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Anwalt hat Geld von meiner Scheidung einbehalten

gefragt von lella am 21.03.2009 um 15:50 Uhr

Hallo

ich habe eine Scheidung mit meinem EX-Mann am Laufen. Da ich alleinerziehend bin habe ich Prozesskostenhilfe beantragt die mir auch gewährt wurde. Nach einem langen Briefverkehr hat mein EX-Mann eingesehen das mir zustehende Geld von 7500 € meinem Anwalt auf das Konto zu schicken. Obwohl mir der Anwalt versichert hatte das das Geld eingegangen war hat er es mir nicht ausgezahlt. Er hat mir immer wieder gesagt das es eine Frage der Zeit ist bis es auf mein Konto eingeht, doch es ist nichts eingegangen. Heute kriege ich ein Brief von ihm in dem steht das er mir nur 2500€ schickt und den rest behält da die Prozesskostenhilfe nicht mehr nötig ist da ich ja nun über Geld verfügen würde. Und die 5000 € wären so zu sagen sein Lohn. Wie sieht die Rechtslage aus was soll ich tun???? Ich brauche das Geld......

Danke für die Antworten


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anonym
beantwortet von docbde am 21. März 2009 15:52
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Tja, da musst du einen Anwalt fragen... weisst ja jetzt, wie du Prozesskostenhilfe und nen Beratungsschein bekommst.

Kommentar von D11589cb2f079c665585cada7691426csmallBadpeace am 22. März 2009 17:38

Wegen einem Anwalt einen Anwalt fragen, das ist mal lustig

Kommentar von Pohliboy am 9. August 2009 13:20

du solltest zur anwaltskammer gehen und gegen ihn vorgehen die sagen dir ob es richtig ist oder nicht! hier findest du neue gute anwälte! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html viel erfolg noch !


yaomri
beantwortet von yaomri am 21. März 2009 15:54
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wenn Prozesskostenhilfe greift dann muss er dir das Geld auszahlen,wende dich an die Anwaltskammer


tuppergirl
beantwortet von tuppergirl am 21. März 2009 16:07
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also das geht ja wohl gar nicht was der da macht m.E.
Ich dachte ein Anwalt kann nur anteilig vom Streitwert etwas bekommen aber das sind ja 2/3 die der sich einbehält, ich kann mir nicht vorstellen, das das richtig ist. Leider weiß ich es nicht, sorry ist nicht hilfreich!


anonym
beantwortet von thomaszg2872 am 23. März 2009 23:47
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wenn er es treuhänderisch eingezogen hat kann er es dir jetzt nicht vorenthalten, es sei denn du hast dem zugestimmt (sonst wäre es untreue.). ansonsten ist bei der beantragung und bewilligung von pkh der jetzt vorhandene vermögenswert mit anzugeben. aufgrund der bewilligten pkh rechnet er mit der landesjustizkasse ab. die justizkasse überprüft anschl. 4 jahre lang deine vermögensverhältnisse ob sie es zurück fordern kann. ..Mach ihm eine Pfändung auf sein konto. mfg-


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