2

Anwalt bei Betrug

Frage von misscutenight misscutenight

Hallo ihr lieben,

meine Schwester wurde am Bahnhof angesprochen, ob Sie nicht ein Abo haben möchte, was 8 Wochen geht und danach automatisch aufhören soll. Hinterher soll Sie ein Fragebogen bekommen, über die Zeitschrift und die Austräger. Ob Sie pünktlich gekommen ist und ob Die Zeitschrift überhaupt angekommen ist. Sie hat zu dem Zeitpunkt noch gesagt das Sie keine eigenes Einkommen hat und die Aboandreherin meinte das wäre OK.

Nach 8 Wochen kam aber kein Fragebogen sondern eine Rechnung.

Für mich ist das Betrug -> Vorsätzliche Täuschung.

Welchen Anwalt kann man da nehmen? Gibt es da Rechtsanwälte die für sowas spezialisiert sind? Dazu kommt noch das meine Schwester kein Einkommen hat und Arbeitssuchend ist. Bekommt SIe einen Anwalt vom Staat? Sie ist 19 Jahre Alt.

 

MFG.

misscutenight

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (7)

  • 4
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von DrDralle DrDralle

    Das ist ein typischer Fall für den Verbraucherschutz! Wende dich an den, ist bedeutend billiger!

    Kommentar von misscutenight misscutenight

    Wir werden gleich mal hinfahren. Sobald ich was neues weiß schreibe ich hier wieder.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Eine Unterschrift und jede Menge Lauferei und Ärger. Eine Unterschrift ist was Wert. Wenn es auch die eigenen Schuhsohlen sind.

    Kommentar von littlebrowneyes littlebrowneyes

    Wie alt ist denn deine Schwester? War sie überhaupt Vertragsmündig?

    Kommentar von misscutenight misscutenight

    Dankeschön, wir haben uns an die Verbraucherzentrale hier in Duisburg gewendet. :) Die Frau hat uns echt weitergeholfen. Mal sehen wie das weiter verläuft.

  • 1
    Antwort von skyfly71 skyfly71

    Leider ist das KEIN Betrug. Nicht alles "behumpsen" ist auch immer gleich strafrechtlich relevant. Vermutlich hat sie ja einen Vertrag unterschrieben auf dem nachzulesen ist, was sie da genau abschließt. Wenn sie das nicht liest, wird sie das Abo als Lehrgeld verbuchen müssen...

    Für einen Betrug fehlt es an der Rechtswidrigkeit des Vermögensvorteils des Schädigers. Deine Schwester hat ja die gleiche Leistung für ihr Geld wie jeder andere "freiwillige" Abbonent auch bekommen.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Wahre Worte!

  • 1
    Antwort von turalo turalo

    Sofern Deiner Schwester nicht ein kostenloses Abo angeboten wurde, hat sie in etwas eingewilligt, das kostenpflichtig ist.

    Man sollte aber mit 19 auf so etwas nicht mehr hereinfallen. Die "Zeitungsandreherin" wird es ggf. vor der Polizei so darstellen, als hätte Deine Schwester eben für acht Wochen eine Abonnement unterschrieben.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Nein, alle diese scheinbar kostenlosen Probeabos sind in Wirklichkeit Vollverträge mit einem Sonderkündigungsrecht in der ersten Zeit von 14 oder 30 Tagen.

    Ist die Zeit verpennt, hat man einen den sowieso schon unterschriebenen Vollvertrag am Hals. Ist alles rechtens. Ansich kein Betrug. Eigentlich überhaupt kein Betrug.

    Kommentar von turalo turaloturalo

    Ich hatte ein kostenloses Probeabo von "Die Welt",da musste ich gar nichts machen, nichts kündigen, nichts verlängern - sie kam dann nach 12 Wochen nicht mehr.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Nun gut, ich ersetze hiermit das Wort "alle" gegen "einige".

    Leider muss man trotzdem jeden Vertrag durchlesen, weil man es erst dann weis ob es ein Vollvertrag oder ein ehrlicher Probeabovertrag ist.

  • 0
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Ja, es war ganz leichter Betrug. Eigentlich der leichteste. Das ist teurer das durchzustehen, als damit zum Anwalt zu rennen. Der kostet mehr, als das Abo.

    Ausgang ungewiss.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Ich meinte es ist billiger ->

    Das ist billiger das durchzustehen, als damit zum Anwalt zu rennen

  • 0
    Antwort von Schlauerfuchs Schlauerfuchs

    Ein Anwalt ist vorest nicht nötig.

    Deine Schwester sollte geen die Rechnung Widerspruch einlegen und den Vertrag wegen arglistiger Täuschung kündigen.

    Ggf. kann sie mal bei der Verbraucherzentralew um Rat fragen.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Sie ist ja nicht im Vertrag getäuscht worden.

    Der ist bestimmt fehlerfrei.

     

    Lediglich die Vertragssituation war mit viel heisser Luft gefüllt. Das soll sie erstmal beweisen, das da jemand gesagt hat, "es gilt nicht, was da drin steht". Ich meine-> bei einem Richter, zu dem sie geht, wenn sie was wegen Betrug machen will.

    Kommentar von Schlauerfuchs SchlauerfuchsSchlauerfuchs

    Nein ein Betrug war es nicht, aber wie ich schon geschrieben habe arglistige Täuschung.

    Während ein Betrug strafbar ist, was hier nicht dwer Fall ist, liegt eine arglistige Täuschung vor wenn eine Vertraglich etwas versprochen wird was hinterher nicht erfüllt wird , wie in dem Fall , dass das nur ein Probeabo war , welches automatisch endet.

    Somit hat sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Sie sollte auch damit die Firma nicht meint sie hätte sich bereichert die Zeitschriften zurücksenden, am besten damit Ihr keine kosten entstehen per Nachnahme.

    Will die Fa. dann trotzdem noch Geld muß diese gene Deine Schwester einem Mahnbescheid erwirken.

    aber auch dann hat sie noch eine Einspruchsfrist von 2 Wochen.

    Nut bei einem Mahnbescheid und eingelgten Einspruch kommt die Sache dann vor den Amtsrichter als Zivilrechtliche Sache.

  • 0
    Antwort von Tastoom Tastoom

    Ja, warum weisst du das nicht vorher.

  • 0
    Antwort von Chillamaria Chillamaria

    sie hat doch bestimmt einen Abovertrag unterschrieben oder? In dem ist alles geregelt

    Kommentar von misscutenight misscutenight

    Das hat mir nicht weiter geholfen. Die Frau hat Sie vorsätzlich getäuscht.

    Sie hat so ein Zettel unterschrieben. Aber die Frau meinte das was da drauf steht gilt nicht.

    Kommentar von Chillamaria ChillamariaChillamaria

    doch, das geschrieben gilt. mit 19 sollte man auf sowas ja nicht mehr reinfallen.

    Kommentar von Tastoom TastoomTastoom

    Ha, ha. Einen Zettel unterschrieben auf dem irgendwas steht, was nicht gilt!

    Das ist der billigste Trick. Wenn was nicht gilt, braucht man nicht unterschreiben.

    Glaubst Du eine Unterschrift ist nur die Schreibertinte wert? 

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.