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Anwalt für Mahnverfahren nötig?

Frage von Maya1998 Maya1998

Ich muss ein Mahnverfahren einleiten, da mir aus einem Unterrichtsvertrag heraus Geld geschuldet wird. Im Netz finde ich zahlreiche Seiten zum Thema, aber nur schwammige Aussagen dazu, ob ich dafür einen Anwalt brauche. Bei der Kostenberechnung via Kostenrechner ist immer noch die Anwaltsgebühr mit aufgeführt, aber wenn ich mich recht erinnere, kann ich doch den Wisch selbst ausfüllen und ans Antsgericht schicken. Ich wüsste nicht, wozu an dieser Stelle ein Anwalt nötig wär.

Kennt sich jmd. damit aus? Musste schonmal jmd. ein Mahnverfahren einleiten? Brauche ich den Rechtsanwalt?

Danke für kompetente Hilfe OHNE Kommentar: "Ja frag halt mal einen Anwalt."

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Antworten (9)

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nein, Du brauchst keine Anwalt. Das gerichtliche Mahnverfahren kannst Du komplett online durchführen, unter: http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/

    Ich kann die online-Variante nur empfehlen, klappt problemlos.

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    Antwort von akademikus akademikus

    das formblatt "mahnbescheid" bekommst du im gut sortierten papierwaren hadel. ausfüllen.. soweit du es kannst, dann damit zum amtsgericht, geld mitnehmen um die gebühren zu bezahlen, und wenn du noch hilfe benötigst, dann wird dir dort geholfen

  • 2
    Antwort von nicolaj nicolaj

    einen Mahnbescheid kann jeder beim Amtsgericht abschicken lassen.

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    Antwort von Susi2424 Susi2424

    Hallo ! nein einen Rechtsanwalt musst du zunächst nicht beauftragen , die sogenannten Mahnbescheide bekommst du in jedem Schreibwarenhandel. Einfach ausfüllen und an zuständige Amtsgericht schicken. Im falle einer Gerichtsverhandlung, kannst du ja immer noch überlegen.

    Viel Glück !

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    Antwort von Drachentoeter Drachentoeter

    Dafür benötigst du keine Anwalt, besorg dir den Vordruck, füll ihn aus und gib im beim zuständigen Mahngericht ab. Mittlerweile geht das auch Online sie mal unter http://www.online-mahnantrag.de vorbei

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    Antwort von Michellin Michellin
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    Antwort von quietprof quietprof

    Zum Amtsgericht oder Vordruck kaufen, ausfüllen, fertig. Ein Anwalt wird evtl. erst dann nötig, wenn ein Widerspruch eingeht auf Dein Mahnbescheid.

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Hmmm, ja, theoretisch habe ich das auch so verstanden. Wie schaut es denn mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheides aus? Bei der Kostenberechnung online wird auch dort wieder der RA aufgeführt. Also angenommen, der Gläubiger zahlt nicht und legt keinen Widerspruch ein, so wird dann der Vollstreckungsbescheid erlassen? Weiß du, ob dafür Anwaltskosten anfallen?

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Dafür benötigst du auch keinen Anwalt, das ist einfach nur der nächste Schrit wenn der Mahnbescheid unwiedersprochen hingemommen wird und trotzdem nicht bezahlt wird, dann kannst du einenm Vollstreckungsbescheid beantragen und wenn dem auch nicht vom Schuldner widersprochen wird kannst du nach Erlass des Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Schulden ein zu treiben. Ein Anwalt ist selbst im Strittigen Verfahren, also wenn der Forderung widersprochen wurde und du Klage einreichst nicht notwendig, aber in dem Fall solltest du besser einen Anwalt hinzuziehen.

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Den Vollstreckungsbescheid musst Du dann beantragen. Das geht ebenfalls ohne Anwalt. Auch der wird beantragt beim Amtsgericht, wird dann vom Gericht unterzeichnet und Du beauftragst über das Gericht den für das Gebiet betreffenden GV. Dafür fallen Kosten an, die Du in Vorleistung übernehmen musst, ebenso bei einem negativen Vollstreckungsversuch. Anders verhält es sich mit einem Schuldanerkenntnis. Diese wird urkundlichen durch einen Notar aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Gut, also komme ich vorerst ohne RA aus und kann alles in Eigenregie einleiten, das ist schonmal gut. Sollte der Gläubiger nämlich keine Lust haben zu zahlen (weil nix da, ich kann's nicht einschätzen...), so möchte ich ja nicht mehr als nötig reinbuttern. Ich sehe schon kommen, dass ich alles vorstrecke und am Ende nichts bekomme, aber 400€ will ich nicht einfach so erlassen:-(

    Kommentar von quietprof quietprofquietprof

    Viel Glück. Sollte es klappen, stell ich Dich ein, dann kannst Du für mich weitere Vollstreckungen durchführen :-)

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    Antwort von fleppenweg fleppenweg

    nein,brauchst kein Anwalt,das Formular für Mahnbescheid gibt es im Schreibwarenhandel

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    Antwort von Kellerassel Kellerassel

    Zur Eröffnung muß auf alle Fälle die 1. Mahnung vorhanden sein. Eine erste Mahnung wird nach 10 Tagen, gerechnet vom Datum der Mahnung an, rechtskräftig.

    Kommentar von Drachentoeter DrachentoeterDrachentoeter

    Es ist keine Mahnung nötig, einer Korrekte Rechnung reicht auch aus. Mahnungen sind nicht Vorgeschrieben.

    Kommentar von Maya1998 Maya1998Maya1998

    Kenne ich auch so, Drachentöter. Unabhängig davon hat der Gläubiger natürlich trotzdem Zahlungserinnerung, 1.Mahnung und letzte Mahnung bekommen; das Geld läuft außerdem monatlich seit April auf...:-/

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