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Anwalt klagt ohne Mandat der angeblichen Klägerin, macht er sich strafbar?

Frage von johnboy98 johnboy98

es wurde gegen mich vor mehreren Wochen ein Pfändungs und Überweisungsbeschluß erlassen ohne das ich in irgend einer Art im Vorfeld informiert wurde. Nachdem ich dann wirklich im letzten Monat eine Lohnpfändung hatte, habe ich von meinem Arbeitgeber einen Beschluss des Amtsgerichts erhalten, in dem meine mittlerweile volljährige Tochter mich wegen zu wenig gezahltem Unterhalt seit 1996 verklagt. Hinweis hierzu, es war in der Tat so, das ich einen niedrigenren Satz als es die Düsseldorfer Tabelle vorgibt gezahlt da ich, in Absprache mit der Kindsmutter, nicht mehr Zahlen konnte. Dafür gab es aber Extrageschenke und Urlaube in den ganzen Jahren. Natürlich bin ich sofort ans Telefon und meine Tochter hat mir glaubhaft versichert das sie nichts davon weiß und auch nie eine Vollmacht unterschrieben hat. Ich habe mir dann einen Anwalt gesucht, der meine Intressen vertreten soll und der hat sofort mit dem gegnerischen Anwalt Kontakt aufgenommen und die Vollmacht eingefordert. Nachdem die Anwälte Kontakt miteinander hatten, bekam ich eine Anruf des gegenerischen Anwalts wo er mich fragte warum ich denn einen Anwalt nehmen würde ect. Alles sehr dubios. Gestern bekam ich von meiner Tochter eine Mail, das sie in der letzten Woche, also mehrere Wochen nach dem der Anwalt der Gegenseite alles in die Wege geleitet hat, e

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Antworten (8)

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    Antwort von hagebe hagebe

    Frage mal bei der Anwaltskammer. Meines Wissens darf der Advokat nur MIT Mandat tätig sein.

    Kommentar von akademikus akademikusakademikus

    japp, ansonsten sind auch alle forderungen null und nichtig!

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Wenn ich das fundiert bekommen könnte, also woher euer Wissen, wäre das klasse. Spekulieren und laienhaft Spekulieren, dass tue ich schon seid Wochen selbst ;-(

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    woher weißt Du das? Kennst Du einen Paragraphen wo man das Nachlesen kann??

    Kommentar von Pohliboy Pohliboy

    Frag einfach mal einen anwalt der sich mit strafrecht auskennt , hier kannst du das machen http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg!

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    Antwort von Guppy194 Guppy194

    von dem Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wird der Schuldner nicht vorher informiert; täte man dies, könnte man es gleich bleiben lassen; was die Vollmacht betrifft kann ich mir nicht vorstellen, dass der Anwalt einfach so tätig geworden ist; wenn ein Pfändungsbeschluss ergeht, muss ein gerichtlicher Vollstreckungstitel vorhanden sein; also ist davon auszugehen, dass angefallene Unterhaltsrückstände bereits tituliert sind (also dass ein Zahlungstitel vorliegt); wenn Deine Tochter zur Zeit der Beauftragung des Anwaltes noch minderjährig war, hat sicher die Mutter die Vollmacht unterschrieben; ab 18 muss die Tochter Unterhalt selbst geltend machen; hab noch keinen Anwalt erlebt, der Unterhalt pfänden läßt, ohne dass er einen Titel hat; Dein Problem ist, dass Du die Extrazahlungen (Urlaub usw.) wohl nicht mehr nachweisen kannst;

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Danke für diese Antwort! Bitte gehe aber davon aus, das der Anwalt zu 100 % tätig wurde, ohne das er eine Vollmacht meiner volljährigen Tochter hat! Das ganze wurde 12/2008 angeleiert und da war meine Tochter bereits lange volljährig. Ich habe oben schon mal ergänzt das meine Tochter mir gestern eine Mail geschrieben hat, das sie unter massivem Druck letze Woche diese Vollmacht unterschrieben hat. Ein Titel dürfte alleine deswegen bestehen weil ich unehelicher Vater bin, ich habe allerdings ein Schreiben des Jugendamtes vorliegen, worin mir bescheinigt wird das ich allen meinen Pflichten nach gekommen bin und meine Tochter nach ihrer Volljährigkeit jetzt Erwahsenenunterhalt von mir fordern kann, den ich selbstredent auch zahle.

