Habe mal ne Frage es geht darum das ich zwecks nem Anwalt einen Beratungsschein geholt habe und auch Prozesskosten beantragt habe. So vielleicht kennt sich damit jemand aus. Wenn ich jetzt dann wieder arbeiten gehe dann können die doch an mich heran treten und diese Kosten von mir verlangen oder liege ich da falsch? Wie lange können die das den tun? Und wovon hängt das ab?
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Anwalt/Beratungschein/Zurückzahlen
Frage von
taigasanto
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