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Anwalt einschalten ja oder nein??

Frage von nikes nikes

Hallo!! Ich habe heute Post von der Polizei bekommen, schriftliche Äußerung als Beschuldigte. Mir wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Trunkenheit im Verkehr (Par. 316 StGB) Die Auswertung der Blutprobe ergab den Wert von 1,32 Promille Alkohol. Mein Führerschein wurde sichergestellt.

Jetzt meine Frage: Soll ich den Äußerungsbogen ausfüllen und wenn ja was. Nur die Angaben zur Person und dann ich gebe die Straftat zu ankreuzen??Oder was anderes ankreuzen?? Also leugnen kann ich es ja nicht. Oder sollte ich einen Anwalt beauftragen, würde meine Strafe dann geringer ausfallen??

Ich bedanke mich bereits im Voraus für eine Antwort

Mit freundlichem Gruß

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Antworten (2)

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    Antwort von glando01 glando01

    ich finde es traurig das mit alkohol Auto gefahren wird also stehe gefälligst dazu wegen solchen Leuten wie ihr werden andere Familien unglücklich gemacht wenn ein Unfall passiert habe es am eigenen Leib erfahren müßen ich habe kein Verständnis dafür und dann im nachhin den schwanz einziehen na das ist ja der größte witz stelle dich gefälligst deiner Taten

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    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Ein Anwalt kann gegen diesen Fakt auch nichts machen und kostet nur Dein Geld! Die Polizei dankt es Dir auch nicht, wenn Du blockierst!

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