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Anwalt beleidigt mich, wir dürften doch dafür keinen Anwalt nehmen

Frage von Peterpeter Peterpeter

Hallo, was haltet Ihr davon ?

habe hier einige Zitate aus seinem, Schreiben bzw. Fax
(Ich darf gar keinen Anwalt nehmen usw.) Zuvor ich wohnte gerade 5 Monate in einem 3 Familienhaus, neben an steht ein Haus von ca 200qm lehr und ist teilrenoviert sollte verkauft werden.

Das gefiel den „ Käufer“ die wollten plötzlich beide Häuser haben, haben meine Wohnung besichtigt und 3 Tage später hatte ich die Kündigung (2 Wohnungen) per Einschreiben Kurz Da wir das Verkaufen kündigen wir Ihnen bis zum ………………. Wir hätten in 1,5 Monaten ausziehen sollen, wer wäre mit so was nicht zum Anwalt ?

Originaltext des Anwalts

Um die Beeinträchtigungen für Ihre Mandanten so gering wie möglich zu halten, wird die Maklerin ein paar Fotos anfertigen, Hinsichtlich der von Ihren Mandanten erhofften Zahlungen, die meine Mandanten angeb- lich für Ihre Beauftragung leisten sollen, darf ich mit Blick auf die Rechtsprechung zu evi- dent unwirksamen Kündigungen darauf hinweisen, daß in solchen Fällen - und damit auch hier - immer dann kein Kostenerstattungsanspruch besteht, wenn ein Mieter trotz für ihn klar erkennbarer Unwirksamkeit der Kündigung einen Rechtsanwalt hinzuzieht.

Leider ist der Text zu lang, ich schreibe den Rest daher in den Kommentar weiter!

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Shany Shany

    Anwälte müssen so für ihre Mandaten texten zur Einschüchterung

  • 2
    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010
    1. Du mußt Deinen Anwalt in der Kündigungssache selbst zahlen, weil Du selbst erkennen konntest, daß die Kündigung der Gegenseite unwirksam war und ist. (Das ist im übrigen rechtens)

    2. Mich würde interessieren welches Gewerbe Du in den Wohnräumen ausübst? (Wenn ja, besteht hier evtl. ein Kündigungsgrund)

    3. Gegenüber Deinen Vermietern oder der Maklerin könntest Du Dich "höflicher" verhalten.

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Gut übersetzt :-)

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Ich werde die 400€ nicht selbst übernehmen, wenn eine Kündigung erhält, (nach 5 Monaten) bekommt muss ich mich absichern.

    Im Notfall ziehe ich die von der Miete ein, soll mich halt verklagen. Die wollen 180.ooo€ FÜR die 2 Häuser und ich soll wieder Umziehen, und gehe pleite, nicht mit mir!

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Bitte gib mir doch mal das Urteil durch!

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    ist schon passiert. siehe weiter unten!

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Die Vermieter kommen in meine Wohnung nur noch mit einem Gerichtsbeschluß Ich nenne die das arglistige Täuschung

    Ich lasse nur Maklerin und zwei "Kaufer rein"

    Kündigung nach schon 5 Monate hätte im Vertrag stehen müssen, oder der Vertrag hätte auf 1 Jahr befristet sein müssen!

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    Wenn Du Interesse an einer langfristigeren Mietzeit hattest, hättest Du das ja mit den Vermieter vertraglich vereinbaren können.

    Und wo ist nun die "arglistige Täuschung"?

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Vollvermietung sieht beim "Verkauf" gut aus Kredit wird, wird mit den Mieten bezahlt, das zweite Haus als "Kostenlose" zugabe zum fertig renovieren! Beide wohnungen kosten im Monat je 500€ da ist alles mit drin Oben wohnt eine Fam. mit einem Kind, die Frau ist fertig mit den Nerven!

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    für ca. 100 qm Vergessen (Lockangebot?)

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Peter, solange keine Befristung angegeben ist, ist ein Mietverhältnis unbefristet. Es geht nicht, sich die Wohnung renovieren zu lasse und dann die Mieter rauszuekeln. Sogar der Gegenanwalt sagte ja, dies ist deutlich unwirksam.

  • 1
    Antwort von guinan guinan

    Geschrieben hat das der gegnerische Anwalt, ja?

    Ich habs nun so verstanden, dass der Anwalt des Vermieters zugibt, dass die Kündigung unwirksam ist. "(...)kein Kostenerstattungsanspruch besteht, wenn ein Mieter trotz für ihn klar erkennbarer Unwirksamkeit der Kündigung einen Rechtsanwalt hinzuzieht" Daher bräuchte der Vermieter auch nicht deinen Anwalt zu bezahlen - hättest dich einfach totlachen dürfen und gut. (Was ich trotzdem aber komisch finde, denn sooo klar ist das auch nicht, immerhin kamen schon Leute zur Besichtigung).

