Hallo ich wollte mal fragen ob jemand weiss wie der anwalt das berechnet wenn man ihn abgebrochen hat? Und wie teuer das dann sein wird umgefähr? Ich hatte prozesskostenhilfe beantragt, der anwalt hat dann einen brief fertig gemacht und das dann den richter geschickt gehabt.Ich hatte darüber dann auch Post erhalten. Doch nun habe ich mich dafür entschieden die Klage fallen zu lassen und frage mich dann nun was mcih das dann kosten würde weiss dasd jemand?
Anwalt abgebrochen
Antworten (4)
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1Antwort von
Guppy194Guppy194
hallo lovemaus: falls Du Prozesskostenhilfe beantragt hast, bzw.durch Deinen Anwalt hast beantragenn lassen, dann muss Dir die Prozesskostenhilfe vor Klageeinreichung bewilligt werden; wenn das so gewesen ist und Dein Anwalt hat einen "Brief" an das Gericht geschrieben, dann kann es sich nur um eine Klageschrift gehandelt haben; falls Du die Klage zurückgenommen hast, bzw. sie zurücknehmen willst, werden Dir die Kosten der Gegenseite dafür auferlegt; d.h. hatte die Gegenseite einen Anwalt, dann musst Du diesen bezahlen; Deine eigenen Kosten werden durch die Prozesskostenhilfe gedeckt. Falls Du PKH ohne Raten bekommen hast, kostet es Dich nichts; falls Du PKH mit Raten bekommen hast, musst Du die Raten zahlen bis die Anwaltskosten und die Gerichtskosten gedeckt sind. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Klagewert.
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Volker13Volker13
Das könnte man nur beantworten, wenn man den Gegenstandswert kennt. Allerdings wirst du zahlen müssen, wenn du die Klage zurücknimmst, und zwar die Kosten des gegnerischen Anwalts und des deinigen, wenn die PKH noch nicht bewilligt wurde.
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BigKingXXLBigKingXXL
wie abgebrochen?
Kommentar von
lovemaus23 habe die Klage fallen gelassen und dem anwalt gesagt das ich das alles doch nicht möchte mit der klage
also die gegen seite hatte sich keinen anwalt genommen gehabt
dann hast Du Glück, denn es können kaum Kosten entstehen, wenn kein Anwalt dabei ist.