Es sollte durch durch Bundesregierung ermöglicht werden, Anwälte am Erfolg der Klage zu beteiligen. Ab wann?
- Detail: In notariellem Kaufvertrag wurde dem Verkäufer zugesagt, bei Auszug des Mieters X eine Zahlung aus dem Notaranderkonto an Verkäufer von 3 000,-Euro. Wenn schriftliche Kündigung zum Tag Y beim Nota vorliegt.Auszug von X erfolgt vor dem Tag Y aber Notar richtet sich nicht nach de facto sondern nach dem Text, wörtlich. Verkäufer hatte vergessen, dem Notar vor Tag Y den Schrieb vorzulegen. Kein Nachteil dadurch entstanden, sogar der Auszug ist 1 Monat vor ( ! ) der Kaufpreisfälligkeit erfolgt.
Evt. Jurastudent im 1.Semester!Aber viele Fehltage bei den Vorlesungen und Seminaren gepaart mit einem Schuß Langeweile.