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Anwalt Kosten und Fehler in der Unterlassungserklärung -

Frage von hobbit123 hobbit123

Passiertes Geschehen habe ich in der vorgehenden Frage bereits ausführlich geschrieben. Nun ist nach über 3 Monaten der Anwaltsbrief nebst Rechnung einfolgen. Dieser enthält folgenden Fehler.

  1. falscher Geschäftsname - macht das bei der Unterlassung etwas aus ?

  2. Aufforderung für die entstandenen Kosten von angeblich 60,-€ ;-) der Entfernung eines Plakates zu begleichen . Hier müssen wir schmunzeln für 4 Tesaflimstreifen abzuziehen !??? Werden wir vorerst nicht zahlen.

  3. Übernahme der Anwaltsrechnung von 374,90 €.

Der Beantworter der Orginalfrage meinte die müssen wir nicht zahlen. Ist dem den so - hier hat der Anwalt ganz andere § geschrieben siehe Anhang. Das Plakat hing lt. Zeitstempel eines fotos genau 23 MIN: Ausserdem gibt es das Geschäft seit einigen Wochen nicht mehr. Sowie das wir durch den Polizisten bereits abklärten keinen Anwalt einzuschalten, und uns auch über die Polizei uns mehrfach entschuldigten. Der Besitzer hätte sonst Angst das WIR Ihn anzeigen wg. Sachbeschädigung, da er das Poster abgenommen hat. Dies war übrigens komplett zerkrautscht und danach unbrauchbar -

Wir würden nun den falschen Geschäftsname streichen . Den dubiosen 60,- € Betrag streichen und die Unterlassenserklärung faxen. Reicht dies so aus ? oder hat jemand einen besseren Vorschlag ?

vll. noch fragen ob er die Rechnung der defekten Kunstnägel , die er sich wohl alle dabei abgebrochen haben muß, vorlegen kann ( sorry ein bischen Spaß muß sein )

Danke vorab.

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Antworten (1)

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Immofachwirt hat Dir da im Prinzip schon eine recht qualifizierte Antwort gegeben. Ob noch ein Unterlassungsanspruch besteht, dürfte aber strittig sein, auf den Einzelfall und den Wortlaut der Unterlassungserklärung ankommen. Im Gegensatz zu Immofachwirt bin ich aber der Ansich, daß es dem Gegner sehr wohl zustand, einen Anwalt zu beauftragen - denn wer sagt denn, daß DU nicht am nächsten Tag schon das nächste Plakat dranpappst? Im Übrigen ist es untrennbar miteinander verbunden, ob er einen Unterlassungsanspruch hat und Du die Anwaltskosten tragen mußt oder nicht. Ich würde hier erst einmal generell durchaus einen Unterlassungsanspruch sehen.

    Und kann es sein, daß es sich bei den 60,-€ um die Abmahngebühr handelt? Das wäre für mich naheliegender.

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