Wo gibt es kostengünstige Hilfe (Beratung) für eine unverschämte Anwaltabzocke.Eigentlich hat er sich mir regelrecht bei einer Güteverhandlung aufgedrängelt - und so getan als würde ich das alleine nicht schaffen (...)Ein echter Trugschluß, denn er hat mir im Vorfeld eine angebotene Abfindung ausgeredet, um mich offenbar so richtig abzuzocken. Durch die gesamte Situation- psychische Angeschlagenheit, bin ich auf ihn reingefallen. Er will nun viel zu viel Geld von mir (über 1000 Euro).Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann helfen?
Antworten (2)
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31Antwort von
HerrLichHerrLich
Das ist ja eine ziemlich üble Aussage. Der Anwalt hat ja sicher die Situation mit Dir besprochen und Du hast ihn beauftragt, Deine Interessen zu vertreten. Wenn sich die von Dir getroffene Entscheidung im Nachhinein als negativ erweist, dann solltest Du nicht von Abzocke und "psychischer Angeschlagenheit" reden. Du kannst Dich an die Anwaltskammer wenden und eine Beschwerde einreichen. So wie Du den Sachverhalt schilderst, wird dabei allerdings nichts herauskommen.
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4Antwort von
tradaixtradaix
Wenn Du entsprechende Beweise (Korrespondenz, Gesprächsnotizen usw.) hast, wende Dich an die entsprechende Schlichtungsstelle:
Neue Schlichtungsstelle für Streit mit Anwalt geplant | all-in.de 04.03.2008 14:40
Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher können sich bei Streit mit Anwälten möglicherweise bald an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden. Sie soll die bisherige Vermittlung der regionalen Kammern ergänzen, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit.
So hätten die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland, die bislang in unterschiedlicher Form Schlichtungsverfahren anbieten, die Einrichtung eines zentralen Ombudsmanns beschlossen.
Häufig sei der Kern von Auseinandersetzungen nur ein Missverständnis, heißt es zur Begründung. Ziel seien schnelle, unbürokratische Lösungen. Die Kammern wollen jetzt den Gesetzgeber zu einer entsprechenden Ergänzung der Berufsordnung auffordern. Eine noch auszuarbeitende Verfahrensordnung soll regeln, welche Stelle künftig in welchen Schlichtungssachen zuständig ist.
Kommentar von
HelmutRnHelmutRn DH, sehr gute Antwort!!!
Du kennst doch die Gesamtsituation viel zu wenig, um ein Urteil abzugeben, aber, danke für den Tipp mit der Anwaltskammer.
Dann frag' hier nicht, wenn Du keine Antworten akzeptiert. Ich kann aber sehr wohl Deine Aussage interpretieren. Nix für ungut.
Ich akzeptiere wertfreie Antworten - keine Interpretationen!:-)Es geht hier um einen Kunstfehler und Fehlinformationen!
Nichts davon steht in Deiner Frage, die übrigens auch nicht wertfrei ist. Abzocke - unverschämt - reingefallen etc.