Ist es bekannt, ob man jetzt schon einen Anwalt beauftragen kann, der ab 1.7. eine
Forderung eintreibt ? Oder darf man erst ab 1.7. mit dem Anwalt sprechen ?
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Falls Du eine offene Forderung hast könnte ich Dir das beschleunigte Mahnverfahren ans Herz legen.

Bei Bagatellfällen wirds wohl keiner machen wollen. Nur wenn es um Millionen geht und die Erfolgsaussichten gar nicht so zweifelhaft sind, würden sich die Anwälte auf soetwas einlassen. Das gleiche ist in den USA zu beobachten. Da arbeitet eine Anwalskanzelei neben Bagatellfällen gegen Cash an einer grpßen Sache über Jahrzehnte und dann heißt es hopp oder top! IM Erfolgsfall haben sich der Anwalt und sein Mandand saniert und der Anwalt steigt ind die Oberste Anwaltsliga auf.
Bei Bagatellfällen wird der Sieger auch immer die Auslagen erstattet bekommen. Nicht das ich voreingenommen bin aber ich glaube ich würde solche Leute kennen.
Indy72 am 19. Juni 2008 11:20 In Deutschland trägt díe unterlegene Prozeßpartei sämtliche notwendigen Kosten, auch die der gegenseite. In den USA ist das Nicht unbedingt so. Dort zahhlt jeder für sich und nur die Prozeßkostenentscheidung entspricht dem Urteil, außer der Richter entscheidet, dass eine Partei die Kosten der anderen übernehmen muss. Daher gibt es drüben effektiv doch keine Chancengleichheit vor dem Gericht, da ein armer Schlucker möglicherweise die Beweissicherung nicht bezahlen kann.

Öhm hust
Komplimente kann auch jeder öffentlich lesen.
http://www.girokonto-getestet.de/rechtsanwaelte.html hier findest du ihn! viel glück