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Anwalt befangen?

gefragt von mamie am 07.06.2008 um 11:11 Uhr

Hallo, ich habe mich gerade von meinem Mann getrennt. Dieser hat nun eine Bekannte zur Anwältin geholt, die 1. internes Wissen aus ihrer Kanzlei gegen mich benutzt (sie, bzw. die Kanzlei hat mich selbst schon einmal vor Jahren gegen meine Mutter vertreten, und nun führt sie meine schlechten familiaren Verhältnisse an) 2. an privaten Festen meiner Schwiegermutter dabei ist und mich intern in privater Atmosphäre beobachten kann.

Ist das rechtens? Darf die Kanzlei das Mandat für meinen Mann überhaupt übernehmen, wenn sie bereits einmal das Mandat für mich hatten. Oder spielt das keine Rolle?

Vielen Dank für Eure Hilfe Herzliche GrüßeTanja


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Reply


Indy72
beantwortet von Indy72 am 7. Juni 2008 11:18
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Unter Juristen gilt es zwar als "unproffessionell", mal für die eine, dann für die andere Seite tätig zu sein. Es ist jedoch nicht verboten, denn den Juristen wird eine besondere Standesehre unterstellt und schließlich könntest nicht du, sondern nur dein Ex könnte diese Kanzlei als "Befangen" ablehnen. Wenn du dich von der gemeinten Frau/Mitarbeiterin belästigt oder verfolgt fühöst, dann sprich darüber mit deinem Rechtsvertreter, denn viellecht könntest Du dagegen (aber nur unter gewissen Umständen) Rechtmittel einlegen. Wo du nicht der Hausherr bist, kannst du niemand ausladen oder rausschmeißen und schließlich lebt die ganze Detektivzunft davon, andere Leute zu verfolgen und zu beobachten. Vorgehen könntest du dagegen nur, wenn diese gegen geltendes Recht vertoßen würden und das geht aus deiner Darstellung nicht hervor.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 7. Juni 2008 11:20
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Zunächst einmal MUSS ein Anwalt befangen sein: Zugunsten seines Mandanten.

Grundsätzlich darf ein Anwalt auch ein Mandat übernehmen, wenn er den aktuellen Gegner schon einmal vertreten hat. Er darf natürlich keine vertraulichen Erkenntnisse aus diesem Mandat verwenden; Tatsachen, die sich anderweitig ergeben - dazu zählt auch die mündliche Verhandlung eines anderen Prozesses oder private Beobachtungen - natürlich schon.

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 7. Juni 2008 11:46

Du sagst das so eindeutig, der Satz klingt wie ein ungeschriebenes Gesetzt. Du sagst,der Anwalt MUSS befangen sein, zugunsten seines Mandanten. Mein Anwalt hatte von mir ein Schriftstück das er dem Gericht vorlegen sollte, daß hat er nicht getan. Jedoch dieses Schriftstück verlangte der Richter und da der Anwalt versagte und es nicht vorlegte wurde ich verurteilt. Beweis, das Schriftstück trug ein Datum, doch dieses Datum erscheint auf keiner Seite des Urteils. was kann man machen wenn der eigene Anwalt einen verkauft?

Kommentar von 3fbf5ae46c56cf6a0189124c48debdfcsmallWolfRichter am 8. Juni 2008 15:20

Horribile dictu: Es gibt auch schlechte Anwälte.

Was man machen kann? Einen guten suchen und gegen den schlechten vorgehen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 8. Juni 2008 00:20
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Die Vertretung beider Parteien in der gleichen Angelegenheit ist strafbar: http://kuerzer.de/we3rhhuJe Das gilt auch für die Doppelvertretung, wenn der Anwalt oder ein Mitglied seiner Kanzlei den Gegner in der Vergangenheit einmal in der gleichen Sache vertreten hat. Z.B. Beratung des Mannes in Unterhaltsfragen und einige Jahre später Geltendmachung von Unterhalt für die Frau gegen den Mann. Einen Mandanten, den ein Anwalt in einer anderen Angelegenheit vertreten hat, kann er aber später straflos als Gegner haben. Allerdings ist er dann verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die er im früheren Fall erfahren hat, gegenüber dem neuen Mandanten Stillschweigen zu bewahren, da er sich sonst wegen Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht strafbar macht. Erfährt er aber Sachen, die er aus dem früheren Fall schon kennt, nochmals vom neuen Mandanten, darf er sie auch verwenden.


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