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Anwalt bezahlen trotz Berechtigungsschein

Frage von biene0011 biene0011

Hallo an Alle! Ich habe folgendes Problem: Ich bin seit letzten Jahr geschieden und ich und mein Ex-Mann konnten uns im Bezug auf das Haus,den Bausparvetrag und den Zugewinn nicht einigen.Ich habe diesbezüglich vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein für mein Anwalt erhalten.Da die oben genannten Sachen (Haus,Bausparvetrag und Zugewinn) unter einer Kategorie fallen, nämlich der Scheidefolgevereinbarung, brauchte ich auch nur diesen einen Berechtigungsschein. Nun waren ich und mein EX-Mann beim Notar und wir haben uns geeinigt und beide unterschrieben, nach 2 Jahren Schriftverkehr durch unsere Anwälte Der Berechtigungsschein zählt ja solange, bis alles geklärt ist, sprich Unterschrift beim Notar. Nun bekam ich eine Rechnung von meinem Anwalt über 4200 Euro (Rechnung wird ja nach Streitwert berechnet), die ich zu bezahlen habe, obwohl ich doch einen Berechtigungsschein hatte. Mein Anwalt meinte, das ich das zahlen muss, da ich von meinen EX-Mann 2 Monate zuvor, bevor wir beim Notar waren, ja noch 7000 Euro rückständigen Unterhalt überwiesen bekommen habe, was damals so vom gericht festgesetzt worden war. Mein Anwalt meinte weiter, das nun also Geld zur Verfügung steht und somit der berechtigungsschein hinfällig geworden wäre, weil sich ja meine finanziellen verhältnisse geändert hatten durch die Unterhaltüberweisung meines EX-Mannes.. Ist das alles so korrekt oder möchte mein Anwalt nur an die 4200 Euro kommen, anstatt halt nur paar Euro von der Staatskasse? Ich finde das irgendwie nicht gerecht, denn der Unterhalt meines EX-Mannes stand mir ja gerichtlich zu, und nun soll ich über die Hälfte davon meinen Anwalt abgegen, trotz Berechtigungsscheins.kann mir da jemand weiterhelfen, ob das alles rechtens ist? Vielen lieben Dank !!!!

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Antworten (7)

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    Antwort von Rasputin6969 Rasputin6969

    Das Geld stellt Unterhalt dar und kein Vermögen !

    Daher würde ich mich von einem Fachanwalt für Anwaltsrecht beraten lassen und mir vorher die Kosten nennen lassen.

    Denn im Scheidungsverfahren gibt es eben regelmäßig PKH.

    Fraglich ist daher, ob der fordernede Anwalt etwas versäumt hat zu beantragen wie PKH.

    Im übrigen gilt IMMER : Je mehr sich die Scheidungswilligen streiten und zoffen, je mehr freuen sich alle beteiligten Anwälte, weil das den Umsatz enorm steigert. In SCheidungsverfahren besteht Anwaltszwang !

    Das Schlimmste was Anwälten passieren kann ist, daß sich die Ex-Liebenden an einen Tisch setzen und sich darüber einigen, wie sie die Trennung regeln.

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    Antwort von imager761 imager761

    Der Berechtigungsschein deckt nur außergerichtliche Beratung, keine Rechtsverfolgung (Schreiben mit der Gegenseite) ab :-O

    Das übernimmt nur die Prozesskostenhilfe.

    Die Bedürftigkeit wird jedoch nach dem Prozess bis zu 4 Jahre vom Gericht überprüft. Geht es Ihnen wirtschaftlich nach dem Prozess also wieder besser, kann die PKH auch nachträglich wieder aufgehoben werden.

    In diesem Fall wird Ihr Rechtsanwalt sich natürlich wegen der noch ausstehenden Anwaltsgebühren an sie wenden.

    Schnelle Zahlung ist also geboten, bevor sich die Forderung durch Gerochtsvollzieher erhöht :-O

    G imager761

    Kommentar von biene0011 biene0011

    Mein anwalt hatte mir auch noch eine andere rechnung ausgestellt in Höhe von 180 Euro, da ich mit meinen EX-mann noch im Zwist liege wegen einer anderen sache.Diese Summe musste ich nartürlich meinen Anwalt zahlen, da jetzt ja Geld vorhanden ist, und ich keinen Berechtigungsschein für diese sache erhalten habe.Das ist auch ok.Nur für die scheidefolgevereinbarung hatte icvh ja nun einen Berechtigungsschein. das ist ja das, warum ich doch momentan etwas hilflos bin.

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    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    konnten uns im Bezug auf das Haus,den Bausparvetrag und den Zugewinn nicht einigen..................Da die oben genannten Sachen (Haus,Bausparvetrag und Zugewinn) .............nämlich der Scheidefolgevereinbarung, brauchte ich auch nur diesen einen Berechtigungsschein.

    diese Tätigkeit wird der Anwalt auch mit dem Beratungsschein abgerechnet haben.

    ja noch 7000 Euro rückständigen Unterhalt überwiesen bekommen habe, was damals so vom gericht festgesetzt worden war.

    Meiner Meinung nach erstreckt sich der Beratungsschein nur auf die Scheidungsfolgen, und nicht auf die Geltendmachung des Unterhalts.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    diese Tätigkeit wird der Anwalt auch mit dem Beratungsschein abgerechnet haben.

    Nein, denn wie der Name schon sagt, deckt der nur rechtliche Beratung, keine Rechstverfolgung ab.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    Nein, denn wie der Name schon sagt, deckt der nur rechtliche Beratung, keine Rechstverfolgung ab.