    Die Sätze im Kommentar wiedersprechen dem aber irgendwie. Hier wird darauf hingewiesen, dass du aber kein Gewerbe in deiner Wohnung ausüben darfst- dies wäre ein Kündigungsgrund. Hast du denn eins??? Naja und es wird kritisiert, dass du wohl irgendwie nicht angemessen reagiert hast (warst du beleidigend oder hast sonstwie überreagiert?)

    Falls du kein Gewerbe in der Wohnung betreibst, heißt das für mich, dass du gewonnen hast- nur wer deinen Anwalt bezahlt ist noch nicht klar.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Ganz klar kein Gewerbe

    Ich bin Frührentner, bekämme ich sofort keine Rente mehr, und damit der Vermieter keine Miete mehr!

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    Antwort von Nemisis2010 Nemisis2010

    Ich werde die 400€ nicht selbst übernehmen, wenn eine Kündigung erhält, (nach 5 Monaten) bekommt muss ich mich absichern. Im Notfall ziehe ich die von der Miete ein, soll mich halt verklagen. Die wollen 180.ooo€ FÜR die 2 Häuser und ich soll wieder Umziehen, und gehe pleite, nicht mit mir!

    Da wirst Du schlechte Karten haben, denn es gibt bezüglich dieser Rechtslage eine höchstrichterliche Entscheidung des BGH.

    Zitat aus Urteil: "Den Vermieter treffe keine vertragliche Nebenpflicht, bei Ausspruch einer ordentlichen Kündigung die Formalien zu beachten. Die Angabe der Gründe für die Kündigung sei eine bloße Obliegenheit des Vermieters, aus deren Fehlen der Mieter keinerlei Schadensersatzansprüche herleiten kann, so die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) (Urt. v. 15.12.2010, Az. VIII ZR 9/10)"

    Im entschiedenen Fall hatte der Vermieter seinem Mieter unter Bezugnahme auf § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB wegen Eigenbedarfs gekündigt, ohne dies näher zu begründen oder zu erläutern. Der Mieter schaltete daraufhin seinen Rechtsanwalt ein. Dieser wies die Kündigung als unwirksam zurück und berechnete Gebühren in Höhe von rund 670 Euro. Daraufhin kündigte der Vermieter ein zweites Mal, diesmal mit ordnungsgemäßer Begründung. Der Mieter musste in der Folge die Wohnung räumen und bleibt nun auch auf den Kosten für seinen Rechtsanwalt sitzen.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Na da war aber doch der Vermieter im Recht- er hatte ja wirklich einen ordentlichen Grund (nämlich Eigenbedarf). Auf diesen Fall trifft das ja nicht zu, da die Kündigung unwirksam war, der Mieter also im Recht.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    aber der Vermieter hat im ersten Fall die Kündigung wegen Eigenbedarf nicht begründet - wegen dieser nicht wirksamen Kündigung ging der Mieter zum Anwalt.

    Die zweite Kündigung war dann der Formalie entsprechend und wirksam.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Eigenbendarf für den Käufer ?

    Habe 6000 Euro angeboten bekommen bei Auszug bis 3-2012

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Das hätte doch mein Anwalt (Fachanwalt für Mietrecht) mir sagen müssen, oder!

    Dann muss er mich halt auf Bezalung Verklagen!

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    zuerst gilt mal: Wer die Musik bestellt, der zahlt!

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Begründung für die NIchtzahlung war aber, dass der Mieter es als unwirksame Kündigung hätte erkennen können. Bei der Diskussion hier, scheint es aber vielen nicht so klar zu sein- wie da einem Laienmieter, dessen Existenz bedroht wird. Ich denke es gibt gute Chance, dss den Anwalt der Vermieter zahlen muss- ohne ihn wäre er auch nicht nötig geworden.

    Kommentar von Nemisis2010 Nemisis2010Nemisis2010

    Zitat peterpeter: "Da wir das Verkaufen kündigen....."

    Eine Immobilie verkaufen wollen stellt keinen Kündigungsgrund dar. Deshalb ist die Kündigung nicht wirksam und die auf eine unwirksame Kündigung geltend gemachten Kosten des Mieters gegenüber den Vermietern, wie z.B. Umzugskosten, Anwaltskosten usw. eben auch nicht. Auf diese Tatsache und daß dieser Sachverhalt in der Bevölkerung bekannt ist, beruft sich hier der Gegenanwalt.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Kann er ja auch. Muss damit aber nicht durchkommen. SOOO bekannt ist das nämlich gar nicht. Sonst käme hier keine Diskussion auf und sonst hätte Peterpeter ja auch nicht die Tür für nen Makler geöffnet, wenn er gewusst hätte er braucht das gar nicht.

