was darf mir ein anwalt berechnen wenn der streitwert 30.000 euro beträgt ?
kann jemand damit was anfangen ?
was darf mir ein anwalt berechnen wenn der streitwert 30.000 euro beträgt ?
kann jemand damit was anfangen ?
Die Rechtsanwaltsgebührenordnung legt diese Gebühr fest. Bei der Berechnung kommt es noch darauf an, ob ein Termin stattgefunden hat und wie das Verfahren endete (Urteil/Vergleich).
Um die 3.000 EUR musst Du rechnen. Wenn Du mit Deiner Klage bei Gericht durchkommst, dann zahlt sowieso der Gegner Deine Anwaltskosten - außer dieser ist pleite, dann musst Du die Anwaltskosen vorstrecken und mittels eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Gericht bestätigen lassen. Mit diesem Beschluss kannst Du dann die verauslagten Kosten vollstrecken. Wenn Du das Verfahren verlierts, dann musst Du ergo auch die Kosten der Gegenseite tragen.
Da die Frage sehr unpräzise gestellt ist um korrekte Auskunft geben zu können, hier ein entsprechender Link zur eigenen Berechnung der Anwaltsgebühren: http://www.brak.de/seiten/pdf/aktuelles/RVGeinspaltig.pdf
Du müsstest mal schreiben, was der Anwalt genau machen soll. Nur außergerichtliche Tätigkeit, ein Mahnverfahren, eine Klage ...
Da gibt es viele verschiedene Gebühren, die manchmal wieder auf andere Gebühren - ggf. auch nur teilweise - angerechnet werden.
Ich denke mal das es um eine Forderungseintreibung geht. DAs ist in einer Tabelle Festgelegt. Bei 30000 müssten es 10 Prozent davon sein!
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