    Korrekt der Beratungsschein deckt keine gerichtliche Tätigkeit ab, wohl aber die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts.

    Da hier bez. den Scheidungsfolgen aber ein Termin vor einem Notar stattgefunden hat war hier wohl auch keine gerichtliche Tätigkeit, also PKH nötig.

    Die Fragerin war wohl - da das Gericht den Unterhalt festsetzte - nur in dieser Sache vor Gericht, evtl. handelt es sich hier auch um den Trennungsunterhalt.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010
    Kommentar von biene0011 biene0011

    Die anwltskosten richten sich ja auch nach dem Streitwert.da ein haus im spiel ist, fiel halt diese Einigungsgebühr in Höhe von 4200 Euro an.Denselben Betrag muss auch mein Ex-mann seinem Anwalt zahlen, nur er hatte keinen berechtigungsschein gehabt.

    Kommentar von biene0011 biene0011

    Doch, in der sache war eine gerichtliche Tätigkeit notwendig gewesen.Vor Gericht haben mein EX-mann und ich uns ja geeinigt.trotzdem musste alles dann später noch vom Notar unterschrieben werden, da es immer noch einige unstimmige Punke gab.Die sind nun aber alle mit der Unterschrift erledigt worden.Die Notarkosten zahle ich auch mit einem kleinen teil ab.PKH hatte ich vom gericht erhalten.Korrekt ist auch, das es bei den 7000 Euro um den rückständigen trennungsunterhalt ging.

    Kommentar von biene0011 biene0011

    wie ich von einem anderen Anwalt gehört habe, müsste ich die Summe zahlen, da meine wirtschaflichen Verhältnisse wegen des Unterhalts von meinen EX-mann sich geändert haben.Ich bräuchte aber nichts zahlen, wenn ich einen Berechtigungsschein häte.Und den habe ich doch nun gehabt und der zählt ja auch so lange, bis die sache abgeschlossen ist.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Lies die Kommentare: Berechtigungsschein gilt für eine (!) Beratung, nicht monatelange Anwaltstätigkeit, du hast Prozesskostenhilfe bekommen (an das seitenlange Formular mit Angaben deiner wirtschaftlichen Verhältnisse musst du dich doch erinnern können?)

    PKH kann 4 Jahre lang geprüft und bei Vermögenswerb wiederrufen werden - ist geschehen.

    Und kein Anwalt vertritt dich für einen Fuffi mit zahllosen Schreiben, Anrufen, Aktenstudium der Gegenseite.

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    Antwort von jockl jockl

    Da handelt es um einen Beratungsschein. da diese eine Beratung kann 10 € extra kosten. Für mehr müsste der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

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    Antwort von elbe96 elbe96

    Das ist viel Geld... Das Gericht hat dir die Berecchtigung nach oder vor dem ZUspruch auf diese 9000 Euro gegeben? Davor.... heißt dass du eventuell wirklich zahlen musst. Danach... dann hat as Gericht gewusst dass du 9000 Euro hast, und dann würde ich an deiner Stelle das deinem Anwalt so sagen und darauf bestehen nichts zu zahlen.

    Kommentar von biene0011 biene0011

    Die 7000 Euro Unterhalt hatte ich vor ca. 2 Monaten erhalten. Beim Notar waren wir letzte Woche.Den Berechtigungsschein habe ich seit ca. 2 jahren.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Noch einmal: die Anwaltschreiben waren nicht über Beratungsschein, sonder PKH abzurechnen. Da das Gericht Kenntnis von deinem Vermögenszuwachs über 7000 EUR aus Unterhaltsansprüchen hat, wurde die PKH aufgehoben. Die Anwaltsgebühren schuldest nunmehr du als Mandantin..

    Ich finde es auch dreist, die Rechnung von anderen Bürgern zahlen zu lassen, wenn man das Geld jetzt hat. Was unterscheidet dein Verhalten sonst vom erschlichenen Leistungsbezug schwarzarbeitenden Hartzer?

    Kommentar von biene0011 biene0011

    das ist schon richtig was Du schreibst, nur ich finde es halt ärgerlich, das das Geld was mir zusteht, und das ich ja auch bekommen habe, dann auf einmal wieder über die Hälfte weg ist, trotz Berechtigungsscheins

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Klar ist das ärgerlich, einen Monteur für 125 EUR zu rufen, der einem das Flusensieb an der Waschmaschine reinigt, auch :-(

    Wenn man sich nur über Anwälte mit seinem Partner verständigen kann, kostet das ebenso unnötiges Geld. Anwälte haben die Lizenz zum Gelddrucken, das ist bekannt und das Risiko, die gewährte PKH zurückzuzahlen, steht auf dem Antrag :-O

    Dass geht auch anders: Nach dem ersten Trennungsfrust mit besten Freunden zusammensetzen, Eckpunkte der Regelungen, die zwingend für das Gericht zu treffen sind festmachen, das ganze als notarielle Scheidungsvereinbarung bei Gericht einreichen und mit 500 EUR ist man in weinigen Wochen geschieden, so man denn das Trennungsjahr glaubhaft darlegen kann.

    Macht die Anwälte arbeitslos, Familienrichter glücklich, man behält den Partner, zumal als Kindsvater, in guter Erinnerung und die gemeinsamen Freunde müssen nicht heimlich rumschleichen, weil sie sich ja nicht von euch getrennt haben.

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    Antwort von Kurushiyama Kurushiyama

    Nee, da hat der Mann recht. Die Argumentation stimmt. Du musst zahlen.

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    Antwort von Agnes10 Agnes10

    Dein Anwalt ist im Recht!!! Zahlen, sonst wird es teuer!

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