Hallo!! Ich habe heute Post von der Polizei bekommen, schriftliche Äußerung als Beschuldigte. Mir wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Trunkenheit im Verkehr (Par. 316 StGB) Die Auswertung der Blutprobe ergab den Wert von 1,32 Promille Alkohol. Mein Führerschein wurde sichergestellt.
Jetzt meine Frage: Soll ich den Äußerungsbogen ausfüllen und wenn ja was. Nur die Angaben zur Person und dann ich gebe die Straftat zu ankreuzen??Oder was anderes ankreuzen?? Also leugnen kann ich es ja nicht. Oder sollte ich einen Anwalt beauftragen, würde meine Strafe dann geringer ausfallen??
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eine Antwort
Mit freundlichem Gruß
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