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Anwalt für Bußgeldsache?

gefragt von ricishort am 23.03.2009 um 12:39 Uhr

Hallo, ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen und diesem widersprochen. Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, indem man mir mitteilt, dass wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit eine Hauptverhandlung stattfinden wird. Ich bin Student und habe kein eigenes Einkommen. Stehen mir irgendwelche finanz. Zuwendungen zu? Kann ich Prozesskostenhilfe beantragen? Da ein Rechtsberatungsschein ja nur die Beratung abdeckt glaube ich mal, dass es hinfällig sich einen solchen zu besorgen!?

Der konkrete Fall ist folgender: Ich fuhr innerstädtisch mit meinem PKW nach Hause und wurde nach dem Abstellen meines Autos in meiner Einfahrt von einer mir zuvor nachfahrendem Streifenpolizisten angehalten. Dieser behauptete dann, er habe im Vorbeifahren gesehen, dass ich nicht angeschnallt gewesen sei, was ich aber war. Dies kann auch mein Beifahrer bezeugen.

Hat das Verfahren denn überhaupt Aussicht auf Erfolg; Vor allem in Hinsicht darauf, dass ich mich ja wahrscheinlich selbst verteidige?

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Recht x 35.230 Verkehrsrecht x 336 Bußgeld x 265

Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. März 2009 12:41
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Der beratungshilfeschein deckt zwar nur die Beratung ab, gibt Dir aber einen Überblick.

Prozesskostenhilfe wirst Du aber nicht bekommen.

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 12:51

Was beinhaltet denn eine solche Beratung? Gibt der Anwalt mir Tipps für die Verhandlung sebst oder lediglich organisatorische Anweisungen?


anonym
beantwortet von migrowe am 23. März 2009 12:41
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Für so eine Sache brauchst du keinen Anwalt. Bleib bei der Wahrheit, Zeuge ebenfalls, dann klappt das schon.

Kommentar von Krabbenkutter am 23. März 2009 12:43

DH!

Kommentar von kleinerPinguin am 23. März 2009 12:44

wenn es nur immer so wäre!

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 12:51

Danke für die vielen Antworten.

Kommentar von Pohliboy am 19. August 2009 20:41

Du solltest einen anwalt nehmen! sofort! http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du aufjedenfall einen!


anonym
beantwortet von kleinerPinguin am 24. März 2009 17:23
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zu deiner frage wer recht bekommt: Wenn der richter sich unsicher ist wer recht hat, dann überlegt er wer grund hat zu lügen. da der polizist seiner meinung nach die wahrheit sagt und du selber dich rausreden willst, glaubt er also dem polizisten. bei gericht gibt es keine gerechtigkeit, du mußt einfach nur glück haben. genauso ist das mir der beratung vom rechtsanwalt, die sagen einem alles möglich obwohl diese genaus wissen das man den prozess verliert, habe ich selber schon erlebt.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 24. März 2009 13:55
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Der anwalt wird Dir in der beratung mitteilen, ob und wieweit eine Chance vorhanden ist. Sicher wird er Dir auch einige verhaltenstipps nennen.

Aussage gegen Aussage ist ein zweischneidiges Schwert und gilt eigentlich nicht. denn es kommt darauf an, welcher Aussage der Richter mehr Glauben schenken wird. denn in der Beweis-und Aussagewürdigung ist er frei.

In dubio pro reo gilt nur dann, wenn der richter Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Dies wird immer dann angenommen, wenn die Tat nicht zweifelsfrei nachweisbar ist.


heureka47
beantwortet von heureka47 am 23. März 2009 13:07
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Ich fürchte, die Richter neigen dazu, dem Polizisten mehr zu glauben als dir und deinem Zeugen. Ich habe selbst Fälle erlebt, wo die Bußgeldstelle die gebührenpflichtige Verwarnung zurückgenommen hat, aber wenn der Bußgeldbescheid kommt, muß man zahlen oder die Sache vor Gericht vertreten. In einer Sache bin ich aber mal von der Polizei in Hamburg echt verarsc.ht worden. Bei einem Straßenflohmarkt parkte ich in der Nebenstraße. NACHDEM ich meinen PKW dort abgestellt hatte, wurden mobile Schilder mit "Halteverbot" dort aufgestellt, weil der Bus ersatzweise dort durchfahren mußte. Dann hat man mein Auto abgeschleppt und ich mußte die Kosten und Gebühren bezahlen. Seitdem hat die Polizei bei mir "ausgebacken".

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 12:53

Wie läuft denn sowas überhaupt ab? Wird da jeder einmal gefragt, seine Sicht der Dinge zu schildern und dann entscheidet der Richter?

Woher will der Richter denn wissen wer Recht hat, wenn es Aussage gegen Aussage steht. Heißt es nicht in dubio pro reo?

Kommentar von 244b649b0a5c5aa4206df374b9222f20smallheureka47 am 24. März 2009 15:37

So dachte ich vor diesen Erfahrungen auch. Aber die Praxis sieht viel trauriger aus...


toscanella
beantwortet von toscanella am 23. März 2009 12:50
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Ich weiß zwar nicht, ob der Dir helfen kann, aber im privaten Kleinkrieg soll ja ein Schiedsmann richten. Vielleicht kann der Dir ein paar Tips geben, wie Du Dich am besten verhältst.


anonym
beantwortet von jockl am 23. März 2009 12:46
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Für solche Sachen gibt es einen Trick, klappt nur nicht immer. Nehme dir eine Jurastudeten als Beistand, nicht als Berater, mit, ob der Richter den aber zulässt ????

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 12:51

Wie was Trick?


anonym
beantwortet von kleinerPinguin am 23. März 2009 12:42
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das wird sehr schwierig. Denn der Polizei wird man mehr glauben und deinem Beifahrer wird vielleicht vorgeworfen eine Falschaussage gemacht zu haben.

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 13:19

Na da hab ich ja schon wieder Angst den überhaupt mitzunehmen. Der is so schon immer recht ängstlich. Was passiert denn, wenn das Gericht das alles falsch auslegt und ihn der Falschaussage bezichtigt? Letztendlich muss es doch für sowas nen Präzedenzfall geben oder?

Der Polizist sagt es war so und der Beschuldigte behauptet das Gegenteil. Kann denn ein Gericht dann ohne Beweise überhaupt verurteilen? Ist das nicht Willkür?


IsegrimWisobir
beantwortet von IsegrimWisobir am 23. März 2009 12:42
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Im Amtsgericht gibt Es Rechtspfleger.Der Kann dir da weiterhelfen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 23. März 2009 12:42
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wieso hast du die owi nicht bezahlt... ich denke nicht das das verfahren zu deinen gunsten ausgehen wird... die prozesskosten wirst du auch noch bezahlen müssen.

Kommentar von ricishort am 24. März 2009 12:50

Wegen eines gesunden Gerechtigkeitsempfindens.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 23. März 2009 12:42
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ES besteht m.W. kein Anwaltszwang.

Aber Vorsicht bei Falschaussagen. Auch uneidliche Falschaussagen können wie ein Meineid bestraft werden.

Wenn du wirklich angeschnallt warst, dürfte es ja kein Problem sein.

Polizisten haben im allgemeinen gut geschulte Augen!


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