Es sollte durch durch Bundesregierung ermöglicht werden, Anwälte am Erfolg der Klage zu beteiligen. Ab wann?

Ich bin ja nicht schlecht im Raten, aber hier muß ich passen.
Was willst Du eigentlich?

Und das sollte, egal welcher Fall, auch so bleiben. Ein Anwalt sollte einzig seinen Gesetzbüchern verpflichtet sein und nicht irgendwelcher Erfolgsbeteiligungen!
ich sehe darin aber keinen Widerspruch. Manchmal wäre es eigentlich ganz gut, wenn ein Anwalt der keinerlei Angagement zeigt, dafür auch kein Geld bekommt
RBMannheim am 9. März 2008 10:19 Dann könnte es aber auch keine Pflichtverteidiger geben. Wer würde schon einen Fall, z.B. eines überführten Mörders übernehmen wollen, während der Kollege XY sich gerade in einem lukrativen Steuerprozess ne goldene Nase verdient? Wenn ein Anwalt kein Engagement zeigt, kann man ihn ja feuern!
DH! Sehe ich genau so!
Verkäufer muss eine Klage anstrengen, wonach aus dem Notaranderkonto, wo die 3000 deponiert sind, an den Verkäufer zu zahlen ist.
Der tatsächliche Auszug des Mieters soll den Mangel heilen, daß das Papier "Kündigung" nicht zum Termin Y beim Notar auf dem Tisch lag.
Verkäufer hat kein Geld, um Anwaltsvorschuß zu leisten.
tradaix am 9. März 2008 08:44 Liebe/r rsony,
bitte achte doch zukünftig darauf, solche Kommentare/Ergänzungen an eine Antwort zu hängen und sie nicht in Form einer Antwort zu veröffentlichen.
Viele Grüsse
tradaix vom GFUC
Evt. Jurastudent im 1.Semester!Aber viele Fehltage bei den Vorlesungen und Seminaren gepaart mit einem Schuß Langeweile.