    Kommentar von Guppy194 Guppy194Guppy194

    hallo, ich hab Dir nichts unterstellt; da Du jetzt einen eigenen Anwalt hast, gehe ich davon aus, dass der Dich vernünftig berät; sollte es wirklich so sein, dass der Anwalt ohne Mandat tätig geworden ist, würde ich mich schon auf die Hinterbeine stellen

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Die Sache in Langform, hört sich leider noch abenteuerlicher an als hier beschrieben. Ich habe den Glauben an den Rechtsstaat ein wenig verloren weil hier einfach mein Arbeitgeber und ich mit der Lohnpfändung konfrontiert wurde ohne das ich quasi eine Vorwarnung hatte und ohne das die Rechtslage klar war. Ich will grundsätzlich auch nichts gegen den generischen Anwalt unternehmen....aber als Druckmittel damit er meine Ex zur Vernunft bringt, werde ich es schon nutzen das er ohne Mandat tätig war und jetzt im Nachhinein die Vollmacht über meine Ex erbettelt hat!

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    Antwort von Mismid Mismid

    ist doch ganz einfach, wenn du es nicht glaubst, laß dir einfach eine Kopie der Mandatschaft vom Anwalt schicken. Ich denke aber nicht, daß ein Anwalt dies von sich aus macht, da er ja dann kein Geld bekommt! Vielleicht hat ja auch die Mutter das ganze veranlaßt oder die Tochter war bei einer Behörde um Geld zu beantragen

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    ich habe über meinen Anwalt die Vollmacht angefordert, anschließend wurde meine Tochter erst so unter Druck gesetzt, das sie Wochen nach dem alles angeleiert war, die Vollmacht nachträglich unterschrieben. Der Anwalt der gegenseite hat meinen Anwalt am Telefon angelogen als er gesagt hat das eine Vollmacht schon seit Begin seines Handeln vorliegen würde! Eines dazu, der Anwalt der Gegenseit und der neue Mann meiner Ex sind dicke Freunde

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    wer hat denn deine tochter so unter druck gesetzt?

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    Antwort von pepe33 pepe33

    Das ist aber anscheinend ein Schwindelbub.

    Sofort mit deinem Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragene, damit der Beschluss zurückgenommen wird. Und dann aber zur Anwaltskammer und ggf. Strafanzeige. So etwas tut man nicht, und dann so ohne Vorwarnung.

    Ich sag's ja immer: Die Menschlickeit geht vor die Hunde. Hier bescheißt fast jeder jeden. Alles dreht sich nur ums Geld, dafür gehen immer mehr über Leichen.

    Und wo bleibt die Liebe, Menschlichkeit?

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Meine Ex trägt alles auf dem Rücken der gemeinsdamen Tochter aus und denkt nicht daran das meine Tochter gerade dabei ist an der Sache zu zerbrechen und redet davon ihre Ausbildung abzubrechen! Hinweis noch, die Ex hat ausreichen Geld, ihr Neuer verdient sehr gutes Geld im fünfstelligen Bereich, es geht um Rache!

