auch einen "Untätigkeitsklage" denkbar.
PS. Wenn Dein Anliegen keine Aussicht auf Erfolg hat oder es abgeschmettert wird, dann musst Du den Anwalt selbst bezahlen, da es dafür dann keine Prozeßkostenhilfe gibt.
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1Antwort von
NicoliNicoli
das scheint öfter beim AA vorzukommen. gebe dir den Tipp, persönlich beim Amt einen Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X zu stellen. Danach müssen Bescheide, die falsch erteilt wurden, zurückgenommen werden. Wenn der Überprüfungsantrag zurückgewiesen wird, kannst du dagegen erneut Widerspruch erheben !
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1Antwort von
Linda51Linda51
normal kann man bei Gericht einen Berechtigungsschein für eine Rechtsberatung bekommen.
Da wird man aber auch gefragt um welche Angelegenheit es geht und dann wird entschieden ob man den Schein auch bekommt.
Kommt auf einen Versuch an....
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0Antwort von
linda76linda76
wieso soll ich dir einen Anwalt finanzieren?
Kommentar von
DonBrushDonBrush Weil (zum Glück) auch mittellose Leute einen Anspruch auf ihr Recht haben.
und wovon leben die?
Die werden teilweise über Stiftungen oder andere gemeinnützige Organisationen finanziert.
ok, wußte ich nicht