Ein Jugendamt (Beistandschaft) hat vor Jahresende wegen erhöhtem Arbeitsaufkommen keine Zeit, die Einkommensüberprüfung beim Kindesvater (KV), auch Ex-Freund, anzusetzen. Mit Inverzugsetzung in diesem Monat wird wohl nichts.
Offen bleibt noch, Dienstvorgesetzte zu informieren, dass Bewegung noch in diesem Jahr in diesem Fall kommt.
Andererseits könnte man einen Famielienanwalt einschalten. Meine Freundin klagt, ein Anwalt koste nur viel Geld.
Fragen:
Ist es nicht so, dass immer der Beklagte (in diesem Fall der KV) dann auch die Gegenanwaltskosten übernehmen müsste?
Was gibt es noch für eine Möglichkeit, einer Inverzugssetzung, außer Anwalt? Gleich das Gericht ohne Anwalt einschalten?
Kann man einen Anwalt einschalten und wegen geringem Einkommen einen Nachlass oder ähnliches bekommen?
Anwalt in Anspruch nehmen
Antworten (3)
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2Antwort von
fabienne1997fabienne1997
sie kann beim Amtsgericht einen Prozesskostenhilfe Antrag stellen...wenn sie zuwenig Einkommen hat. Es wird ihr dann eine Liste von Anwälten gegeben die sie verteidigen können...
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Pohliboy Prozesskostenhilfe beantragen und einen guten anwalt suchen ! z.b. hier http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html
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1Antwort von
tucantucan
Was ist mit Prozeskostenzuschuss beantragen? Das müsste man ja doch eigentlich bekommen. Kenne mich da aber nicht aus. Erkundige Dich mal.
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PitHegauPitHegau Wie sieht des damit aus, wenn der KV vor Gericht verliert (würde wohl auch so kommen)? Müsste nicht dann der KV auch die Anwaltskosten meiner Freundin zahlen?
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tucantucan Ja, allerdings kann man einen nackten Mann nicht in die Tasche greifen. Das heißt - hat der KV selber nichts, bleibt man auf die Kosten sitzen und muss sogar noch die Kosten des Beklagten übernehmen. Daher Prozeskostenhilfe beantragen. Vater Staat holt sich das Geld schon irgendwie wieder :-)
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PitHegauPitHegau Der KV verdient genug, aber danke...
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0Antwort von
heike2712 Du Kannst Dir einen Beratungsschein beim Gericht holen für einen Anwalt und wenn du zu wenig Einkommen hast, musst Du nichts bezahlen.viel Glück
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Wie sieht des damit aus, wenn der KV vor Gericht verliert (würde wohl auch so kommen)? Müsste nicht dann der KV auch die Anwaltskosten meiner Freundin zahlen?
Wenn Prozesskostenbeihilfe, dann nicht...der Anwalt bedient deine Freundin für einen bestimmten Betrag den er vom Staat bekommt... Warum so drauf pochen das er die Gerichts und Anwaltskosten bezahlen soll??? Besser er bezahlt regelmäßig Unterhalt und zwar den den er zahlen muss!
Den Kinderunterhalt (KU) zahlt der KV ja auch pünklich und auch den, den er zahlen muss. Nur, der Titel des KU ist aber ewig alt! Die Beziehung zum Kind ist auch sehr gut (holt ihn alle 2 Wochen und zu den Ferien). Meine Freundin hat es leider versäumt alle 2 Jahre das Einkommen des Ex durch das JA überprüfen zu lassen.
Dadurch ist es nun mal so, dass der KU-Betrag im Vergleich zur DT 08 um 100 Euro zu Ungunsten meiner Freundin abweicht.
da sollte sich aber das Jugendamt als Pfleger drum kümmern...dafür hat man die Pflegschaft ja! kann man sich nicht ohne Jugendamt einigen wenn der Kontakt gut ist??? Wäre ja zugunsten des Kindes!