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    na gut, dann hast du die antwort selbst gegeben. es geht um rache. rückständiger unterhalt kann nämlich immer nur für 4 jahre rückwärts eingeklagt werden, danach verfällt er. die zeiten in denen uh-vorschuß gezahlt wurde, sind die ansprüche auf das bundesland übergegangen, wohl auch beglichen worden wie du schreibst. für die von dir geleisteten zahlungen gibt es ja quittungen. geh gegen den beschluß vor, zb durch vorlegen der quittungen, ist er ja gegenstandslos. vollstreckungsschutz! mfg-

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    Antwort von Engelchen46 Engelchen46

    Für die Zukunft..du darfst garnicht mit dem gegnerischen Anwalt reden, wenn du dich selbst durch einen Anwalt vertreten lässt. Nächstes Mal sofort auflegen. Erzähl deinem Anwalt von dem Anruf, er wird dann schon etwas unternehmen. Wenn du noch mehr Sicherheit willst, erkundige dich bei der Anwaltskammer.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Den Hinweis habe ich von meinem Anwalt auch bekommen, danke aber.

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    Antwort von wfwbinder wfwbinder

    Eventuell ist die Vollmacht der Tochter ja durch einen Ergänzungspfleger, oder wen auch immer ersetzt worden, als sie noch nicht volljährig war.

    Kein Anwalt macht Auslagen und andere Dinge, ohne einen Auftrag zu haben. Es kann aber leicht sein, das Dinge bei dem liegen udn einfach nach Jahren wieder vorgezogen werden und mal wieder verfolgt werden.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Das Ganze wurde im Dezember 2008 angeleiert, zu dem Zeitpunkt war meine Tochter bereits seit Monaten volljährig

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Also, wenn das erst in 12/2008 angeleiert wurde, schreibst Du hier Dinge die nciht stimmen können. Ich kann nciht eine Klage wegen rückständiger Unterhaltszahlungen in 12/2008 einreichen und habe Ende Januar 2009 eine Lohnpfändung.

    Da wird ein termin anberaumt, u bekommst eien Ladung, dann gibt es ein Urteil und nach dem Urteil einen Titel und danach eine Lohnpfändung.

    Bei den alten Jahren tippe ich darauf, das der Originaltitel 3-7 Jahre alt ist und nur jetzt einer gesagt hat, sehen wir mal ob der inzwischen was hat.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    genau, ich schildere hier meinen Fall, lüge euch an um dann ne falsche Anrtwort zu bekomen. Das macht Sinn ;-(

    Was ich geschrieben habe ist exakt so passiert, sonst könnte ich mir das Schreiben hier ersparen, oder?

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    entschuldige Johnboy98, ich kenne die Arbeitsweise der Gerichte, es ist in der Form schlicht unmöglich. wer Unterhalt einklagen will muss sich einen Titel holen. Das dauert länger, oder er hat einen. Das wäre nur der Fall, wenn die Unterhaltszahlungen damals durch ein Urteil festgelegt worden sind.

    Wenn die damals durch ein Urteil festgelegt worden sind, muss der Titel die ganzen Jahre irgendwo geschlummert haben. zusammen mit einer uralten Vollmacht aus dem Prozeß in dem dieser Unterhalt festgelegt worden ist.

    Es ist schlicht unmöglich einen Unterhalt per Gehaltspfändung einzufordern für den erst im Dez. das erste Mal tätigkeit entfaltet wrude. Dein Anwalt wird es schon machen ud Dir auch erklären.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Hallo wfwbinder, es gab ja auch einen Titel, der aber schon X Jahre alt ist, deswegen war ich darüber auch nicht überrascht. Ich weiß auch das ein Titel 30 Jahre besteht wenn die Schuld nicht getilgt wurde. Aus Unkenntnis erstaunt war ich nur deswegen, dass dieser Titel weiterhin bestand haben kann/soll, obwohl ich durch das Jugendamt mitgeteilt bekommen habe, dass mit der Volljährigkeit meine Tochter im vergangen Februar alle Pflichten meinerseits abgegolten sind, d.h. mir wurde bestätigt das ich allen Zahlungen ordnungsgemäß nachgekommen bin! Ich bin deswegen erstaunt das jetzt noch irgendwelche Forderungen an mich gestellt werden (können)

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    OK, jetzt wird die Sache aber klarer und nachvollziehbar. ES gab einen Titel. Der lag irgendwo. Irgendwann zwischen Ausstellung des Titels und der Volljährigkeit Deiner Tochter mußt Du ja gezahlt haben, denn sonst hättte das Jugendamt nciht bestätigt, dass Du gezahlt hast.

