Ich muss ein Mahnverfahren einleiten, da mir aus einem Unterrichtsvertrag heraus Geld geschuldet wird. Im Netz finde ich zahlreiche Seiten zum Thema, aber nur schwammige Aussagen dazu, ob ich dafür einen Anwalt brauche. Bei der Kostenberechnung via Kostenrechner ist immer noch die Anwaltsgebühr mit aufgeführt, aber wenn ich mich recht erinnere, kann ich doch den Wisch selbst ausfüllen und ans Antsgericht schicken. Ich wüsste nicht, wozu an dieser Stelle ein Anwalt nötig wär.
Kennt sich jmd. damit aus? Musste schonmal jmd. ein Mahnverfahren einleiten? Brauche ich den Rechtsanwalt?
Danke für kompetente Hilfe OHNE Kommentar: "Ja frag halt mal einen Anwalt."
Hmmm, ja, theoretisch habe ich das auch so verstanden. Wie schaut es denn mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheides aus? Bei der Kostenberechnung online wird auch dort wieder der RA aufgeführt. Also angenommen, der Gläubiger zahlt nicht und legt keinen Widerspruch ein, so wird dann der Vollstreckungsbescheid erlassen? Weiß du, ob dafür Anwaltskosten anfallen?
Dafür benötigst du auch keinen Anwalt, das ist einfach nur der nächste Schrit wenn der Mahnbescheid unwiedersprochen hingemommen wird und trotzdem nicht bezahlt wird, dann kannst du einenm Vollstreckungsbescheid beantragen und wenn dem auch nicht vom Schuldner widersprochen wird kannst du nach Erlass des Vollstreckungsbescheid einen Gerichtsvollzieher beauftragen die Schulden ein zu treiben. Ein Anwalt ist selbst im Strittigen Verfahren, also wenn der Forderung widersprochen wurde und du Klage einreichst nicht notwendig, aber in dem Fall solltest du besser einen Anwalt hinzuziehen.
Den Vollstreckungsbescheid musst Du dann beantragen. Das geht ebenfalls ohne Anwalt. Auch der wird beantragt beim Amtsgericht, wird dann vom Gericht unterzeichnet und Du beauftragst über das Gericht den für das Gebiet betreffenden GV. Dafür fallen Kosten an, die Du in Vorleistung übernehmen musst, ebenso bei einem negativen Vollstreckungsversuch. Anders verhält es sich mit einem Schuldanerkenntnis. Diese wird urkundlichen durch einen Notar aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben.
Gut, also komme ich vorerst ohne RA aus und kann alles in Eigenregie einleiten, das ist schonmal gut. Sollte der Gläubiger nämlich keine Lust haben zu zahlen (weil nix da, ich kann's nicht einschätzen...), so möchte ich ja nicht mehr als nötig reinbuttern. Ich sehe schon kommen, dass ich alles vorstrecke und am Ende nichts bekomme, aber 400€ will ich nicht einfach so erlassen:-(
Viel Glück. Sollte es klappen, stell ich Dich ein, dann kannst Du für mich weitere Vollstreckungen durchführen :-)