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    Antwort von NeuKoma NeuKoma

    grundlegend darfst du für fast alles in deinem leben einen anwalt nehmen und in einem derartigen moment solltest du das auch.

    wenn dir seine antwort nicht gefällt such dir jemand anderen. es ist immer wichtig, das du dich mit deinem rechtsbeistand wohl fühlst.... wenn du aber das gefühl hast du würdest beleidigt werden oder dich unwohl fühlst: wechsel den anwalt.

    soweit ich weiß, können vermieter mietverträge kündigen um einen eigenbedarf geltend zu machen. das ganze wird aber nur nicht möglich sein, wenn man schon 10 oder mehr jahre in diesem mietverhältnis wohnhaft ist.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Mein Anwalt hat das nicht geschrieben, sondern der Anwalt der Vermieterseite

  • 0
    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Hast Du vielleicht versucht, den Anwalt der gegnerischen Partei zu beauftragen? Natürlich schreibt der dann sowas. Suche Dir einen vernünftigen Anwalt, der Deine Interessen vertreten kann. Sollte ein Verfahren für Dich aussichtslos sein, wird er Dir das in einem Gespräch ausführlich erklären. Auf jeden Fall scheint diese Kündigung keine Wirksamkeit zu haben. Wende Dich doch mal einfach an einen Fachanwalt für Mietrecht. Vermutlich musst Du nur das Beratungsgespräch bezahlen und der Anwalt muss gar nicht aktiv werden.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Der böse, ist der Anwalt der Vermieterseite

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    Antwort von Zyrober Zyrober

    Wo hat er dich jetzt beleidigt? Versteh ich nicht. Die Kündigung dürfte unwirksam sein. Verkauf ist kein Kündigungsgrund. Der neue Eigentümer muss dich übernehmen. Zur Not kann er dir später wegen Eigenbedarf kündigen. Aber dagegen würde ich auch Widerspruch einlegen und ihn das mal beweisen lassen.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Der Rest steht im Kommentar von Peterpeter

    Text war zu lang!

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    Antwort von SergeantPinpack SergeantPinpack

    Ohne dass ich die Details jetzt kenne: Anwälte werden nicht zuletzt dafür bezahlt, zu bluffen.

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    Antwort von Peterpeter Peterpeter

    Rein vorsorglich möchten meine Mandanten auch noch einmal betonen, daß die Vermie- tung der Wohnung vertraglich rein zu Wohnzwecken, keinesfalls zur Ausübung irgendei- nes Gewerbes erfolgte.

    Nach den mir vorliegenden Informationen läßt das ständige Verhallen Ihrer Mandanten gegenüber den Eheleuten xxxxxxxx, der Maklerin und weiteren Drillen womöglich eine gewisse soziale Grundhaltung und Geisteshaltung vermuten, die über eine Grundhaltung vielleicht nur bedingt hinausgeht. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn Sie dies kraft Ihres Einflusses in ein seriöseres Fahrwas- ser lenken wollten und würden.

    Was haltet Ihr davon?

    Kommentar von Shany ShanyShany

    lese oben

    Kommentar von Nachtflug NachtflugNachtflug

    Hast Du etwa ein (womöglich dubioses) Gewerbe in den Wohnungen gehabt? Dann ist die Nutzung der Wohnfläche natürlich vertragswidrig.

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ganz genau da sehe ich auch die unterschwellige Beleidigung ;-))) Allerdings intellektuell klug zwischen den Zeilen formuliert, nämlich als Frage, sodass dem Anwalt da niemand etwas kann.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Keinenfalls

    Würde ich der Vermieterrin das gleiche vorwerfen, würde ich bestimmt am nächsten Tag Verhaftet werden, oder hätte die Kündigung im Kasten

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Ja vermutlich- es sei denn du findest auch eine so kluge Formulierung ;-) Derjenige, der einem Polizisten mal mit "Ich kann ihnen da nur mit dem Götz von Berlichingen antworten" konterte, blieb straffrei. Er argumentierte, dass es auf einem gewissen Bildungsniveau doch wohl möglich wäre, mehr Zitate aus dem Götz bringen zu können als nur das eine (Leck mich am Ar..) und hat selbst noch unzählige ebenfalls passende Zitate angebracht. Die Klage wegen Beleidung wurde daraufhin fallengelassen.

    Kommentar von Peterpeter PeterpeterPeterpeter

    Ich war bis jetzt immer gegen Mietnomaden, jetzt bin ich auf deren Seite!

    Ihr macht es richtg, weiter so !!!

    Kommentar von guinan guinanguinan

    Naja die Wut kann ich verstehen, berechtigt aber nicht dass asoziale Mieter andere faire Vermieter prellen. VIelleicht hilft dir diese Seite. Da kannst du angeben, welche Erfahrungen du mit deinem Vermieter gemacht hast (und warnst so eventuell andere vor) http://www.mietermeinung.de/

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