    Es könnte aber auch nur heissen, dass Du alles bezahlt hast, was das Jugendamt an Vorschussleistung gezahlt hat und das aus dem Prozeß noch andere Forderungen offen waren.

    Soll im Moment aber relativ egal sein.

    Aufjeden Fall lag dieser Titel noch in einer Anwaltskanzlei in einer Akte.

    Über die jährliche Wiedervorlage von altakten in die Hand des Anwalts gekommen hat der nur den alten Titel mit der Alten Vollmacht genommen und ist tätig geworden.

    Das ganz normale Problem, einer gibt eine Forderung an einen anwalt ab. später zahlt der Schuldner direkt an den Gläubiger. Der vergißt das dem anwalt mitzuteilen, weil es alles solange zurück liegt.

    Irgendwann wird der Anwalt tätig, weil er von der Zahlung ncihts weiss.

    Ist einfach Pech.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Meine Ex hat bewusst im Dezember Stress gemacht und ist tätig geworden ohne das meine Tochter was davon wusste weil sie eine Krawallbürste ist. Ums Geld geht es ihr nicht, davon hat sie genug, ihr ist nur langweilig und deswegen macht sie Stress! Hintergründe warum sie Stress macht würden hier den Rahmen sprengen. Den Titel hatte also sie von mir und kein Anwalt.

    Ich immer dann Unterhalt bezahlt, wenn ich in Lohn und Brot stand, für die Zeit in der ich z.B. studiert habe, ist das Amt eingesprungen und diese Vorschussleistungen des Amtes sind auf Heller und Pfennig beglichen. Also gibt es keine Restschuld in irgend einer Form.

    Kommentar von wfwbinder wfwbinderwfwbinder

    Gut, bleibt aber beim gleichen Sachverhalt. Es gab einen titel. dadurch, das er aus der zeit stammte in der die Tochter noch nciht volljährig war, konnte die Ex darüber verfügen. Davon hat sie gebrauch gemacht.

    Nun wird die Sache pikant. Wenn wirklich alles bezahlt ist (was ich Dir gerne glaube), hat sie sich damit sowohl strafbar, wie Schadenersatzpflichtig gemacht. Das kann richtig teuer werden, weil Lohnpfändung, neben den normalen kosten der aktion, auch ncoh imageschaden bedeutet usw.

    DEin Anwalt wird das schon machen.

    Aber du siehst daran, der zuerst geschiderte Sachverhalt (ich weiss gar ncith wer das beantragt hat und da gab es auch ncihts), ist nun völlig schlüssig (es gibt einen alten Titel, es gibt jemanden der darüber (wenn auch vermutlich unzulässig) drüber verfügen kann). Paßt doch alles zusammen.

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    vielen Dank für Deine Ausführungen !!

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    Antwort von attaatta attaatta

    irgendjemand spinnt da rum. Deine tochter?

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    nein, meine Ex mit ihrem neuen Mann, meine Tochter will mit der Sache nichts zu tun haben. Sie wird nur massiv unter Druck gesetzt und hat dem Druck nicht mehr stand gehalten.

    Kommentar von thomaszg2872 thomaszg2872thomaszg2872

    dann kann sie sich auch zur wehr setzen wenn sie so massiv genötigt wird.

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    Antwort von ZwergS04 ZwergS04

    Jeder Anwalt braucht eine Vollmacht, hat er die nicht, kann er auch nichts machen! Komisch!?

    Kommentar von johnboy98 johnboy98

    Wie ich geschrieben habe, hatte er kein Mandat denn das hat er erst nachdem meine Tochter, unter Druck der Mutter (DU musst ausziehen ect.) diese Vollmacht unterschrieben hat!

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